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Untersuchungsausschuss Mappus’ Wehrfähigkeitsprüfung

 ·  Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus sagt vor dem Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des ENBW-Geschäfts aus. Er stellt sich als Getriebenen dar.

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© dapd „Proaktiv handeln“: Mappus (rechts) mit seinem Anwalt vor dem Untersuchungsausschuss

Während der Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus neuerdings sogar in seiner Heimatstadt Pforzheim auch bei kleineren Jubiläumsfeiern in der zweiten Reihe sitzen muss, war am Freitag im Plenarsaal des Stuttgarter Landtags noch einmal die erste Reihe für den 45 Jahre alten CDU-Politiker reserviert. Anlass war die dritte Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des ENBW-Rückkaufs durch die CDU-FDP-Landesregierung vom 6. Dezember 2010. Kaum ein anderer deutscher Ministerpräsident ist nach so kurzer Amtszeit so tief gefallen. Als Retter des parteipolitisch organisierten Konservativismus hatte er sich selbst gern gesehen, Altkanzler Helmut ließ ihn mit auf familiäre Fotos, doch dann beendeten die Wähler am 27. März 2011 die Karriere des Ministerpräsidenten.

Seit Monaten hatte sich Mappus, der sich aus der Politik vollkommen zurückgezogen hat und der noch einen neuen Job im zivilen Leben braucht, auf diesen Tag vorbereitet. „Ehre“ gehe vor „Karriere“, hatte er gesagt, als er seine Berufstätigkeit bei einem hessischen Pharmaunternehmen nach kurzer Zeit wieder aufgab. Es bedürfe einer gewissen „Wehrfähigkeit“, um gegen die Verleumdungen vorzugehen, die im Zusammenhang mit dem Rückkauf der ENBW-Anteile gegen ihn in den Medien publiziert worden seien. Beim Betreten des Landtags am Freitag wiederholt er seine Absicht noch einmal. „Verleumdungen“ wolle er mit seiner Zeugenaussage vor dem Ausschuss aus der Welt schaffen, die auch dem Unternehmen schadeten. Als ihn ein altgedienter Landtagsabgeordneter begrüßt, verfällt er in das meckernde Lachen, das so charakteristisch ist. Ein bisschen Schauspiel gehört eben zur Politik dazu. Anwaltlich beraten lässt sich Mappus von Stephan Holthoff-Pförtner, der auch vom früheren Bundeskanzler Kohl schon zu Rate gezogen wurde.

Vorwurf des Verfassungsbruchs

Drei große Fragen stehen im Mittelpunkt des Untersuchungsausschusses: Wieso entschied sich die damalige Landesregierung für ein Geschäft am Parlament vorbei? War der Preis, den das Land je Aktie zahlte, zu hoch? Warum verließ sich die Regierung in erheblichem Umfang auf die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz sowie auf die Investmentbank Morgan Stanley und deren Deutschlandchef Dirk Notheis, der ein Freund Mappus’ ist? Die verfassungsrechtliche Frage ist durch das Urteil des Staatsgerichtshofs geklärt: Der Rückkauf war aus Sicht des Gerichts verfassungswidrig, weil das Geschäft nicht „zeitlich unabweisbar“ gewesen sei. Die nun wichtigste Frage dürfte sein, ob Mappus bei der Bewertung des Unternehmens die notwendige Sorgfalt walten ließ.

Länger als eine Stunde spricht Mappus, er hat eine ausführliche Stellungnahme schriftlich vorbereitet - Stephan Holthoff-Pförtner sitzt neben ihm. Mappus’ Vortrag lässt sich auf drei Aussagen komprimieren: Um einen Einstieg von ausländischen Investoren zu verhindern, habe er über den Rückkauf der ENBW-Anteile mit einem Wert von 4,7 Milliarden Euro unter hohem Zeitdruck entscheiden müssen, lautet eine zentrale. Er habe „proaktiv handeln“ wollen, bevor andere Käufer die Anteile an dem Energieversorger gekauft hätten. Der Vorstandsvorsitzende des französischen Staatskonzerns „Électricité de France“ (EDF), Henri Proglio, habe ein „unconditional offer“ verlangt. In der Frage, inwieweit das Parlament an dem Geschäft beteiligt werden dürfe, habe sich Herr Proglio „keinen Millimeter“ bewegt. Ein zweite wichtige Aussage trifft Mappus über das Urteil des baden-württembergischen Staatsgerichtshofs, der den Rückkauf über das für Katastrophenfälle vorgesehene Notbewilligungsrecht als verfassungswidrig gerügt hatte. „Den Vorwurf des Verfassungsbruchs weise ich zurück, er ist vorsatzbedingt. Hätte ich einen Verfassungsbruch vorausgesehen, hätte ich die Transaktion abgebrochen“, sagt Mappus.

Die dritte Kernaussage des Ministerpräsidenten bezieht sich auf die administrative Abwicklung des Geschäfts. Das Staatsministerium habe er die Frage des Parlamentsvorbehalts prüfen lassen, indem er habe nachforschen lassen, ob es möglich sei, ohne Beteiligung der Parlamentarier Anteile der Daimler AG zu kaufen. Die Referenten hätten dies verneint. Er habe sich dann auf die Expertise der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz verlassen. „Wir können am 6. Dezember ohne Parlamentsvorbehalt abschließen“, heißt es in einer Mail der Kanzlei an die Investmentbank, aus der Mappus zitiert. Die Anwälte der Großkanzlei sitzen auf der Zuschauertribüne und schauen eher unglücklich. Warum die Kanzlei ihre Auffassung über diese wichtige verfassungsrechtliche Frage nach anfänglicher Skepsis änderte, wird von dem Ausschuss noch genauer untersucht werden müssen. Mappus nennt sein eigenes Vorgehen „grenzwertig“ und „außergewöhnlich“. Hart kritisiert er den Bericht der grün-roten Landesregierung zum ENBW-Geschäft: Darin seien die Aussagen der Anwaltskanzlei zum Parlamentsvorbehalt „systematisch verschwiegen worden“.

Aber auch Mappus verschweigt etwas in seinem Vortrag: Der Konsortialvertrag zwischen dem „Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke“ (OEW) und der ENBW wäre erst Ende 2011 ausgelaufen, also ein gutes Jahr nach dem hektischen Geschäft der alten Landesregierung. Der Vertrag garantierte den oberschwäbischen Landkreisen, denen die OEW gehören, ein Vorkaufsrecht. Das wirft die Frage auf, ob der Handlungsdruck so groß war, wie Mappus behauptete.

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Jahrgang 1966, politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

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