Das Sicherheitskonzept für die Abwehr terroristischer Gefahren aus der Luft, das von einer Arbeitsgruppe der Bundesministerien für Verteidigung, Inneres und Verkehr entworfen wurde, belebt die Debatte über eine Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Das Konzept sieht vor, daß für sogenannte "Renegade-Fälle" - der Begriff bezeichnet die Entführung oder den "Mißbrauch" ziviler Flugzeuge zu terroristischen Zwecken - ein gemeinsames "Nationales Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum" eingerichtet wird, das ressortübergreifend Aufgaben und Informationen der Sektoren Innere Sicherheit (Innenministerium), Sicherheit des Luftverkehrs (Verkehrsministerium) und Luftverteidigung (Verteidigungsministerium) zusammenführt.
Dieses Lagezentrum soll zum einen ein ständiges Lagebild über die Sicherheit im deutschen Luftraum liefern, zum anderen soll es in einem Alarmfall als Koordinations- und Führungszentrum dienen. Das Verteidigungsministerium bietet an, die Infrastruktur und Ausstattung für das Lagezentrum zur Verfügung zu stellen. Das Konzept enthält ferner detaillierte Regelungen für das sogenannte militärische Air-policing, also die Begleitung und mögliche Landeerzwingung von verdächtigen Flugzeugen durch militärische Kampfflugzeuge.
Die Entscheidung des Verteidigungsministers
Das Verfahren sieht vor, daß alle militärischen Maßnahmen bei den Entführungsfällen in der Luft grundsätzlich durch den Inspekteur der Luftwaffe geführt werden; der Luftwaffeninspekteur übernimmt entsprechende Kompetenzen für diesen Fall von den Kommandeuren der Nato-Luftverteidigung. Es heißt, dieses Verfahren stelle weiterhin sicher, daß jeder Waffeneinsatz gegen verdächtige Luftfahrzeuge ausschließlich auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung in seiner Funktion als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte im Frieden erfolgen könne.
Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Stokar, sagte am Freitag, eine "Vernetzung und Bündelung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten" sei notwendig; doch müßten die verfassungsrechtlichen Fragen beachtet werden. Es müsse beispielsweise dabei bleiben, daß die Gefahrenabwehr im Innern zu Lande allein der Polizei obliege, daß also die Bundesluftwaffe zwar ein entführtes Flugzeug zum Landen zwingen, anschließend aber seine Überwachung und eine mögliche Erstürmung der Polizei vorbehalten blieben.
Sicherung des Luftraums: Aufgabe der Bundeswehr
Der FDP-Abgeordnete Stadler argumentierte in der gleichen Weise. Die Sicherung des Luftraums sei schon nach geltendem Recht ganz eindeutig Aufgabe und Befugnis der Bundeswehr, daher sei eine Verfassungsänderung für das vorliegende Konzept nicht notwendig.
Der CDU-Abgeordnete Binninger sagte hingegen, wenn die Abwehr von Gefahren aus der Luft ernsthaft betrieben werden solle, müsse im Grundgesetz der notwendige Rahmen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern geschaffen werden. Wenn die Regierung nur einen Teil des vorliegenden Maßnahmenkatalogs der Arbeitsgruppe "Sicherheit im Luftraum" verwirklichen wolle, dann schaffe sie damit eine zusätzliche Ermächtigungsgrundlage für Bundeswehreinsätze, die ohnehin nur durch eine Änderung des Grundgesetzes rechtlich zu verankern sei.