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Verfassungsgericht Karlsruhe billigt militärischen Einsatz im Inland

 ·  Zur Abwehr von Terrorangriffen „katastrophischen Ausmaßes“ darf die Bundeswehr künftig im Inland eingesetzt werden. Dem Einsatz militärischer Mittel setzt das Plenum des Bundesverfassungsgerichts dabei enge Grenzen.

Artikel Bilder (4) Lesermeinungen (84)

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F.C. Ewald
F.C. Ewald (carlosfe) - 22.08.2012 18:25 Uhr

@ Langs.. u.a. Der Staatsbürger in Uniform....

...des Herrn Baudisin, war schonmal lächerlich, denn er wird damit jedem beliebigen Uniformträger gleichgesetzt. Ob ein Mann wie B. ohne nennenswerte Kriegs- /Fronterfahrung geeignet ist Grundsätze der Menschenführung aufzustellen wird zurecht von vielen bezweifelt. Immerhin hat seinerzeit auch ein Gen. (der Bw) Karst mit seinem grundlegenden Buch "Das Bild vom Soldaten" hier für Klarheit gesorgt. Graf B. gehört m.E. eher zu dem Teil des Adels der zuerst an die eigenen Latifundien denkt. Wir sollten ihn also nach Abschaffung der WP vergessen. In der Tat mangelt es der Bw an Führungspersönlichkeiten (in Uniform & Zivil ) die ihrem "König" (hieß es früher einmal) zur rechten Zeit widersprechen. In Preußen waren das u.a. Gen. (!) Graf Warten- burg und Seydlitz; in der Bw hat zuletzt ein Gen. Steinhoff sich gegen seinen Min.d.Vtdg. (Strauß) durchgesetzt. Sehe nicht woher die Führer / Befehlshaber in der Bw kommen sollen, die zur rechten Zeit Befehlen der pol. Führung widersprechen.

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Lüko Willms
Lüko Willms (l.willms) - 18.08.2012 09:16 Uhr

Eine weitere Salamischeibe ist abgeschnitten ...

... auf dem Weg nach Marikana.

Wobei der Name Marikana, dem Ort der Platin-Mine der Fa. Lonmin, hier allgemein steht für gewaltsame Angriffe gegen streikende und andere Arbeiter.

Die Krise des Kasinokapitalismus galt ja auch schon als "katastrophisches Ereignis", was zu außergewöhnlichen Maßnahmen zur Beruhigung des Drachen, will sagen, "der Märkte" führte, die zahlreiche Menschen, einschließlich einiger Berufspolitiker, für verfassungswidrig halten.

Muß der Drache, äh, "die Märkte" dann nicht auch einen Aufstand der arbeitenden Massen gegen die Folgen der Wirtschaftskrise als "katastrophisch" ansehen, weil doch das sein Wohlergehen in Gefahr gerät?

Was dann?

Spätestens dann wird die nächste Salamischeibe abgeschnitten, und auch der direkte bewaffnete Angriff auf Arbeiter freigegeben, wie dieser Tage in Marikana, Südafrika, zu erleben war.

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fritz Teich

Kein freies Kriregsfuehrungsrecht im Inland

Es wird so getan, als ob es nunmehr ein freies Kriegsfuehrungsrecht im Inland gaebe. Die Bundeswehr bleibt an die Gesetze gebunden. Inland ist nicht Ausland, wo nur das Voelkerrecht bindet, in welchem Umfang und mit welcher Folge auch immer. Der Wille der Bundesregierung ist anders als im Ausland kein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund.

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Bertram von Steuben

Die Grundintension ist ja richtig, wenn auch kindlich naiv:Terroranschäge, 9-11, Madrid, u.s.w

Alles gut, alles richtig.
Allein, eine Situation macht allen hier Anwesenden Bauchschmerzen: wenn "das Volk" erkennt, dass es nur noch mittels massiven Drucks der Straße die Entdemokratisierung und den Ausverkauf stoppen kann, wenn also der Bürgerprotest gegen eine Unterdrückungspolitik stärker wird und der Zorn sich entlädt, kann(!) die BW eingesetzt werden um die Bürger (den Souverän) zu stoppen. Schon eine ziemlich perfide Vorstellung. Dann stellt sich die Frage, in welche Richtung ich mich mit dem G3 im Anschlag wende ;-)
Eine Frage, die sich auch jeder Polizist heutzutage schon gestellt haben sollte. Dass die Straßenschlachten um Castor, um einen Bahnhof und ein internationales Politikertreffen NICHT mittels massiver Gewalt zerschlagen worden sind, ist nur der Tatsache geschuldet, dass dort die Straßentruppen von Rot und Grün, der Drahtzieher(!) der Misere, auf der Straße waren. Das ändert sich, wenn der "einfache Bürger" auf die Straße geht (ich erinnere an die Montagsdemos!)

