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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Untersuchungsausschuß Sternstunde eines Verwaltungsrichters

 ·  Der Fischer/Volmer-Erlaß hat nicht zwangsläufig zur massenweisen Einreise aus Osteuropa geführt, so ein Sachverständiger. Was also ist passiert? Wer trägt die Verantwortung? Der Untersuchungsausschuß zur Visa-Affäre soll die Antworten finden.

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Selten ist dem Vortrag eines Verwaltungsrichters derartige Aufmerksamkeit geschenkt worden, wie es Richter Teipel widerfuhr, der am Donnerstag im Europasaal des Bundestages die Aufgabe hatte, die Mitglieder des Untersuchungsausschusses Visa-Kriminalität mit Expertenwissen zu belehren. Außer den Politikern waren auch zwei Dutzend Fernseteams und ein rundes Hundert Journalisten versammelt, um sich bis zum späten Mittag mit "materiellrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen" und "ermessensbindenden Erlassen" zur deutschen und europäischen Praxis der Visa-Erteilung zu befassen.

Bei der Bildungsveranstaltung hatte die Regierungsseite, so wurde böswillig unterstellt, Richter Teipel die Aufgabe zugedacht, das Publikum durch möglichst stimmschwach und langatmig dargebrachte juristische Erwägungen in den Schlaf zu wiegen oder zu vertreiben. Das gelang: nach einer Dreiviertelstunde war die Bühne des zunächst drangvollen Europasaales zu Hälfte gelehrt. Teipel beschrieb die Rechtslage umfassend und machte deutlich, welch vielfältigen rechtliche Erwägungen einen Visa-Entscheider beschweren, der innerhalb weniger Minuten über Zustimmung oder Ablehnung eines Antrags befinden muß. Da war von "umfassender Würdigung" die Rede und davon, daß zur Ablehnung eines Antrages die "Wahrscheinlichkeit der Umgehung" der geltenden Gesetze "wesentlich höher sein müsse als die Wahrscheinlichkeit ihrer Beachtung".

„Von alledem wird mir so dumm ...“

Die Ausführungen des Richters veranlaßten den Ausschußvorsitzenden Uhl (CSU) zur Mahnung an die Nachredner, etwas praktischer zu werden, damit es nicht später heiße: "Von alledem wird mir so dumm, als ging ein Mühlrad mir im Kopf herum." Es war dies eine der Bemerkungen, die Uhl den Vorwurf der Voreingenommenheit von SPD und Grünen eintrugen und die Aufforderung "die Sitzung zu leiten und hier nicht eigene Urteile und Sottisen beizubringen" (der Grünen-Abgeordnete Montag). Richter Teipel, der in Nordrhein-Westfalen jahrelang mit Gerichtsverfahren zu Visa-Anträgen befaßt war, hielt Uhl vor, er habe ihn "nicht uneingeschränkt verstanden".

Dabei war gerade jetzt Aufmerksamkeit verlangt, weil der Nachredner von Teipel, ein streitlustiger ehemaliger Abteilungsleiter im Innenministerium aus der der Ära vor Schily (als Beamte dort noch etwas unbekümmerter sprechen durften) den Ausführungen Teipels widersprach und sagte, eine derart weite Ermessenlage sei "niemals so von uns gesehen worden". Der Untersuchungsausschuß, der damit seine erste öffentliche Sitzung begann, soll die Vorgänge erhellen, die dazu geführt haben, daß es bandenmäßigen Schleusern jahrelang und offenbar zehntausendfach gelang, über deutsche Auslandsvertretungen in die EU einzureisen. Abteilungsleiter Reermann erläuterte die damaligen Vorbehalte seines Hauses zu den Reiseschutzversicherungen, die als eine Art Vorvisum hätten mißverstanden werden können und später in Form der berüchtigten "Reiseschutzpässe" vorübergehend als einzige Grundlage der Visavergabe gekauft werden konnten. Nach Reermanns Auffassung hätte jedoch ein Visum erst dann erteilt werden sollen, "wenn keine begründeten Zweifel vorliegen" an den Angaben der Reisewilligen. Der Volmer/Fischer-Erlaß hatte diese Auffassung umgekehrt, selbst bei Zweifeln sei ein Visum zu erteilen: in dubio pro libertate, im Zweifel für die Reisefreiheit.

