05.12.2006 · Mit Hilfe des Bundesrats will Bayern nicht nur Herstellung und Verbreitung, sondern auch die Nutzung gewaltverherrlichender Computerspiele verbieten. Es droht dann bis zu einem Jahr Haft. Innenminister Beckstein meint, bei Gelegenheitsspielern reichten „Jugendstrafen“ aus.
Bayern hat erste konkrete Pläne für ein Verbot sogenannter Killerspiele vorgelegt. Demnach will Innenminister Günther Beckstein (CSU) den Gewaltdarstellungs-Paragrafen 131 des Strafgesetzbuchs so ändern, daß die Herstellung, Verbreitung und Nutzung gewaltverherrlichender Computerspiele bestraft werden kann.
„Wir haben das Ziel, möglichst schnell zu konkreten gesetzgeberischen Lösungen zu kommen“, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in München. Die Vorschläge seien eine Diskussionsgrundlage und müßten nun mit anderen Ländern und mit dem Bund abgestimmt werden. Bisher bezieht sich Paragraph 131 des Strafgesetzbuchs nicht ausdrücklich auf Computerspiele, was Innenminister Beckstein als „Regelungslücke“ bezeichnete.
Bis zu einem Jahr Haft
Nach seinen Vorschlägen sollten Herstellung, Vertrieb, Kauf und Nutzung menschenverachtender Computerspiele mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Der Ministeriumssprecher sagte, in der Praxis müsse es allerdings möglich sein zu unterscheiden. „Wer gewerbsmäßig die übelsten Killerspiele auf den Markt bringt, wird sicherlich anders bestraft werden, als jemand, der so ein Spiel von einem Freund ausgeliehen hat.“
Beckstein sagte dem Nachrichtensender „N24“, es könne überhaupt nicht ernsthaft bestritten werden, daß solche Killerspiele eine gewaltabstumpfende und für labile Charaktere auch eine stimulierende Wirkung hätten. „Wir können uns nicht nur einfach darüber aufregen und darüber philosophieren, daß leider die Gewalt gerade bei jungen Leuten massiv zunimmt (...) und das Einüben von Gewalt in menschenverachtenden Killerspielen dann ermöglichen.“
„Jugendstrafen“ für Gelegenheitsspieler
Beckstein sagte, er wolle „niemandem die Freude am Spiel nehmen, aber daß diese menschenverachtenden Gewaltvideos einen Einfluß auf das Verhalten junger Menschen haben, das ist nicht nur meine Überzeugung, sondern eine weitverbreitete und ich meine auch nachweisbare Tatsache“. Mit der Höchststrafe von einem Jahr Haft muß nach Angaben des Ministers derjenige rechnen, „der ein Millionenvermögen macht, weil er solche Spiele produziert“. Für das gelegentliche Spielen seien dagegen „Jugendstrafen“ ausreichend.
Bei den übrigen Bundesländern rechnet Bayern anscheinend mit einer breiten Unterstützung des Vorstoßes: Bei der letzten Konferenz der Länder-Innenminster hätten alle Kollegen zugesagt, das Thema vorantreiben zu wollen, so Beckstein. Schwieriger werde es allerdings, die nötige Zustimmung der Justizminister einzuholen. Bayern war bereits nach dem Amoklauf von Bad Reichenhall vor sieben Jahren mit einer ähnlichen Initiative gescheitert.
Zypries: Bisherige Regeln ausreichend
Auch bei der Bundesregierung gibt es Vorbehalte: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte noch am Montag die derzeitige Regelung in Deutschland als ausreichend bezeichnet. Kritik an dem Vorstoß Bayerns kam in der Vergangenheit unter anderen auch von den Grünen und vom Deutschen Kinderhilfswerk.
Nach dem Amoklauf im westfälischen Emsdetten vor etwa zwei Wochen hatten mehrere Länder - darunter Bayern - eine Bundesratsinitiative für ein Verbot von Killerspielen angekündigt. Die Debatte war wieder entfacht worden, weil der 18 Jahre alte Amokläufer solche Spiele oft gespielt haben soll.
Eigentor
Frederik Zysk (mfred1)
- 05.12.2006, 19:08 Uhr
Das Wort "Killerspiele" gehört sehr viel eher verboten.
hans meier (docspike)
- 05.12.2006, 19:20 Uhr
Bitte nicht verbieten -
gisbert heimes (gisbert4)
- 05.12.2006, 22:50 Uhr
Weitere Vorschläge für Verbote...
Markus Becker (nighty1)
- 06.12.2006, 00:13 Uhr
ich oute mich mal...
Kei Müller (keimue)
- 06.12.2006, 00:52 Uhr