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philipp tomas

Eine Verfassungsänderung durch die Hintertür

hat das BVerfG hier entgegen seiner Kompetenz vorgenommen.
Vor dem Hintergrund, dass die Frage eines militärischen Inlandseinsatzes der BW seit Ewigkeiten politisch hoch umstritten ist, ist das undemokratisch und illegitim. So etwas muss vom Parlament entschieden und gerechtfertigt werden.

Ich finde es bezeichnend, dass das Gericht schon mal vorsichtshalber darauf hinweisen muss, dass Demonstrationen von der Kompetenzerweiterung nicht erfasst nicht. Aber was heißt das schon? Die Kompetenzen wurden immer in Richtung Inlandseinsatz aufgeweicht und das grundsätzliche Argument die Ressourcen der BW müssen im Fall der Fälle auch im Inland zur Verfügung stehen lässt sich doch immer weiter spinnen. Der Weg ist vorgegeben, mal sehen wo er uns hinführt.

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Dragan Mayer
Dragan Mayer (asmo-uk) - 17.08.2012 21:52 Uhr

Das Urteil kommt zur Rechten Zeit und hat ein sehr viel höheres Ziel im Auge

Falls der Euro nicht mehr zu finanzieren wäre,
dadurch der deutsche Export um 50% einbrechen könnte,
Pauperismus gewaltsame Proteste mit sich bringen könnte,
müsste die Bundeswehr alternativlos als schnelle Einsatzgruppe den Staat vor dem Mob bewahren.

Die hierarchische Überwachung mittels der Negativ Definition- Lisbon Treatment Art. 6 Abs, 1Uabs. 3 EUV könnte den EMRK ART.2.Abs. 2. außer Kraft gesetzen.

Das Karlsruher Urteil kommt zur Rechten Zeit um das TV- Verblödete deutsche Volk in seiner Angst vor einem Terroranschlag im Ausmaß von 9-11 zu schützen und den Verbleib der Berliner Fassadendemokratie und deren Profiteure zu sichern.

Michel Foucault- Überwachen & Strafen/die Geburt des Gefängnisses: Die Durchsetzung der Disziplin erfordert die Einrichtung des zwingenden Blicks- eine Anlage, in der die Techniken des Sehens Machteffekte herbeiführen und in der umgekehrt die Zwangsmittel die gezwungenen deutlich sichtbar machen.

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Kurt Tergast
Kurt Tergast (Kurgast) - 17.08.2012 21:38 Uhr

Warum nur denke ich bei "Bundeswehreinsatz im Inland"...

...immer an Schäuble und seine Vision vom europäischen Superstaat? Mmhhh...

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Harald Sulzmann

Frueher haette ich dem zugestimmt

Es gab mal eine Zeit, da haette ich dem Urteil zugestimmt. Der Einsatz der Bundeswehr in Hamburg durch Helmut Schmidt war gegen die Verfassung aber sehr sinnvoll und hat Schlimmeres verhindert. Ein Angriff wie 9/11 kann durch die Polizei nicht verhindert werden und man kann durchaus solche Art Angriffe als kriegerischen Akt bezeichnen. Leider hat sich aber in Deutschland zuviel in die falsche Richtung entwickelt. Viel zu viele Gesetze die zum "Schutz gegen den internationalen Terrorismus" erlassen wurden werden mittlerweile gegen die Bevoelkerung eingesetzt. Man denke nur an das Geldwaeschegesetz. Es nuetzt wenig gegen die beosen Buben, die Kontenabfragen der Finanzbeamten bei Steuerbuergern sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme usw. usw. Das Problem hier: Die Tuer ist aufgestossen und was hindert den Gesetzgeber daran das Gesetz "anzupassen". Ich stehe absolut hinter der Bundeswehr aber Soldaten sind kein Polizisten und eben anders ausgebildet.

