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Vergangenheitsbewältigung beim Verfassungsschutz Braune Kellergeister

19.03.2009 ·  Der Verfassungsschutz befasst sich mit seiner Frühgeschichte / Von Peter Carstens

Von Peter Carstens
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Für viele SS-Offiziere und Gestapo-Leute war die Gründungszeit der Bundesrepublik eine glückliche Phase des Wiedereinstiegs in alte Berufe. Etlichen Männern aus der Verfolgungs- und Massentötungsmaschinerie Hitlers glückte nach 1949 der Sprung in Sicherheitsbehörden, wo sie fortan in der Demokratie dienten, ähnlich wie Staatsanwälte, Richter, Euthanasieärzte oder auch das Personal in Psychiatrien und Jugendheimen.

Im Bundeskriminalamt, beim Bundesnachrichtendienst und möglicherweise auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz prägten alte Kameraden von Wehrmacht und SS in den ersten 20 Jahren den Arbeitsstil, bestimmten die Ausbildung, hielten ungerührt Elemente der NS-Ideologie in Ehren. Drastisch ist dies in den vergangenen drei Jahren durch Forschung, Selbsterforschung und Veröffentlichung beim Bundeskriminalamt (BKA) zutage getreten. Dort waren Mitte der fünfziger Jahre von vierzig Führungsposten auf Abteilungs- und Referatsebene wenigstens fünfundzwanzig mit Leuten besetzt, die der SS angehört hatten, die in Einsatzgruppen, bei der Gestapo, im Reichssicherheitshauptamt oder bei der Geheimen Feldpolizei ihren mitunter mörderischen Dienst versehen hatten. Beim Bundesnachrichtendienst waren in den sechziger Jahren wenigstens 140 Beschäftigte mit entsprechendem Vorleben, 70 wurden nach einer internen Untersuchung entlassen, weil sie nachweislich in Kriegsverbrechen verwickelt gewesen waren. Auch beim BND gab es Versuche, die Gründungsgeschichte zu erhellen.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hielt man bis vor einem Jahr wenig davon, mit der Amtsgeschichte ins Reine zu kommen. Bei Anfragen verwies das Amt auf Zeitungsartikel aus den sechziger Jahren sowie auf eine 26 Jahre alte Anekdotensammlung eines ehemaligen Mitarbeiters (“4713: Geschichte und Geschichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz“), die das Thema „umfassend“ behandelt habe. Der Präsident des Verfassungsschutzes, Fromm, hat nun entschieden, dass sich diese halbherzige, beinahe halbseidene Haltung seines Hauses ändern muss. Fromm hat dazu nicht nur Bedenken und Ermunterung im Amt und im Bundesinnenministerium zu berücksichtigen, sondern auch eine ziemlich schwierige, teilweise paradoxe Rechtslage. Diese nötigt den Geheimdienst einerseits dazu, Daten nach bestimmten Fristen zu löschen, um Betroffene zu schützen. Andererseits sollen Grundsatzakten, aber auch Personen- und Sachakten an das Bundesarchiv abgegeben und dort zugänglich gemacht werden. Inzwischen existiert aus der Feder einer historisch vorgebildeten Mitarbeiterin des Dienstes ein internes Konzept für eine Organisationsgeschichte. Darin eingebettet soll dann auch die Frage nach der NS-Belastung des Personals erörtert werden. Schon aus den Vorarbeiten kann man erahnen, wie weit auch beim Verfassungsschutz personelle Wurzeln in die NS-Zeit reichen. So wiesen mehrere Präsidenten und Vizepräsidenten des Amtes - Schrübbers (Präsident von 1955 bis 1972), Nollau (Vizepräsident von 1967 bis 1970, Präsident 1972 bis 1975), Brückner (Vizepräsident 1964 bis 1967) „und möglicherweise auch Radke“ (Vizepräsident 1951 bis 1964) - „NS-Bezüge“ auf, wie es in einem internen Papier heißt. Der frühere Staatsanwalt Hubert Schrübbers verlor sein Amt „wegen seiner NS-Justizvergangenheit“, so der Verfassungsschutz. Vermutlich der damalige Staatssekretär im Innenministerium Hans Ritter von Lex, der auch schon im NS-Innenministerium gearbeitet hatte, war es, der 1954 den alliierten Sicherheitsdirektoren das Ansinnen vorlegte, bei der Einstellung in den Verfassungsschutz auch Polizisten aufzunehmen, die unter Himmler für das Reichssicherheitshauptamt gearbeitet hatten, angeblich ohne selbst zu Verbrechern zu werden. Darauf antwortete der britische Sicherheitsdirektor: „Es mag sein, dass man in Deutschland einen Unterschied macht zwischen ehemaligen Gestapo-Mitgliedern, die anständig waren, und solchen, die es nicht waren.“ In der britischen Wahrnehmung werde dieser Unterschied nicht verstanden werden. Das Ministerium verzichtete auf einen weiteren Vorstoß. Allerdings steht sogar in der Memoirenliteratur, dass etliche solcher Leute als „freie Mitarbeiter“ durch die Hintertür doch ins Amt kamen und mit dem Wegfall der direkten alliierten Kontrolle ab 1955 auch offiziell übernommen wurden.

