Home
http://www.faz.net/-gpg-73a8f
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

„Verbotsantrag aussichtsreich“ Bayerns Innenminister befürwortet NPD-Verbot

 ·  In der CSU herrscht Uneinigkeit über die Bewertung eines neuerlichen NPD-Verbotsverfahrens: Anders als Bundesinnenminister Friedrich hält der bayerische Innenminister Herrmann ein Verfahren für aussichtsreich. Es bestehe lediglich ein „Restrisiko“ des Scheiterns, sagte er.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (33)

Führende Innenpolitiker der CSU haben gegensätzliche Ansichten über die Erfolgsaussichten eines neuerlichen NPD-Verbotsverfahrens geäußert. Während Bundesinnenminister Friedrich (CSU) sich am Sonntag skeptisch zeigte und dabei auf die schrumpfende Bedeutung der Partei und die geringen Erfolgsaussichten hingewiesen hatte, befürwortete der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht am Montag.

Was die Verfassungsschutzämter in den letzten Monaten über die NPD gesammelt hätten, reiche, so Herrmann, für einen „aussichtsreichen Verbotsantrag“. Es bestehe lediglich ein „Restrisiko“ des Scheiterns in Karlsruhe. Während Bundesländer mit SPD-Innenministern ein Verfahren befürworten, gibt es auch unter CDU-Ministern unterschiedliche Auffassungen. Innenminister Caffier (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern fordert beispielsweise immer wieder ein Verbotsverfahren, der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) gehört zu den Skeptikern.

Dem Gericht muss überzeugend dargelegt werden, dass die NPD nicht nur verfassungsfeindlich ist, sondern auch „aggressiv-kämpferisch“ gegen die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik vorgeht. Zudem könnte ein Verbotsurteil des Verfassungsgerichts vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben werden. Dort wurde in vergleichbaren Verfahren bewertet, ob eine radikale Partei eine tatsächliche Bedrohung für die Demokratie sei.

Friedrich sieht die NPD aber „auf dem absteigenden Ast“. Der Minister hatte dem „Tagesspiegel“ gesagt: „Die NPD ist eine totalitäre, verfassungsfeindliche Partei, die mit unserer Demokratie Null-Komma-null zu tun hat. Aber die Gesinnung einer Partei reicht nicht aus, sie zu verbieten“. Die Innenminister wollen bis Ende November das Material prüfen, das die Verfassungsschutzämter in den vergangenen Monaten zur NPD gesammelt haben. Anfang Dezember wird eine Ministerpräsidentenkonferenz über die Haltung der Länder zu einem abermaligen Verbotsantrag entscheiden.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

Jüngste Beiträge