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Dennis Idaczyk

Vielleicht hebelt die Politik sich selbst aus

und das Militär nutzt dieses Gesetz dazu alle verfassungsfeindlichen Element in der Bundesregierung bis auf weiteres festzusetzen bevor noch mehr Schuldenhebel, Demokratieabbau und U-Boot-Geschenke bewilligt werden die Deutschlands Sicherheit, haushalt und Bürgerrecht an den Rande des Ruins bringen. Darauf baut meine gesamte Hoffnung.

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Antoine BERBEN
Antoine BERBEN (Unweit) - 17.08.2012 17:38 Uhr

Richtig

Das jetzt vom Verfassungsgericht in Karlsruhe auch eine praktischere Definition gegeben worden ist von Begriffe die wie üblich immer verwendet werden in Zusammenhang mit solchen Drohungen. Damit gibt es nun auch wenigstens mehr Freiheit von Handeln für die Regierung in solche Situationen.
Mann kann immer noch sehr Levitisch bleiben in seinem Denken aber die Realität könnte auch uns mal wieder erreichen und dann ist einen Handlungsspielraum gewünscht und eben mit diesem Urteil ist diesen Spielraum nicht nur klarer geworden sondern auch praktischer eingerichtet,

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stefan maier
stefan maier (sxyxs) - 17.08.2012 17:10 Uhr

Die übliche Salamitaktik


Dieser kleine "Türöffner" den das Verfassungsgericht hier implementiert hat wird genauso funktionieren wie die Deregulierung der Märkte,die EU,der Maastrecht Vertrag,die Multikultiflutwelle,die Bad Banks,der Rettungsschirm,aushebelung der Verfassung etc.
Alles wird zuerst als harmlos,klein u nötig dargestellt indem man es in einen scheinbar sinnvollen Rahmen packt-dann wartet man ein paar Jahre ab bis diese Sache ihr volles Potential entfaltet u stellt fest;Katastrophe.
Dasselbe wird übrigens bald mit dem ESM Urteil passieren-auch dort wird das Gericht nur eine kleine Lücke für den ESM offenlassen-und durch diese kleine Lücke wird sich der ESM ungehindert entfalten können.

Ist ihnen schon mal aufgefallen wie unglaublich viele gravierende Änderungen es in den letzten paar Jahren hier gab die vorher so gar nicht existierten u auch gar nicht nötig waren?Glauben sie das ist Zufall-oder ist es Teil einer vorsätzlichen Zersetzung die Gesetze,Kultur u Gesellschaft gleichermassen betrifft?

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Carolus Doomdey
Carolus Doomdey (Domday) - 17.08.2012 16:43 Uhr

Im Falle des Falles: "!Alternativlos!"

Es ist doch erstaunlich, dass wir ohne all diese Beschränkungen, Mauern, Gesetze, Ermächtigungen 50 Jahre lang in Frieden gelebt haben, ein völlig zerstörtes Land aufgebaut haben und uns dabei durchaus sicher fühlten. Irgend etwas haben wir falsch gemacht (unser Erziehungswesen?). Mißtrauen, Überwachung allerorten. Der Staat traut seinen Bürgern nicht mehr und bastelt jetzt an Gesetzen, die ihn immer stärker und immer mehr Macht über sie gibt. Was solls? Das auch über dem Grundgesetz stehende Gesetz der Alternativlosigkeit kommt eben im Zweifel doch zur Anwendung. Welche Bedeutung haben da noch unsere Gesetze, dieses Gesetz?

Herr Andreas Schmackes - meine Sympathie für Ihren Beitrag.

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Jan Mosel
Jan Mosel (janm78) - 17.08.2012 16:41 Uhr

Typische Schwarzseherei

Es ist schon erschreckend zu lesen, was der Politik und den Angehörigen der Bundeswehr hier unterstellt wird. Auch nach Abschaffung der Wehrpflicht, bleibt die Bundeswehr in der Gesellschaft verankert und wird sich nicht gegen diese richten, auch nicht gegen einzelne Gruppierungen dieser Gesellschaft. Hier sprechen vmtl. Leute, die nicht wirklich Ahnung von der Bundeswehr haben. Ob das Verfassungsgericht mit seinem Urteil eine Verfassungsänderung durch die Hintertür vorgenommen hat, steht auf einem anderen Blatt und vermag ich nicht zu beurteilen.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 17.08.2012 20:21 Uhr
Bernd Winkler

