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Verfassungsgericht Urteil zur Neuwahl frühestens am 22. August

10.08.2005 ·  Einen Tag nach der mündlichen Verhandlung über die Neuwahl zeichnet sich ein Zeitraum für die Verkündung des Urteils ab: Frühestens am 22. August will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekanntgeben.

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Einen Tag nach der mündlichen Verhandlung über die vorgezogene Bundestagswahl hat das Bundesverfassungsgericht seinen Zeitplan für die Entscheidung konkretisiert.

Eine Sprecherin des Gerichts sagte am Mittwoch in Karlsruhe, das Urteil sei weder in dieser noch in der nächsten Woche zu erwarten. Damit scheint die Woche ab dem 22. August als Zeitraum für die Urteilsverkündung festzustehen.

Nach der Verhandlung waren zunächst Spekulationen aufgekommen, daß die Entscheidung früher fallen könnte. Anlaß war eine Bemerkung des Vorsitzenden des Zweiten Senats, Winfried Hassemer. Er hatte zum Verhandlungsende gesagt: „Vorsicht, es könnte sein, daß es schnell geht.“

(Siehe auch: FAZ.NET-Spezial: Karlsruhe macht Weg zur Neuwahl frei)

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