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Verhandlung über Griechenland-Hilfe Die Verpfändung der Kronjuwelen

05.07.2011 ·  In Karlsruhe wurde am Dienstag nicht über Ökonomie diskutiert, sondern über die Aushöhlung der Demokratie. Dem Vorwurf, das Rettungsschirm-Gesetz sei vom Parlament in einer „Zwangssituation“ beschlossen worden, widersprachen indes zahlreiche Abgeordnete.

Von Reinhard Müller und Joachim Jahn, Karlsruhe
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„So etwas habe ich noch nicht erlebt“, sagt ein Verfassungsrichter des Ersten Senats, der gerade auf dem Weg in die Stadt ist. Er meint den Polizei-Auftrieb am Karlsruher Schlossplatz. So viele uniformierte Beamte wie selten seien abgeordnet worden, das Bundesverfassungsgericht zu schützen. Dabei soll doch das Gericht Schutz bieten: Schutz vor Inflation durch den Euro-Rettungsschirm, vor einer Aushöhlung der deutschen Demokratie und des Haushaltsrechts des Bundestages.

Mit markigen, wenn auch nicht jedem Anwesenden immer sofort einleuchtenden Worten forderte der Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider die „Verteidigung des Rechts gegen die Euro-Rettungspolitik“ ein. „Was ökonomisch falsch ist, kann rechtlich nicht richtig sein“, behauptete er und berief sich auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht aller Deutschen gegen Versuche, die Verfassungsordnung zu beseitigen. Zwar denke niemand daran, fügte er hinzu, in Deutschland „Verhältnisse zu schaffen wie in Nordafrika und teilweise auch in Griechenland“. Doch die Verfassung werde „im Kern verletzt“. Schachtschneider sprach unter anderem für die Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Hankel und Joachim Starbatty, die sich einst an gleicher Stelle gegen die Einführung des Euros gewandt hatten.

Ist es wirklich schon so weit? Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte jedenfalls gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung vor „Fehlvorstellungen“ gewarnt: Über „die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise“ werde in Karlsruhe nicht verhandelt. Das sei Aufgabe der Politik, nicht der Rechtsprechung. „Wir wollen hier keine ökonomischen Debatten führen, sondern es geht um den Rechtsrahmen“, ermahnte Voßkuhle die Beschwerdeführer und ihre Prozessvertreter. Der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner Sinn, den der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler mitgebracht hatte, konnte daher wenig ausrichten.

Voßkuhle wollte den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen

Wie es die Richter in Karlsruhe so oft versuchen, wollte Voßkuhle mit seinen Hinweisen den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Sie tragen stets den Vorwurf auf den Lippen, das Verfassungsgericht spiele Gesetzgeber. Die Karlsruher Richter hätten aber, so fügte der Gerichtspräsident hinzu, „die Grenzen auszuloten, die das Grundgesetz der Politik setzt“. Was mussten also Bundesregierung und Bundestag bei der Gewährleistung von Krediten im Rahmen des europäischen Finanzstabilitätsgesetzes beachten? Und: Kann ein einzelner Bürger diese Vorgaben überhaupt mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen?

Die Beschwerdeführer rügen, wie der Freiburger Staatsrechtslehrer Dietrich Murswiek hervorhob, dass die Verfassung durch ein „Notstandsregime“ suspendiert werde. Das Rettungsschirm-Gesetz sei vom Parlament in einer „Zwangssituation“ beschlossen worden. Dem widersprachen freilich die in recht großer Zahl erschienenen Bundestagsabgeordneten aller Parteien außer der Linken. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Siegfried Kauder (CDU) und der Vorsitzende des EU-Ausschusses, Gunter Krichbaum (CDU), gaben zu, dass der Bundestag seinerzeit zwar unter Druck gestanden habe. Das Parlament habe aber seine Rechte selbstbewusst wahrgenommen. „Jeder hatte die freie Entscheidung – eine Erpressung hat nicht stattgefunden“, versicherte Kauder. Murswiek rügte überdies eine „privatnützige“ Verwendung von Steuergeldern, weil in Wirklichkeit nicht notleidende Staaten gerettet, sondern einigen Großbanken die Risiken abgenommen werden sollten.