@Jan Mosel

Ich danke Ihnen für ihre heftigen Widerworte. Sie haben in einem Punkt recht. Mein Bild über das deutsche Militär fusst auf einer historischen Erfahrung, mehr als auf interner Kenntnis. Die Erfahrung lehrt: Geschichte wiederholt sich. Wer einen wachen Blick hat kann sehen wie gerade alles vorbereitet wird, dass sich Geschichte wiederholt. Absicht? ich weiss nicht. Ich denke aber schon, dass die machthungriegen und machtgierigen Psychopathen die uns "führen" ziemlich genau mit unserer Trägheit als Bürger rechnen. Meine Bitte an Sie: beruhigen Sie mich und die Mehrzahl der Mitforisten, indem Sie an einem einleuchtenden Beispiel zeigen, dass diesmal der deutsche Militärapparat im Zweifelsfall zu Gunsten der Bürger kämpfen würde und nicht zu Gunsten des Machterhalts der Eliten, zu Lasten der Bürger. Vielleicht könnte dies mein Bild zum Thema Bundeswehr verändern....

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Jan Mosel
Jan Mosel (janm78) - 17.08.2012 19:55 Uhr

Vom Mainstream ...

... der bei diesem Thema hier im Forum scheinbar vorherrscht, versuche ich mich ja gerade zu emanzipieren, auch wenn ich damit nicht Ihr Wohlwollen treffen sollte. Aber vermutlich haben Sie ja fundierte Fachkenntnisse in Sachen Bundeswehr, mit denen Sie die ganzen Klischees, die hier im Forum so aneinander gereiht werden, untermauern können. (Hoffentlich nicht wieder ein zu naiver Kommentar.)

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Karl Heinzer

Er hat das ...

... bestimmt alles ironisch gemeint ...

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Bernd Winkler

Bürger in Uniform war einmal

Ihr Optimismus in allen Ehren. Leider haben deutsche Streitkräfte einen ziemlich lädierten Ruf, wenn es um die Bewahrung von Recht, Anstand und Würde geht. Als befehlsausführender Handlanger irgendwelcher unsinniger Anweisungen ist der deutsche Soldat dafür sehr geschätzt. Nachdem nun der Bürger in Uniform endgültig abgeschafft wurde, dürfen unsere schneidigen Offiziere endlich wieder jenes Menschenmaterial zusammenstellen, welches gewisslich nicht aus Gewissensgründen einen Befehl verweigert. Die halbe Miete ist so schon eingefahren. Der Rest wird dann per Gruppendruck während des Dienstes erledigt. Das beste für die Bundeswehr dabei: die Soldaten merken es nicht einmal. Beseelt vom Gedanken die Freiheit zu verteidigen, gehen sie z.B nach Afghanistan, weil sie die Märchen der Politik und der Führungsoffiziere glauben. Da stören Bürger in Uniform nur...

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Erik Noorkensen
Erik Noorkensen (erinoo) - 17.08.2012 16:39 Uhr

Das Sondervotum des Richters Gaier

Der Wortlaut des Sondervotums des Richters Gaier läßt sich im Internet in den Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichtes unter dem Aktenzeichen "2 PBvU 1/11".", Titel "Pressemitteilung Nr. 63/2012 vom 17. August 2012", einsehen.

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Gustav Mahler

Das BVG hat mal

eben mit seiner Auslegung eine Quasi-Verfassungsänderung durchgeführt. Ich nehme mal an, dass der Grossteil der Bürger hell entsetzt ist. Allerdings hilft es nicht, nur hier zu schreiben. Der mündige Bürger wird mit demokratischen Mitteln aktiv. Ich rufe dazu auf, den gewählten Abgeordneten zu schreiben oder anzusprechen, und ihn aufzufordern, für eine Gesetzesänderung einzutreten, die die Auslegung des BVG wieder rückgängig macht. Frau Leutheusser-Schnarrenberger fordere ich ausdrücklich auf, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 17.08.2012 17:43 Uhr
Gustav Mahler

Dann schon ganz richtig

BVerwG = Bundesverwaltungsgericht

BVerfG = Bundesverfassungsgericht

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mathias dumke

"Der Bürger wird mit demokratischen Mitteln aktiv"....

Genau Herr Mahler,
mit "um eine positive Entwicklung des Euro sicher zu stellen", hat Merkel gerade den völligen, hemmungslosen Ausverkauf, die Versklavung und die Schuldknechtschaft auf Ewig in Kanada für das deutsche Volk beschlossen -ganz demokratisch.

