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Verfassungsschutz Geheime Informanten

14.11.2011 ·  Haben deutsche Behörden durch Schlamperei oder gar aktive Behinderung die Strafverfolgung der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) erschwert? Vor allem das System der V-Leute gerät in die Kritik.

Von Peter Carstens, Berlin
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Noch ist völlig unklar, ob deutsche Verfassungsschutzbehörden durch Schlamperei oder gar aktive Behinderung die Strafverfolgung der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) erschwert haben. Bundesinnenminister Friedrich rätselte aber am Montag, warum eine jahrelange, offenbar politisch motivierte Mord- und Raubserie nicht einmal ansatzweise in das Umfeld der Thüringer Neonazis zurückverfolgt werden konnte.

Ein Grund bestand wohl darin, dass das Andersartige dieser Verbrechensserie darin bestand, dass die Täter wohl planten, sich in einer Art Sammelabrechnung erst Jahre später zu ihren Taten zu bekennen. Im Regelfall des Terrorismus folgen solche propagandistisch motivierten Bekenntnisse jeweils direkt auf eine Bluttat.

Jeweils eigene Informanten

Für die Verfassungsschutzbehörden ist die Frage zu klären, ob nachrichtendienstliche Verbindungen zu den mutmaßlichen Tätern bestanden und ob diese die Ergreifung der Tätergruppe be- oder verhinderten. Die inhaftierte Beate Z. soll einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge nach dem Untertauchen 1998 Kontakte zu Verbindungsleuten, sogenannten V-Leuten, des Thüringer Verfassungsschutzes gehabt haben. Dessen Präsident Sippel hatte nicht ausgeschlossen, dass sein Vorgänger in dessen Amtszeit Informanten persönlich geführt habe.

Interaktiv: Die Tatorte der Rechtsextremen

Erkenntnisse über und von Informanten gehören zum Kernbereich der Tätigkeit der Nachrichtendienste. Aufgrund des föderalen Aufbaus führen in Deutschland sechzehn Landesbehörden sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) jeweils eigene Informanten. Das Wissen um diese wird hermetisch voneinander getrennt gehalten - untereinander, aber zumeist auch gegenüber anderen Sicherheitsbehörden, wie etwa den Landeskriminalämtern oder dem Bundeskriminalamt.

NPD-Funktionäre als V-Leute

So war es beispielsweise möglich, dass im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens herauskam, dass mehrere Verfassungsschutzbehörden unabhängig voneinander jeweils NPD-Funktionäre als V-Leute führten, auch auf überregionalen Führungsebenen der Partei.

Beim Kampf gegen den islamistischen Terrorismus, bei dem man es mit hochmobilen Tätergruppen zu tun hat, wurde das Problem insofern gemildert, als im Nachrichtendienstverbund des Bundes und der Länder Mechanismen existieren, um bei Einträgen und Abfragen in der Anti-Terror-Datei zumindest Hinweise auf solche V-Leute einzelner Sicherheitsbehörden zu erhalten. Das ist beim Rechtsextremismus nicht der Fall. Nach Ansicht des CSU-Innenpolitikers Uhl wäre eine Koordinierung der Bekämpfung des Rechtsextremismus nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) geeignet, die Situation zu verbessern.

Nur eine grobe Richtlinie

Das beträfe dann auch den Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden. So hätten möglicherweise Erkenntnisse der Verfassungsschützer über die rechtsextreme Thüringer Tätergruppe bei den jahrelangen Ermittlungen gegen die Mörder von neun Männern türkischer beziehungsweise griechischer Herkunft, dem Mord an der Polizistin in Heilbronn sowie zahlreichen weiteren Anschlägen und Raubüberfällen zur Aufklärung beitragen können.

Um das Führen von V-Leuten wenigstens einigermaßen einheitlich regeln zu können, haben sich die Innenminister bereits in den siebziger Jahren auf eine grobe Richtlinie verständigt. Eine Anlage zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren regelt den Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung. Für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden gilt zwar eine Pflicht zum Informationsaustausch, etwa über das Nachrichtendienstliche Informationssystem, aber nicht über die freien Mitarbeiter (V-Leute), die dem sogenannten Quellenschutz unterliegen.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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