Nach dem Entwurf werden die Bundesländer als getrennte Wahlgebiete behandelt. Den Bedenken der FDP wird Rechnung getragen, indem die Reststimmen, die eine Partei erreicht hat und die für ein Mandat nicht ausreichen, bundesweit addiert werden. Gemäß diesen Reststimmen sollen Ausgleichsmandate vergeben werden. In den vergangen fünf Bundestagswahlen wären nach Berechnungen der Koalition maximal fünf solcher Mandate entstanden. Mit dieser Regelung wird verhindert, dass die Reststimmen ganz unter den Tisch fallen. Das hätte besonders die kleineren Parteien in Ländern mit geringer Einwohnerzahl geschmerzt, etwa die FDP in Bremen, wo kein Mandat erreicht werden kann.
Mit dem Gesetzentwurf werde das Problem des negativen Stimmrechts gelöst, das vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war, heißt es in der Koalition. Danach kann die Stimmabgabe für eine Partei dazu führen, dass sie ein Mandat in einem Bundesland verliert. Der Vorschlag von SPD und Grünen, die Überhangmandate abzuschaffen, wird in dem Entwurf nicht berücksichtigt.
Das Verfassungsgericht hatte 2008 eine dreijährige Frist gewährt, um das Wahlrecht zu reformieren. Das Gesetz soll im September in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Damit werden die Regierungsparteien die Frist des Bundesverfassungsgerichts, die am 30. Juni endet, zwar nicht einhalten, haben aber das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Noch ein Baustein
egon sunsamu (egonsunsamu)
- 26.06.2011, 13:56 Uhr
(Zu) Späte Einsicht
Karsten Bender (Kasmo)
- 26.06.2011, 14:44 Uhr
Kometen sieht man nicht, wenn Bettler sterben
Volker Spielmann (Schildwache)
- 26.06.2011, 16:27 Uhr
Parteien und Parteilisten sind durchaus sinnvolle
Joachim Meyer (meyerjchm)
- 26.06.2011, 20:35 Uhr
Gefragt ist: Ein vernünftigeres Wahlrecht, z.B. Australien
Axel Ridder (draxel123)
- 26.06.2011, 21:36 Uhr