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Peter Koch
Peter Koch (Belziger) - 17.08.2012 15:47 Uhr

Es sollte daran erinnert werden, das zwei ehem. DDR-Bürger

jetzt an der Spitze der BRD stehen. Die Kanzlerin ist gerade vor einem Tag aus der eigenen Partei daran erinnert worden, dass sie ein Demokratiedefizit hat. Es ist wohl nicht übertrieben zu behaupten, dass sie ihr Kabinett wie eine Staatsratsvorsitzende leitet. Dazu kommt noch ein Bundespräsident, der vor lauter Glückseligkeit alles unterschreiben wird, was die Kanzlerin ihm vorlegt - sofern das BVerfG ihn nicht daran "hindert". Und solchen Leuten gibt jetzt das BVerfG einen Persilschein für den Einsatz der BW im Innern. Wir nähern uns immer weiter der DDR an, die offensichtlich wieder auflebt.

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Thomas  Kästner

Das BverfG mag ein Urteil gefällt haben

dass schon lange anstand u. evtl. notwendig gewesen ist.
Jedoch ist so wohl der Zeitpunkt dieser Entscheidung, als auch die vermehrten Führungsrollenwechsel in BP, BKA, General Klein, die Eu-u. Euro Krise i.M. evtl. als Ganzes zu sehen. Da kann man schon Verschwörungsgedanken bekommen.
Das aber die gerade im Moment die unfähigste Politische Kaste dieses zu ihrem Nutzen auslegen kann, macht einen Bundesbürger doch sehr betroffen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 17.08.2012 16:25 Uhr
Alfred Vomberg

Sinn unseres Grundgesetz

Das Grundgesetz ist unter der Führung der Alliierten entstanden.
Dabei hat man sich bemüht, alle Faktoren, die Hitler die Machtergreifung erleichtert haben, weitgehend abzuschaffen.
Bereits die Abschaffung der allgemeine Wehrpflicht war bedenklich.
Es gibt zahlreiche Beispiele für die Gefahren, die von einer Berufsarme ausgehen können.
Was wäre z.B. in Ägypten geschehen, wenn das Land eine Berufsarme hätte?
Ich möchte hier weder Misstrauen gegen die Bundeswehr, noch gegen unserer Politiker schüren.
Aber wie schnell eine verängstigte Bevölkerung eine starke Einschränkung der Bürgerrechte begrüßt, kann man doch am amerikanischen „Patriot Act“ sehen.
Seit der Einführung des Grundgesetz hat der Staat in seinem Fürsorgebemühen die Bürgerrechte immer nur eingeschränkt und nie erweitert.
So wird Stück für Stück, in bester Absicht das Instrumentarium für eine Diktatur aufgebaut.
Diese säße dann über Nacht so fest im Sattel, dass kein Widerstand mehr möglich wäre.

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Frank Pauls
Frank Pauls (faweho) - 17.08.2012 14:59 Uhr

Ein Delphi Orakelspruch:

Leider hat sich das Bundesverfasungsgericht zu einem gefaehrlichen und auch schwammigen Urteil hinreissen lassen.
Damit ist niemanden wirklich geholfen und nur politische Schaumschlaegerei unterstuetzt worden.Somit ein klares Fehlurteil.

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Bernd Winkler

Der Tropfen, der Stein, der Hund und die Wurst

Steter Tropfen höhlt den Stein. Eine Mauer zum Schutz der Bürgerrechte nach der anderen fällt, schön langsam, aber stetig. Dass man ausgerechnet die Bundesregierung zum Wächter über den Katastrophenfall gemacht hat, ist wie einen Hund zur Bewachung der Wurst anzusetzen. Überhaupt, der Begriff "Katastrophenfall". In einem Land, in dem man den Helm zum Rodeln aufsetzen soll, kann der Bevölkerung alles als Katastrophe verkauft werden. Terrorismus ist überwiegend ein Märchen. Es gibt ihn vornehmlich dann, wenn er von Geheimdiensten via Dritte in Auftrag gegeben wird. Dass wir Bürger das nicht durchschauen, nun denn. Dass aber ausgerechnet das BVG, welches uns vor der Hybris der Regierung schützen soll, auch noch an dieses Märchen glaubt und der Regierung ein Instrument zur Terrorisierung der Bevölkerung in die Hand gibt, lässt mich am Sinn unserer Institutionen zweifeln. Herr Schäuble wird jubeln, kann doch so die EU-Diktatur noch schneller eingeführt werden. Bravo!

