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Urteil im Sauerland-Prozess Todesengel im Namen des Islam

05.03.2010 ·  Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt die Sauerland-Terroristen zu hohen Haftstrafen. Richter Breidling lobt die Geheimdienste für ihren Einsatz gegen islamistische Terroristen und warnt vor der steten Anschlagsgefahr - auch wenn in diesem Fall ein Blutbad ausblieb.

Von Markus Bickel, Düsseldorf
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Am Ende ist er plötzlich wieder ganz wach. „Ich nehme das Urteil an“, sagt Adem Yilmaz, der während der fast drei Stunden dauernden Verlesung des Rechtsspruchs durch Richter Ottmar Breidling mehrfach eingenickt war. Es bleibt der einzige Satz, den einer der vier Angeklagten an diesem Donnerstag im Hochsicherheitsgerichtssaal am Stadtrand von Düsseldorf von sich gibt. Dass er ausgerechnet von dem im hessischen Langen aufgewachsenen Türken kommt, zeigt, welch erstaunlichen Verlauf das Verfahren gegen die Sauerland-Gruppe genommen hat.

Schließlich war es der 31 Jahre alte Mann in Kapuzenpullover und Häkelmütze, der zum Prozessauftakt die Schlagzeilen bestimmte. „Ich stehe nur für Allah auf“, rief er den Richtern des Düsseldorfer Staatsschutzsenats und Bundesanwalt Volker Brinkmann im April vergangenen Jahres zu. Da blitzte sie auf, die hässliche Fratze des kaltschnäuzigen Gotteskriegers, von der der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, und Generalbundesanwältin Monika Harms die Bevölkerung nach der Verhaftung der Sauerland-Gruppe im September 2007 gewarnt hatten.

„Richter Gnadenlos“ dringt auf Geständnisse

Der Ausbruch des bärtigen Angeklagten, der in der Gartenlaube der Familie in Langen eine Art Reisebüro für Nachwuchsgotteskrieger unterhielt, passte ins Bild: Angesichts des als „größten Terrorprozesses in der Geschichte der Bundesrepublik“ angekündigten Verfahrens hatten die Medien, was sie brauchten, denn auch der in Islamistenverfahren erprobte Breidling fügte sich in das Klischee eines „Richter Gnadenlos“. Mit einer Reihe von Ordnungsstrafen versuchte er, den renitenten Yilmaz zu disziplinieren.

Doch die Einsicht, den 6. Strafsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf nicht mit Geschichten aus tausendundeiner Nacht behelligen zu können, muss Yilmaz, Fritz Gelowicz, Daniel Schneider und Atilla Selek irgendwann auf anderem Wege ereilt haben: Schon nach dem 15. Verhandlungstag beschlossen sie, ihre Schweigetaktik aufzugeben. Der Anstoß für die Geständnisse kam, das rechnet Breidling Yilmaz heute strafmindernd an, von dem einst bei der Bahn zum Sicherheitsfachmann Ausgebildeten: Auf einem Zettel, den Justizbeamte später konfizierten, animierte er im Mai 2009 seine Komplizen, umfassende Aussagen über ihre Zeit in Ausbildungslagern im pakistanischen Waziristan zu machen - und den Ermittlern die Vorbereitung von Anschlägen gegen amerikanische Einrichtungen in Deutschland detailliert zu schildern. Auf mehr als 1700 Seiten belaufen sich die Vernehmungsprotokolle.

„Derart umfassende Geständnisse in einem Strafprozess vor dem Hintergrund des globalen islamistischen Terrorismus einerseits und des sogenannten Homegrown Terrorism andererseits hat der Senat noch nicht erlebt und dürften wohl für sich eine Ausnahme bilden“, würdigte Breidling in seiner Urteilsbegründung das kooperative Verhalten. Er habe es „noch nicht erlebt, dass aus den Reihen der Verteidigung das Plädoyer der Bundesanwaltschaft mit Lob bedacht wurde“.

Von den drei Hauptangeklagten - der zu fünf Jahren verurteilte Atilla Selek wurde erst später in der Türkei verhaftet - erhält Yilmaz mit elf Jahren das geringste Strafmaß. In einer kurzen Pause, die die Verteidiger zum Gespräch mit ihren Mandanten nutzen, schlägt er grinsend mit der Faust gegen die seines Anwalts, der auf der anderen Seite der trennenden Glasscheibe steht. Wie auch die Verteidiger des jüngsten Angeklagten, Schneider, und jene Seleks, verzichtet er auf Rechtsmittel gegen das Urteil.

Rädelsführer Gelowicz

Nicht so Fritz Gelowicz. Neben Yilmaz, der sein Desinteresse an dem juristischen Geschehen während der 65 Verhandlungstage durch demonstratives Gähnen oder Verschränken der Arme deutlich machte, galt er als Kopf der Gruppe, die 2006 im pakistanischen Waziristan zusammenfand. Anders als der Türke aus Langen aber verfolgte Gelowicz die Einlassungen von Richtern und Bundesanwälten während der zehn Verhandlungsmonate mit großem Interesse. Auch an diesem Donnerstag sucht er immer wieder den Blickkontakt zu seinen Mitangeklagten oder schüttelt den Kopf über ihm missliebige Äußerungen.

