08.12.2006 · Das Verbraucherinformationsgesetz kann nicht wie von Bundestag und Bundesrat beschlossen in Kraft treten. Der Bundespräsident verweigert dem Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterschrift. Damit stoppt Köhler binnen sechs Wochen abermals ein Vorhaben der großen Koalition.
Das Verbraucherinformationsgesetz kann nicht wie von Bundestag und Bundesrat beschlossen in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler verweigerte dem Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterschrift. Damit hat Köhler binnen weniger Wochen zum zweiten Mal ein Gesetz der schwarz-roten Koalition gestoppt. Ende Oktober hatte er das Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Flugsicherung nicht unterzeichnet.
Köhler teilte seine Entscheidung in gleich lautenden Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundestagspräsident Norbert Lammert (beide (CDU) und Bundesratspräsident Harald Ringstorff (SPD) mit.
Bedenken in den Ländern
Der Bundespräsident begründete seine Entscheidung damit, daß nach der Föderalismusreform das Gesetz gegen den Verfassungsgrundsatz verstoße, durch ein Bundesgesetz den Kommunen Aufgaben zu übertragen. Entsprechende Bedenken hätten die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits im Bundesrat geäußert.
Die Länderkammer hatte dem Gesetz dennoch am 22. September zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 29. Juni beschlossen. Das Gesetz soll Lebensmittelskandalen vorbeugen und Verbrauchern besseren Zugang zu Informationen verschaffen. Zentrale Punkte sind Auskunfts-Rechte der Bürger bei den Behörden und die Möglichkeit, Produkte und Namen der Täter künftig nennen zu dürfen.
Seehofer plant weiteren Vorstoß
Wegen der Fristen der Gesetzgebung ist nun erst nach dem Frühjahr 2007 mit einem fertigen neuen Gesetz zu rechnen. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) will jetzt dennoch schnell einen neuen Vorstoß unternehmen, der die Verfassungseinwände des Präsidenten berücksichtigt.
Die Prüfungen im Kanzleramt und in den Ressorts der Bundesregierung habe keine Bedenken ergeben, sagte Seehofers Sprecherin, Ulrike Hinrichs. „Für uns gibt es aber keinen Zweifel an der Notwendigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes.“
Scharfe Kritik an der Bundesregierung kam aus der Opposition, die von erheblichen handwerklichen Fehlern sprach. Grünen- Verbraucherschutzexpertin Ulrike Höfken forderte: „Seehofer muß das Gesetz jetzt schnell nachbessern und dabei eine Runderneuerung betreiben, damit die Verbraucher endlich zu ihrem Recht kommen.“
Schon zuvor hatten die Grünen beklagt, daß das Gesetz nicht ausreichen würde, um Fälle wie den immer noch rumorenden Gammelfleischskandal abzuwehren und der „schwarzen Schafe“ in Handel und Industrie habhaft zu werden. Einen Weg zur Neuauflage des geänderten Gesetzes wies Köhler in seinem Beschluß jetzt selbst: „Nach Auffassung des Bundespräsidenten kann den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes ohne die verfassungsrechtlich unzulässige Aufgabenzuweisung Rechnung getragen werden.“
„Nie war das Wächteramt so wichtig“
Die im Gesetz geplante Übertragung von Informations-Aufgaben vom Bund auf die örtlichen Behörden widerspreche dem seit dem 1. September 2006 gemäß Föderalismusreform geltenden Verbot des Art. 84 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Entscheidung schließe an die verfassungsrechtlichen Bedenken an, die im Bundesrat bereits von Berlin, Sachsen-Anhalt, und Schleswig-Holstein geäußert worden seien, hieß es.
Das Verbraucherinformationsgesetz gebe in der jetzigen Form jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Information über verbraucherrelevante Daten, die bei Gemeinden und Gemeindeverbänden vorhanden sind. Das Privatisierungs-Gesetz zur Flugsicherung hatte der Bundespräsident zurückgewiesen, weil er diese Kernaufgabe der Überwachung als eine rein hoheitliche Aufgabe ansieht.
Der verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser, erklärte: „Es gilt nun vor dem Hintergrund dieser Entscheidung, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen Weg zu finden, wie die vereinbarten Inhalte des VIG auf einer neuen Rechtsgrundlage dennoch wirksam werden können.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, lobte die Entscheidung Köhlers: „Nie war das Wächteramt des Bundespräsidenten so wichtig wie bei dieser Bundesregierung, die der Arroganz der Macht einen höheren Stellenwert einräumt als dem Grundgesetz.“ Grünen- Fraktionschefin Renate Künast sagte: „Nichtraucherschutz, Verbraucherinformationsgesetz, diese Regierung versemmelt alles, was dem Schutz der Menschen in diesem Lande dient.“ Dahinter stecke eine Geringschätzung der Rechte der Bürger im Vergleich zu den Profitinteressen der Lobbys“ sowie eine mangelnde Achtung vor der Verfassung.
Abgeordnete inkompetent!
Berth Schalow (kasimiredschmid)
- 08.12.2006, 18:23 Uhr
Mutig
B. Keim (bkeim)
- 08.12.2006, 20:37 Uhr
Was überhaupt...
Martin Rostek (ksbodensee)
- 08.12.2006, 21:24 Uhr
Richtig so!
Dirk Walbrühl (Kelen)
- 08.12.2006, 21:36 Uhr
Bundestag und Bundesrat werden überflüssig
A. Malliki (a.malliki)
- 09.12.2006, 01:51 Uhr