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Markus Teuber

Da rappelt

bei so Manchem aber gehörig die Verschwörungskiste !
.
In anderen Demokratien (Großbritannien,Frankreich,Italien,Spanien,USA,Kanada) dürfen die Streitkräfte schon seit Langem im Inneren eingesetzt werden.
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Und diese haben i n diesen Ländern über die Jahrzehnte weder Demonstrationen niedergeschlagen noch klammheimlich sich an die Macht geputscht noch sonst irgendeine Untat begangen.
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Wäre Großbritannien und London Deutschland und München - hätte die Olympiade ohne die Helfer in Uniform auskommen müßen. Die Franzosen setzten gegen die Jugend-Unruhen in den Pariser Vorstädten auch keine Panzer und Kampfhubschrauber ein.
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Wenn bei einem entführtenFlugzeug der Kampfpilot -welcher das mit Giftgas präparierte Flugzeug abschießen mußte-hinterher wegen Mordes angeklagt würde (weil die gesetzliche Grundlage für den EInsatz fehlt) - dann wäre das ein "klasse Ergebnis2 - und paßte zu Deutschland.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 17.08.2012 17:02 Uhr
Daniel Grün

Her Teuber, sicher müssen

die Politiker sich rechtlich absichern. Denn wenn ein Aufstand erfolg hätte kann es sein das sie sich danach vor Gericht verantworten müssen.

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Markus Teuber

In London

waren die Soldaten aber als Sicherheitskräfte eingesetzt.Und in großen Teilen durchaus gut bewaffnet .
.
In Italien sind die Carabinieri -übrigens : das ist die Militär-Polizei!- als ganz normale Polizei unterwegs.
.
Glauben Sie allen Ernstes - wenn "die Regierenden" (in Deutschland,in Italien, wo auch immer,....) eine Niederschlagung politischer (Volks)Opposition erwägen - dann nach Grundgesetz,Verfassung,bill of rights etc fragen und ob darin der Einsatz von Militär erlaubt ist ?
.
So naiv soltle man wahrlich nicht sein.Wer so etwas machen will - der macht das dann einfach .

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Axel Lüssow
Axel Lüssow (alsigma) - 17.08.2012 14:57 Uhr

Wenn jetzt Oberst Klein für unsere Sicherheit zuständig ist...

... fühle ich mich ehrlich gesagt nicht besser, auch ganz ohne Verschwörungstheorie.

Die Bundeswehr ist keine Polizei in anderen Uniformen, sondern hat eine komplett andere Ausrichtung und Aufgabe - die Einschränkungen im Grundgesetz haben schon ihren Grund, es sei denn Sie meinen auch die Väter des Grundgesetzes wären linksgrün oder Ähnliches gewesen.

Für jedes grundsätzliche Prinzip können Fälle konstruiert werden, in die eine Flexibilisierung verlangen. Die Frage ist, wie wahrscheinlich dieser Fall ist und ob es sich lohnt, dafür einen weiteren Pfeiler der Bundesrepublik anzusägen - selbst wenn es anderswo anders ist und dort bis dato nicht in das Desaster geführt hat, man muss nicht alles nachmachen, gelle? Und wenn der eigentliche Grund sein sollte, dass wir dann auch eine Kommerz-Olympiade ausrichten können: gute Nacht.

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Holger Baade

Hier geht es nicht um Köche, Busfahrer, Sanitäter und ander uniformierte Hilfskräfte,

deren Einsatz bei Olympischen Spielen, anderen großen Sportveranstaltungen, humanitären Einsätzen aller Art (Oder-Hochwasser) längst legitimiert sind. Hier geht es Kampfeinsätze.

Endlich hat der einstige Innenminister Schäuble - der Euro-Totengräber und unermüdliche Kämpfer gegen die individuellen Interessen des deutschen Bürgers, den Fuß in die Tür bekommen, um auch im Innern - wenn es für die Politik nicht so läuft, wie man es sich vorstellt - das Drohpotential zur Verfügung zu haben.

Lesen Sie mal den Lissabon-Vertrag! Und wann hat sich die Bundesregierung jemals um Karlsruher Entscheidungen geschert? Wie obrigkeitsgefügig muss man sein, um in diesem Urteil auch nur ein Quentchen Gutes zu entdecken? Nei: Nicht unter den obwaltenden politischen Gegebrenheiten.

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