Zusammenarbeit mit Innenministerium beendet

Das Auswärtige Amt habe nach dem Regierungswechsel die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium beendet, erläuterte Reermann, indem er berichtete, daß bis dahin eine gemeinsame Arbeitsgruppe die jeweiligen Erlaßänderungen besprochen habe. Seitdem Fischer im Auswärtigen Amt saß, habe die Arbeitsgruppe nicht mehr getagt, bei Rückfragen bei seinem Kollegen im Auswärtige Amt "bekamen wir nur noch zurückhaltende Antworten". Noch 1997 hatte es demnach unter Außenminister Kinkel (FDP) und Innenminister Kanther (CDU) eine gemeinsame Konferenz mit Botschaftern in osteuropäischen Ländern und Experten von Grenzschutz, Polizei, Innenministerien und Auswärtigem Amt gegeben. Am weitreichenden Volmer/Fischer-Erlaß wurde das Innenministerium, ausweislich eines Protestbriefs vom 10. März 2000 Schilys an Fischer gar nicht mehr gefragt. Dennoch waren es nach Auffassung des Verwaltungsrichters Teipel "materielle Probleme und nicht Probleme der Rechtslage, sondern der Umsetzung von Gesetzen und Erlassen", die zu den chaotischen Verhältnissen in Kiew und anderswo führten. Wenn auf der Grundlage des Erlasses gearbeitet worden wäre, wäre es nicht zur massenweisen Einreise zum Zwecke der Schwarzarbeit gekommen, so Teipel, denn "das sieht der Erlaß nicht vor".

Alle Befragten zeigten sich verwundert darüber, daß die Ausländerbehörden in Deutschland teilweise unvollständig, teilweise gar nicht der Verpflichtung nachgekommen sind, die Bonität der Einlader zu prüfen, also die Frage, ob sie genug Geld hätten, ihre Gäste zu beherbergen und zu verköstigen. Das führte dazu, daß beispielsweise in Köln Obdachlose massenhaft Einladungen für die Organisation des Scheusers B. unterschrieben. In Berlin, so wurde berichtet, sei die Bonität der Einlader überhaupt nicht geprüft worden, in Köln hielt ein zuständiges Amt einen Stempel "Bonität nicht geprüft" bereit, der auf den Vordruck zur Bonitätsprüfung zu drücken.

Bonitätsprüfung praktisch abgeschafft

Eigentlich hätten mit solchen wertlosen Papieren keine Visa erteilt werden dürfen, sagte der Fachreferent Böckmann vom Auswärtigen Amt. Weil man aber dann Tausende Anträge hätte ablehnen müssen, wurde die Bonitätsprüfung praktisch abgeschafft. Durch Vorlage von Reiseschutzpässen werde, so hieß es später in einem Erlaß des Auswärtigen Amtes auf die "Vorlage von weiteren Unterlagen verzichtet werden". Auch die Reisebüros, über die später zahlreiche Visa erschlichen wurden, hätten nicht bloß einmal geprüft, sondern laufend "unter Kontrolle gehalten werden müssen".

Beinahe unabhängig von den tatsächlichen Vorträgen schritten die Vertreter von Regierung und Opposition nach der etwa vierstündigen Sitzung zur Bewertung der Aussagen. Alle sahen sich in ihren Auffassungen bestätigt. Der Abgeordnete Monate, der insbesondere Minister Fischer sich verbunden fühlen muß, befand, der Ausschuß habe eine "erstaunliche und erfreuliche Wendung" genommen, denn die Opposition habe eingesehen, daß der Fischer/Volmer-Erlaß "völlig der Rechtslage entsprochen habe". Das sei ein "ganz überraschendes Ergebnis".

Diese Einschätzung entsprach jedoch ganz und gar nicht den Äußerungen der Fragesteller von CDU und CSU. "Ich hätte nicht gedacht, daß die Sachverständigen unisono unsere Rechtsansicht bestätigen", so der Obmann der Union, von Klaeden. Doch auch bei ihm und seinen Mitstreitern waren einige Merkwürdigkeiten zu beobachten. So fiel auf, daß die materielle Arbeitsgrundlage einer CDU-Abgeordneten scheinbar in einem Zeitschriftenartikel bestand, den sie mit grünem Texmarker eingefärbt hatte, und zur Grundlage ihrer Fragen an die Experten machten. Der Ausschußvorsitzende machte ihr und den anderen Ausschußmitgliedern am Ende der Sitzung die erfreuliche Mitteilung, daß in den nächsten Tagen dreizehn Kartons mit Verfahrenunterlagen aus dem Kölner Schleuserprozeß in Berlin zu erwarten seien.

Quelle: F.A.Z., 18.02.2005, Nr. 41 / Seite 2
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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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