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Verfassungsgericht Karlsruhe billigt militärischen Einsatz im Inland

 ·  Zur Abwehr von Terrorangriffen „katastrophischen Ausmaßes“ darf die Bundeswehr künftig im Inland eingesetzt werden. Dem Einsatz militärischer Mittel setzt das Plenum des Bundesverfassungsgerichts dabei enge Grenzen.

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5. Januar 2003: Ein gekapertes Kleinflugzeug kreist über Frankfurt
© AP
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