Doch als Breidling das Strafmaß von zwölf Jahren nennt, verzieht der im Umfeld des Ulmer Multikulturhaus radikalisierte Gelowicz keine Miene. Ob ihm die Charakterisierung seiner Rolle schmeichelt, lässt er nicht erkennen: „Wie der Rädelsführer“ einer inländischen terroristischen Vereinigung habe er sich während der Anschlagsvorbereitungen geriert, die durch die Verhaftung der Gruppe im September 2007 im sauerländischen Medebach-Oberschledorn gestoppt wurde, sagt Breidling: „Bei dem Angeklagten Gelwociz lief die Kommunkation der übrigen Angeklagten zusammen.“ Gelowicz' Verteidiger dürfte die Einschätzung nicht gefallen, hatten sie doch noch vor wenigen Wochen bestritten, dass der 30 Jahre alte Ulmer der Rädelsführer der Sauerland-Gruppe war: „Er mag ein Klassensprecher gewesen sein, Schulleiter war er aber sicher nicht.“

Verurteilt wegen Mitgliedschaft in der Islamischen Dschihad Union

Dass Breidling auf Gelowiczs Führungsrolle beharrt, überrascht auch deshalb, weil der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung Anfang des Jahres fallen gelassen wurde. Verurteilt werden Gelowicz, Yilmaz und der erst 24 Jahre alte Schneider heute wegen Mitgliedschaft in der Islamischen Dschihad Union (IJU), jener ausländischen Terrororganisation, deren Ausbildungslager in Pakistan sie 2006 durchliefen - in Tateinheit mit der Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion, der Verabredung zum Mord und Nötigung von Verfassungsorganen.

Schneider wird zudem wegen versuchten Mordes verurteilt, weil er bei seiner Festnahme einem Polizeibeamten die Waffe entriss, aus der sich dann ein Schuss löste. Breidling hebt hervor, dass der Benjamin der Gruppe seine Tat offenbar wirklich bereue - und die unter der Forderung der Bundesanwaltschaft liegende Strafe von zwölf Jahren die gesellschaftliche „Wiedereingliederung möglich“ machen solle. Mit apathischem Blick, das Gesicht in die Hand gestützt, folgt Schneider dem Urteil.

An seiner Mitgliedschaft in der IJU hatte der Saarländer, wie Gelowicz und Yilmaz auch, nie einen Zweifel gelassen. Während ihrer Vernehmungen durch BKA-Beamte im vergangenen Sommer gaben die drei Hauptangeklagten zu, einen Eid auf Gefolgschaft zur IJU-Führung abgelegt zu haben. Gelowicz gestand, mit den Islamisten-Kadern in Waziristan genauer über mögliche Anschlagsziele gesprochen zu haben als die anderen Angeklagten.

Ein „zweiter elfter September“?

Der Luftwaffenstützpunkt der Amerikaner in Ramstein hätte das Ziel werden können, Kasernen in Kaiserslautern, Leverkusen und Köln, oder auch von GIs frequentierte Diskos - wären die Sicherheitsbehörden nicht im September 2007 nach monatelanger Überwachung der Gruppe eingeschritten. Schon Wochen vorher hatten BKA-Beamte die von Gelowicz beschafften Fässer mit Wasserstoffperoxid-Lösung durch eine ungefährliche Flüssigkeit ausgetauscht.

Das Vorhaben der Islamisten, die Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung über eine Verlängerung des Afghanistan-Mandats der Bundeswehr im Oktober 2007 durch einen „zweiten elften September“ zum Rückzug vom Hindukusch zu bewegen, war ohnehin zum Scheitern verurteilt - „relative Erfolgsferne“ nennt es Breidling.

Der warnt an diesem Donnerstag dennoch davor, die von der Sauerland-Gruppe geplanten Anschläge auf die leichte Schulter zu nehmen. „Das vorliegende Verfahren hat mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, zu welchen Taten hasserfüllte, verblendete und von verqueren Dschihad-Ideen verführte junge Menschen bereit und in der Lage sind“, sagt er. „Offenbar reicht solch verblendeten Extremisten eine nicht einmal rudimentäre Kenntnis des Islam, um sich zu Todesengeln im Namen des Islam zu erheben.“ Ausdrücklich lobte er die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten, die die Gruppe systematisch beschatteten und dadurch ein „ungeheures Blutbad“ mit einer „unübersehbaren Vielzahl von Toten und Verletzten“ verhinderten. „Diese Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen haben sich inzwischen als unverzichtbar erwiesen.“

Zumal der Kampf der IJU offenbar weiter geht, ebenso wie die Rekrutierung neuer Mitglieder in Deutschland. Erst vor einer Woche wurde Filiz Gelowicz wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verhaftet - zum Entsetzen ihres Gatten, der in seinem Schlusswort abermals beteuerte, die Begehung von Anschlägen in der Zukunft ausschließen zu können. Im vergangenen Frühjahr war die 28 Jahre alte Muslimin in dem hohen Hochsicherheitstrakt in Düsseldorf erschienen, lehnte aber Aussagen zur Vergangenheit ihres Mannes ab - zu einem Blickkontakt zwischen den beiden kam es nicht.

Auch der Verdacht gegen den jüngeren Bruder von Yilmaz, Burhan, die IJU unterstützt zu haben, ist noch nicht vom Tisch. Das Verfahren würde vor das Oberlandesgericht Frankfurt kommen, wo seit vergangenem Herbst bereits drei Männer wegen Unterstützung der IJU verurteilt worden sind. Für einen Moment aller solcher Sorgen entledigt zeigt sich am Ende des Urteils ausgerechnet Bundesanwalt Brinkmann. „Ach, meine BKA-Beamten“, ruft er einer Handvoll Ermittler zu, die im Gang vor dem Gerichtssaal die Interview der Prozessbeteiligten vor den Fernsehkameras verfolgen, und das Verfahren durch ihre Ermittlungen überhaupt erst in Gang gebracht hatten. Zum Dank schüttelt Brinkmann jedem einzelnen von ihnen die Hand.

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Jahrgang 1971, Redakteur in der Politik.

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