16.02.2012 · Wozu kann man einen Betreiber von sozialen Netzen im Internet verpflichten? Der Europäische Gerichtshof hält einen präventiven Filter für unangemessen. Doch wer eine Plattform im Netz zur Verfügung stellt, muss wie der Betreiber eines realen Geschäfts darauf achten, dass auf seinem Forum nichts Verbotenes geschieht.
Von Reinhard MüllerDarüber kann man streiten: Was darf der Staat dem Betreiber eines sozialen Netzes im Internet auferlegen? Wozu kann man einen Provider verpflichten? Dem Europäischen Gerichtshof geht es zu weit, wenn Unternehmen auferlegt wird, ein "kompliziertes, kostspieliges, auf Dauer angelegtes" und allein auf ihre Kosten betriebenes Informatiksystem einzurichten.
In der Tat steht dem zum einen die wirtschaftliche Freiheit der Anbieter solcher Dienste entgegen, aber auch die Grundrechte der Nutzer auf Schutz ihrer Daten und auf freien Empfang von Informationen. Einen aufwendigen, präventiven Filter halten die Luxemburger Richter also für unangemessen, um das Urheberrecht zu schützen.
Das heißt aber nicht, dass das geistige Eigentum zu vernachlässigen ist. Wer eine Plattform im Netz zur Verfügung stellt, muss ähnlich wie der Betreiber eines realen Marktes oder eines Geschäfts darauf achten, dass auf seinem Forum nichts Verbotenes geschieht. Er mag nicht immer alles überblicken, muss aber Vorkehrungen gegen Missbrauch treffen. Und dafür Verantwortung übernehmen.
Uferlose Filterung und Überwachung?
Karsten Bender (Kasmo)
- 17.02.2012, 10:27 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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