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Vaterschaftstests Soll das Kind nun auch zustimmen?

09.01.2005 ·  Es handelt sich um weit mehr als die bloße Formulierung eines Gesetzes. Mit ihrer Initiative greift Justizministerin Zypries in ein komplexes Geflecht von Emotionen und Ängsten ein.

Von Christian Schwägerl
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Es sind wohl selten glückliche Umstände, die jemanden dazu bewegen, mit Hilfe der Gendiagnostik herausfinden zu wollen, ob er selbst oder ein anderer wirklich der biologische Vater eines Kindes ist.

Häufig tritt die häßliche Seite einer Verbindung von Mann und Frau zutage: Zweifel an der Treue der Partnerin, das zeitverzögerte Eingeständnis der Frau, vor vielen Jahren fremdgegangen zu sein, oder die Aufforderung an den Mann, nach einem sexuellen Abenteuer finanziell für ein Kind aufzukommen - solche Lebenslagen können hinter dem Plan stehen, einen Vaterschaftstest zu machen. In manchen Fällen ist der Zweifel an der Vaterschaft berechtigt: Fünf Prozent der Kinder stammen nach Schätzungen von anderen Männern als denen, die sich für den Vater halten.

Motive nachvollziehbar, Regelung schwierig

So nachvollziehbar einem die Motive eines Mannes oder einer Frau erscheinen mögen, die Klarheit über die biologische Vaterschaft und damit auch über rechtliche und finanzielle Beziehungen zu einem Kind haben möchten, so schwierig ist die Regelung der dazu nötigen Tests. Um sie durchführen zu können, bedarf es genetischen Materials des Mannes und des Kindes.

Denkbar ist, daß Mann, Frau und ein ausreichend reifes Kind offen mit der Problematik umgehen und sich einig sind, daß ein Test mit seinem unwägbaren und möglicherweise folgenreichen Ergebnis für alle das richtige wäre. Wahrscheinlicher ist aber, daß Zweifel an der Vaterschaft im geheimen bestehen und nur ein Mann einen Test wünscht, die Frau aber nicht einverstanden ist oder aber die Frau den Kindsvater dingfest machen will, während dieser sich seinen Pflichten entzieht.

Abgelutschte Schnuller im Testlabor

Darf jemand einem Kind oder einem Erwachsenen ohne dessen Zustimmung und Wissen eine DNS-Probe abnehmen? Und wie sieht es mit Dritten aus, die ein Interesse an einem Test haben könnten, die Schwiegermutter etwa oder der verlassene Liebhaber der Mutter? Die Vorstellung, daß jemand nachts an das Bett eines anderen schleicht und ihm ein Wattestäbchen in den Mund schiebt, um mit dem Speichel eine Erbgutprobe zu gewinnen, oder daß er heimlich zerkaute Kaugummis und abgelutschte Schnuller ins Testlabor einschickt, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nun zu dem Vorhaben veranlaßt, im geplanten Gendiagnostikgesetz eine strenge Zustimmungspflicht für Vaterschaftstests zu verankern.

Bisher gibt es nach Auskunft des Ministeriums eine gewisse Grauzone. Es existieren offenbar keine klaren Verbote heimlicher Tests, vor Gericht wurden sie als Beweismittel in zwei Fällen zurückgewiesen, in einem anderen Fall aber wohl indirekt akzeptiert.
Nun will Zypries für Klarheit sorgen: Heimliche Tests sollen streng verboten sein, die Zustimmung der Mutter soll ebenso erforderlich sein wie die des Kindes und des involvierten Mannes beziehungsweise der involvierten Männer.

Gefängnisstrafe für heimlichen Test

Ausgangspunkt des Planes der Justizministerin ist die informationelle Selbstbestimmung jedes Menschen. Aus Respekt vor ihr wird jeder Gentest verboten, der ohne die Einwilligung des Betroffenen vorgenommen wird. Wer heimlich Gentests macht, soll sogar mit einer Gefängsnisstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden können, wobei offenbar darüber nachgedacht wird, für Fälle, die innerhalb von Familien gelagert sind, gewisse Ausnahmen zu machen. Grundsätzlich soll gelten, daß Zweifel an der Vaterschaft entweder offen ausgetragen werden oder aber von einem Mann vor Gericht in Form einer Vaterschaftsanfechtungsklage vorgebracht werden.

Noch ist nicht ganz klar, wie die Einwilligung des Kindes eingeholt werden soll. Bei Säuglingen und Kleinkindern würde wohl die Mutter stellvertretend entscheiden, Volljährige müssen die Frage selbst klären - doch wie soll man bei einem zwölf- oder fünfzehnjährigen Kind verfahren, das den Vorgang vielleicht rational versteht, aber emotional sicher nur schwer bewältigen kann?

Einiges an Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit

Der Vorstoß der Justizministerin hat Kritik hervorgerufen. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Göring-Eckardt, sagte, eine Vaterschaftsanfechtung vor Gericht könne einer Familie wesentlich mehr Schaden zufügen als ein heimlich vorgenommener Test. Bestätige der heimliche Test die Vaterschaft, werde die Familie nicht unnötig belastet.

Die bayerische Justizministerin Merk befürwortet zwar das Verbot, warnt aber vor Strafen und davor, daß „Staatsanwälte in Familien ermitteln müßten“. Um ihr Projekt in der Koalition und im Bundesrat durchzusetzen, wird Zypries einiges an Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit leisten müssen. Der Ministerin muß bewußt sein, daß sie mit ihrer technisch daherkommenden Gesetzesregel in ein komplexes und biologisch tiefverankertes Geflecht an Emotionen und Ängsten eingreift.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 09.01.2005, Nr. 1 / Seite 10
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