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Urteil im Korruptions-Prozeß Pfahls bekommt zwei Jahre und drei Monate Haft

 ·  Der frühere Rüstungsstaatssekretär Pfahls ist zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, sein Verteidiger kündigte Revision an. Zudem wolle er den Haftbefehl wegen gesundheitlicher Probleme aussetzen lassen.

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Der Verteidiger des früheren Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls will das Strafurteil gegen seinen Mandanten anfechten. Er werde dagegen Revision einlegen, sagte der Rechtsanwalt Hoffman am Freitag nach der Urteilsverkündung in Augsburg.

Damit ist das auf zwei Jahre und drei Monate Haft lautende Urteil vorerst nicht rechtskräftig. Pfahls bleibt aber in Haft, weil das Gericht in seinem Urteil deren Fortdauer anordnete.

Gericht folgt der Anklage

Nach dem Urteil kündigte Hoffman zudem mit Blick auf die angeblich äußerst angeschlagene Gesundheit seines Mandanten an, er werde beantragen, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Pfahls nehme starke Medikamente wegen einer schweren Magen-Darm-Entzündung und müsse möglicherweise operiert werden.

Zuvor hatte das Augsburger Landgericht sein Urteil gesprochen. Pfahls habe sich der Vorteilsannahme und der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Hofmeister am Morgen in Augsburg. Mit der Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Pfahls könnte schon bald freikommen

Die Strafe hatte das Gericht dem Angeklagten bereits im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis in Aussicht gestellt. Pfahls hatte daraufhin gestanden, vom Thyssen-Lobbyisten Karlheinz Schreiber für die Unterstützung dreier Rüstungsgeschäfte 3,8 Millionen Mark Schmiergeld angenommen und nicht versteuert zu haben. Pfahls, der fünf Jahre lang vor den Behörden flüchtete, will dafür jedoch keine Gegenleistung erbracht haben.

Die Verteidigung hatte auf eine geringfügig niedrigere Strafe plädiert, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Ihren Angaben zufolge könnte Pfahls bereits im September freikommen, wenn er bis dahin die Hälfte seiner Strafe nach Anrechnung der Untersuchungshaft abgesessen habe. Richter Hofmeister sagte bei der Urteilsverkündung, die Untersuchungshaft in Frankreich werde eins zu eins angerechnet.

In einer Erklärung ist das Augsburger Landgericht dem Eindruck entgegengetreten, die für Pfahls verhängte Haftstrafe sei unangemessen kurz. In der Erklärung heißt es unter anderem: „Entgegen dem in der Öffentlichkeit vorherrschenden Eindruck kann die gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe keineswegs als milde bezeichnet werden. Sie ist vielmehr ausgewogen und gemessen an den zu beachtenden Rahmenbedingungen eher im oberen Bereich angesiedelt. ... Die gesamte Verhandlung hat in einer wohltuend sachlichen und fairen Atmosphäre stattgefunden. Vielleicht ist auch daher der unrichtige Eindruck entstanden, als würde nicht ernsthaft und zielstrebig verhandelt und der Angeklagte mit Glacehandschuhen angefaßt. Die gesamte Verhandlung ist ein Lehrbeispiel für moderne Prozeßführung gewesen. Es muß auch bei der Strafjustiz nicht immer 'Blut fließen', um zu gerechten Ergebnissen gelangen zu können.“

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP/dpa
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