Toncar: Keine Obergrenze für Bürgschaften

Florian Toncar (FDP), Mitglied im Haushaltsausschuss, sagte, der Volkswirtschaft hätte „bei einer unkontrollierten Staatspleite schwerster Schaden gedroht“, wenn die Abgeordneten nicht die Griechenlandhilfen und den „Rettungsschirm“ beschlossen hätten. Toncar erinnerte daran, dass der Bundestag zwar eine Schuldenbremse ins Grundgesetz eingebaut habe, aber keine Obergrenze für die Übernahme von Bürgschaften. Doch räumte er ein, dass mit jeder weiteren Kredittranche, die das Parlament bewillige, das Ausfallrisiko für den deutschen Steuerzahler größer werde. „Wir können dann den Prozess für die Zukunft stoppen, aber kein Geld zurückholen.“ Thomas Silberhorn (CSU) erinnerte daran, dass der Bundestag bei der bevorstehenden Einführung des dauerhaften Schutzschirms ESM versuche, jede Zustimmung der Bundesregierung in Brüssel zu neuen Kredittranchen von seiner Zustimmung abhängig zu machen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hob hervor, dass die Mitgliedstaaten die „Herren“ der europäischen Verträge blieben. Die Stabilität des Euro sei von „überragender Bedeutung“. Ein unkontrollierter Zahlungsausfall könne „größere Auswirkungen“ haben als die Bankenkrise im Jahr 2008. Wie strikt die Auflagen für Griechenland seien, zeige sich daran, dass Irland und Portugal fast schon zum Antrag hätten gedrängt werden müssen. „Das sind keine reinen Bequemlichkeitsveranstaltungen.“

Budgetrecht als Kronjuwele des Parlaments

Das Budgetrecht sei gewiss eine Kronjuwele des Parlaments, gab Udo Di Fabio, im Zweiten Senat federführend für dieses Verfahren, zu bedenken: „Wenn der Souverän beginnt, sie zu verpfänden, könnte seine Freiheit begrenzt werden.“ Schon in seinem Urteil zum Maastricht-Vertrag habe das Gericht klargestellt, dass es in Währungsfragen keinen Automatismus geben dürfe. Di Fabios Kollegin Gertrude Lübbe-Wolff nahm die Abgeordneten in Schutz. Schließlich hätten sie die entsprechenden Gesetze „nicht aus Jux und Dollerei“ verabschiedet, sondern um Schlimmeres zu verhüten.

Als Sachverständige hatte das Gericht überdies zwei Vertreter der Europäischen Zentralbank geladen, die immer mehr Staatsanleihen maroder EU-Länder aufgekauft und damit bei sich selbst Risiken angehäuft hat. Auch dies halten die Kläger für einen Bruch des Europarechts, der die Mitgliedsländer teuer zu stehen kommen könne. Kein Wunder, dass die beiden Entsandten der unabhängigen Notenbank vorsichtshalber den Europarechtler Ingolf Pernice im Schlepptau hatten. Der EZB-Ökonom Hans-Joachim Klöckers verneinte auf Fragen der Richter jedes Inflationsrisiko durch die Finanzspritzen. Sie seien notwendig gewesen, damit es nicht wieder zu einer unkalkulierbaren Finanzkrise komme wie nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers.

Doch bleibt die Frage, ob die Maßnahmen, die nach Ansicht der Beschwerdeführer auch gegen das sogenannte Bail-out-Verbot der europäischen Verträge verstoßen, überhaupt vor dem Bundesverfassungsgericht gerügt werden können. Der Prozessbevollmächtigte des Bundestages, der Bielefelder Staatsrechtslehrer Franz Mayer, warf ein, dass es kein umfassendes Grundrecht auf Demokratie gebe. Und die Richter des Zweiten Senats machen sich die Frage der Zulässigkeit solcher Verfassungsbeschwerden offenbar nicht leicht.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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