Mitte der sechziger Jahre wurde das sichtbar, als im Zuge einer Telefon-Abhöraffäre bekannt wurde, dass etliche der dabei Mitwirkenden ein Vorleben in SS oder Gestapo gehabt hatten. Ob tatsächlich 16 Mitarbeiter damals „aus dem BfV entfernt“ wurden, wie es im internen Vermerk heißt, sei noch zu klären, ebenso wie lückenhafte, zuweilen auf DDR-Quellen beruhende biographische Angaben zu belasteten Mitarbeitern. Darunter befinden sich Namen wie der von Richard Gerken, der als SS-Sturmbannführer für die Gestapo in den Niederlanden gearbeitet haben soll und später als Regierungsdirektor im Verfassungsschutz die Abteilung IV (Beschaffung und Spionageabwehr) geleitet haben soll. Oder der SS-Obersturmführer Karl-Heinz Siemens, der nach seinen Jahren in der „Leibstandarte Adolf Hitler“ Oberregierungsrat in der Abteilung III des Bundesamtes wurde, oder auch SS-Hauptsturmführer Alfred Wurbs, ebenfalls ein Gestapo-Mann, der nach dem Krieg bis zum Gruppenleiter in der Zentralabteilung aufgestiegen sein soll.

Der Verfassungsschutz weiß heute wenig über diese Leute. Viele Personalakten sind vernichtet, mit dem Ausscheiden der Mitarbeiter an die Renten- und Pensionsbehörden abgegeben worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und jedenfalls sein Präsident Fromm wollen die Sache jedoch nicht mehr ruhenlassen. Nach Gesprächen mit dem Bundesarchiv sollen zunächst Aktenverteilungspläne und Organigramme freigegeben werden als „Kern des aktiven BfV-Beitrages zu einem Forschungsvorhaben“. Anhand dieses Bestandes könnten dann Namenslisten ehemaliger Mitarbeiter erstellt werden und weitere Erkundungen beginnen. Anders als beim gescheiterten Versuch des BND, seiner eigenen Vergangenheit Herr zu werden, will der Verfassungsschutz keinen Historiker exklusiv beauftragen, sondern das Forschungsvorhaben öffentlich ausschreiben. Damit wäre das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem BKA die zweite Sicherheitsbehörde, die sich den braunen Kellergeistern ihrer Gründungszeit stellt. Beide Behörden unterliegen der Dienstaufsicht des Innenministeriums. Dort werden die Vorhaben unterstützt. Gleiches lässt sich vom Bundeskanzleramt und dem Bundesnachrichtendienst derzeit nicht sagen. Nach vielversprechenden Anfängen und anfänglichen Versprechen des Präsidenten Uhrlau wurde dort das historische Projekt gestoppt.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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