13.10.2009 · Wegen Unterstützung der terroristischen Islamischen Dschihad-Union hat das Oberlandesgericht Frankfurt zwei 28 Jahre alte Männer zu Haftstrafen verurteilt. Der Deutsch-Afghane Omid S. erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, der Türke Hüseyin Ö. ein Jahr und zwei Monate.
Wegen Unterstützung der terroristischen Islamischen Dschihad-Union (IJU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt zwei 28 Jahre alte Männer zu Haftstrafen verurteilt. Der Deutsch-Afghane Omid S. erhielt am Dienstag eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Den Türken Hüseyin Ö. verurteilte die Staatsschutzkammer zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis. Die Bundesanwaltschaft hatte als Vertreter der Anklage mehr gefordert: drei Jahre und sechs Monate für S. und ein Jahr weniger für Ö..
Der Frankfurter Staatsschutzsenat blieb damit unter der Strafmaßforderung der Bundesanwaltschaft, die für S. dreieinhalb und für Ö. zweieinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Die beiden Männer mussten sich seit Ende Juni vor dem Frankfurter Gericht verantworten. Da beide Angeklagten schon länger in Untersuchungshaft sind, müssen sie nach dem Urteil nur noch einen kleinen Teil ihrer Strafe verbüßen. Sie hatten umfassende Geständnisse abgelegt, eine Mitgliedschaft in der IJU aber stets bestritten. Das Gericht verurteilte sie auch nur wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland - für eine Mitgliedschaft in der IJU, die das Strafmaß hätte erhöhen können, fehlten die Beweise.
Ausbildung für den „Heiligen Krieg“
Sie sollen auch mit dem Mitglied der sogenannten Sauerland-Gruppe, Adem Yilmaz, Kontakt gehabt haben. Wegen deren Attentatspläne gegen amerikanische Einrichtungen in Deutschland steht Yilmaz zurzeit mit drei weiteren Angeklagten vor dem Terrorismussenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Mit dem Urteil gegen die geständigen Angeklagten in dem Düsseldorfer Verfahren wird erst im kommenden Jahr gerechnet. Die Sauerlandgruppe gilt als deutsche Zelle der IJU.
Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat am Dienstag zwei Helfer der „Sauerland-Gruppe“ zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 28 Jahre alte Deutsch-Afghane Omid S. muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, der gleichaltrige Türke Hüseyin Ö. ein Jahr und zwei Monate. Das Gericht hält beide Männer für schuldig, 2006 und 2007 die usbekische Islamische Dschihad-Union (IJU) unterstützt und dabei mit der zurzeit in Düsseldorf angeklagten Sauerland-Gruppe kooperiert zu haben. Das Urteil liegt deutlich unter den Strafanträgen der Bundesanwaltschaft.
S. und Ö. hatten nach Überzeugung des Gerichtes der IJU unter anderem damit geholfen, dass sie Adem Yilmaz Zugriff auf ihre Konten gewährten, damit dieser darüber über das Bankguthaben für die IJU verfügen konnte. Auf diese Konten sollen auch Sozialleistungen eingegangen sein, deswegen wurde den Angekllagten auch Betrug vorgeworfen. Zudem hatten die Angeklagten bei ihrer Reise in ein Terrorcamp an der afghanischen Grenze Ausrüstungsgegenstände wie Ferngläser, Nachtsichtgeräte und Zielfernrohre im Gepäck. S. kam tatsächlich in dem Ausbildungslager an und lieferte die Gegenstände ab. Ö. hingegen wurde an der pakistanischen Grenze von Sicherheitskräften festgesetzt. Sie ewollten sich dort 2007 für die Teilnahme am „Heiligen Krieg“ (“Dschihad“) ausbilden lassen.
„Gewaltbereite, radikal-islamischen Einstellung“
Die Anklagevertreterin hatte in ihrem mehr als zweistündigen Plädoyer von der „gewaltbereiten, radikal-islamischen“ Einstellung der beiden jungen Männer gesprochen, die sich dem religiösen Fundamentalismus verschrieben hätten. Reue und Einsicht seien trotz ihres Geständnisses nicht erkennbar gewesen.
Omid S. und Hüseyin Ö. aus den südhessischen Kleinstädten Dietzenbach und Langen waren am 18. September 2008 in der Nähe von Frankfurt am Main festgenommen worden.Omid S. befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Der gegen Hüseyin Ö. erlassene Haftbefehl wurde wegen seines Geständnisses am 30. September 2008 zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Allerdings hatte der Angeklagte nach eigener Aussage versucht, sich während seines Prozesses in die Türkei abzusetzen. Deshalb setzten die Frankfurter Richter den Haftbefehl Mitte August wieder in Kraft. Der Prozess hatte Ende Juni begonnen.