21.11.2011 · Der frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller soll Bundesverfassungsrichter werden, aber die Bedenken sind geblieben. Die SPD-regierten Bundesländer melden vor der Abstimmung am kommenden Freitag „Gesprächsbedarf“ an.
Von Thomas Holl und Reinhard MüllerNoch ist Peter Müller nicht zum Verfassungsrichter gewählt. Noch sind auch die Bedenken gegen die Kür des CDU-Politikers und früheren saarländischen Ministerpräsidenten nicht ausgeräumt. Von Seiten der SPD-regierten Bundesländer heißt es, man könne nicht bestätigen, dass die Wahl Müllers am kommenden Freitag schon „in trockenen Tüchern“ sei. Es gebe noch „Gesprächsbedarf“, bevor man zustimmen könne.
Bevor sich die Runde der Ministerpräsidenten am Freitagmorgen vor Beginn der Bundesratssitzung in Berlin trifft, wollen sich die SPD-geführten Bundesländer am Donnerstagabend über ihre Haltung zu einer Berufung Müllers als Nachfolger Udo Di Fabios in Karlsruhe verständigen.
Trotz noch mit der CDU zu klärender Punkte dürfte es jedoch zu einer Einigung kommen, heißt es. Mancher in der SPD mag sich bei dem Wunsch der CDU-Seite nach Unterstützung für Müllers Nominierung an den Umgang der Union mit der Bewerbung Herta Däubler-Gmelins erinnert haben. Die spätere Bundesjustizministerin im Kabinett Schröder hatte sich 1993 als stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende für das Amt der Vizepräsidentin am Bundesverfassungsgericht interessiert, war aber nach heftigem parteipolitischem Streit am Widerstand von CDU und CSU gescheitert. Der damalige Einwand der Union, als ehemals aktive Parteipolitikerin könne sie nicht unbefangen in Karlsruhe Verfassungsrecht sprechen können, treffe in weitaus größerem Umfang auf den erst seit August als Ministerpräsident ausgeschiedenen Müller zu, ist in der SPD zu hören. Auch die CDU-Länder wollen sich am Donnerstagabend noch einmal mit der Causa Müller befassen. In der CDU hieß es am Wochenende, dass es eine Weile gedauert habe, bis sich die SPD bei der Personalie Müller auf eine gemeinsame Position verständigt habe. Nun rechne man aber damit, dass es dort ein einmütiges Votum für ihn gebe.
Auch die FDP wird dem Vernehmen nach die Personalie nicht noch einmal zum Thema machen. Da gebe es eine „Beißhemmung“, heißt es. Bedenken gibt es aber vereinzelt sowohl in der Union als auch in der FDP immer noch. Dabei geht es weniger um eine vermeintliche „Befangenheit“ des einstigen Ministerpräsidenten Müller, sondern eher um die Befürchtung, er werde es in Karlsruhe eher gemächlich angehen lassen.
Aber es geht nicht nur um Müller: Die Union will am kommenden Freitag durch den Bundesrat gleich zwei neue Bundesverfassungsrichter wählen lassen, denn auch die Nachfolge für Rudolf Mellinghoff, den neuen Präsidenten des Bundesfinanzhofs muss geklärt werden - zumal in dieser Zeit wichtiger europapolitischer Entscheidungen des Zweiten Senats.
Wie bei Müller ist die Union auf die Zustimmung des anderen politischen Lagers angewiesen. So wird eine Frau gesucht, die Bundesrichterin ist. Beide Voraussetzungen sind nicht zwingend. Aber die Union hat schon lange keine Frau mehr als Verfassungsrichterin vorgeschlagen. Es müsste auch nicht zwingend eine Bundesrichterin sein; drei pro Senat sind gesetzlich vorgeschrieben, doch muss man den Posten des einstigen hessischen Justizstaatssekretärs und Richters am Bundesgerichtshof Herbert Landau nicht unbedingt als Bundesrichterstelle werten. Freilich will sich die Politik hier keine Blöße geben. Es wird wohl also auf eine Bundesrichterin hinauslaufen.
Im Gespräch war schon die Richterin am Bundesarbeitsgericht Anja Schlewing, ebenso die Richterin am Bundessozialgericht Elke Roos. Anwärterin für das Bundesverfassungsrichteramt ist auch die Richterin am Bundesgerichtshof Sibylle Kessal-Wulf. Rein fachlich wird gegen die Bundesrichterinnen nichts eingewandt. Doch fürchtet mancher Jurist in der Union und in der FDP, der Einfluss der Partei im Zweiten Senat könne schwinden. Werden die Nachfolger Udo Di Fabios und Rudolf Mellinghoffs die gleiche „Kampfkraft“ haben? So habe Peter Müller es gewiss verdient, Bundesverfassungsrichter zu werden. Doch stelle sich die Frage, ob das reiche. In den Reihen von CDU-nahen Juristen wächst der Unmut, dass die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts und damit der Einfluss auf die für die politische, gesellschaftliche und europäische Entwicklung bedeutsame Rechtsprechung aus der Hand gegeben werde.
Klar scheint aber auch, dass diejenigen, die jetzt stillhalten, sich womöglich noch einmal melden werden, wenn andere bei der finalen Abstimmung gegen Ende der Woche Bedenken erheben. Jedenfalls wünscht die Union, dass der Bundesrat über beide Stellen zugleich abstimmt. Eine „Vereinzelung“ könne von der anderen Seite ausgenutzt werden.
Thomas Holl Jahrgang 1960, politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.
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Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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