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Unternehmensteuerreform Lockruf aus Deutschland

25.05.2007 ·  Bürger können nicht so einfach ausweichen, wenn die Steuerbelastung schärfer wird. Das sieht bei Unternehmen anders aus. Deshalb werden die einen belastet und die anderen entlastet. Ein Kommentar zur deutschen Steuerpolitik von Heike Göbel.

Von Heike Göbel
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In der Steuerpolitik verfügt die große Koalition über einen beachtlichen Vorrat an Gemeinsamkeiten. Er wurzelt in der Grundüberzeugung, der deutsche Staat sei unterfinanziert und müsse durch zusätzliche Einnahmen in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben zu erfüllen. Um das zu erreichen, haben Union und SPD - ungeachtet sonstiger ideologischer Unterschiede - eine pragmatische Doppelstrategie verabredet: Die Steuerbürde der Bürger, die dem schärferen Zugriff ihres Staates nicht so leicht ausweichen können, wird kräftig erhöht. Unternehmen hingegen gesteht die Koalition eine gewisse Entlastung zu, um dem Wettbewerbsdruck Rechnung zu tragen und drohende Standortverlagerungen zu verhindern.

Eine solche Strategie kann auch einer starken Regierung gefährlich werden. Das liegt daran, dass die Bürger die Belastungen sofort spüren, während die in Aussicht gestellten positiven Effekte einer Unternehmensteuerreform - Investitionen und Arbeitsplätze - sich erst nach und nach entfalten. Die große Koalition hat allerdings ausgesprochenes Glück: Die gute Konjunktur lässt die Bürger den harten Steuerzugriff leichter verschmerzen. Zudem liefert die Wirtschaft auch hierzulande endlich wieder den Anschauungsbeweis, dass sich höhere Erträge tatsächlich in höheren Steuern und neuen Stellen auszahlen, es sich also lohnt, etwas für den Standort zu tun.

Um Investoren bemüht

Ein günstigeres Umfeld konnte sich die Koalition für ihre Unternehmensteuerreform, die sie an diesem Freitag im Bundestag beschließen wird, nicht wünschen. Aber hält das neue Gesetz, was es verspricht? Die Reaktionen aus der Wirtschaft wie der Steuerfachwelt sind zurückhaltend, wenngleich dort natürlich die Devise gilt: Jede Steuersenkung ist besser als keine. Das Echo fällt vor allem deshalb nicht so positiv aus wie erhofft, weil die Koalition die Reform aus dem Blickwinkel des knausrigen Haushälters betrieben hat. Von vornherein war klar, dass es nur so viel Nettoentlastung für die Unternehmen geben würde wie erforderlich, um die Wirkung des Vorhabens nicht zu zerstören. Unter der strengen Budgetrestriktion hatten wirtschaftspolitische und steuersystematische Überlegungen keine Chance.

Die Richtschnur für ein gutes Steuerrecht lautet: niedrige Sätze, wenige Ausnahmen, breite Bemessungsgrundlage. Das sorgt für Transparenz und eine gerechte Verteilung der Steuerlast. Dieser Devise ist die große Koalition nur auf den ersten Blick gefolgt: Große Unternehmen zahlen auf einbehaltene Gewinne bald nur noch knapp 30 Prozent Steuern. Bisher summieren sich Körperschaft- und Gewerbesteuer auf rund 39 Prozent. Vergleicht man allein die Steuersätze, schneidet Deutschland also künftig wesentlich besser ab, es rückt von der Spitze ins europäische Mittelfeld. Das ist ein wichtiges Signal, zeigt es doch, dass sich die Bundesregierung um Investoren bemüht.

Warum die wenigen Vorzüge opfern?

Zugleich wird jedoch die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns zu Lasten der Kapitalgesellschaften verändert. Weil aber die rot-grünen Vorgänger schon viele echte Steuervorteile der Unternehmen gestrichen hatten, war für Schwarz-Rot hier nicht mehr so viel zu holen. Um die selbstgesteckte Vorgabe zu erfüllen, die Nettoentlastung der Unternehmen dürfe jährlich höchstens fünf Milliarden Euro betragen, hat die große Koalition willkürlich zusammengesammelt, was irgendwie ging. Bewährte steuerrechtliche Grundsätze haben dabei abermals Schaden erlitten. Von Steuervereinfachung spricht ohnehin niemand mehr.

So werden künftig auch Kosten besteuert. Das geschieht, indem bei der Körperschaftsteuer eine „Zinsschranke“ vorgibt, in welchem Ausmaß Zinsausgaben den Gewinn mindern dürfen. Da die Schranke Unternehmen einiger Branchen über Gebühr schaden kann, wird ihr eine „Fluchtklausel“ an die Seite gestellt. Solche Regeln seien im Ausland üblich, verteidigt sich die Koalition. Dem lässt sich entgegenhalten: Warum soll Deutschland die wenigen Vorzüge, die sein Steuerrecht hat, opfern?

Neue Privilegien für den Mittelstand

Auch die Gewerbesteuer greift verstärkt auf Kosten zu: Neben Zinsen werden die Ausgaben für Mieten, Lizenzgebühren und Leasingraten künftig teilweise zum Gewinn hinzugerechnet und müssen versteuert werden. Das bedeutet, dass Unternehmen auch Steuern zahlen, wenn sie keinen Gewinn erwirtschaften. Das verschärft den Standortnachteil durch die Gewerbesteuer noch.

Neue Steuerprivilegien schafft die Koalition für den Mittelstand. Die vielen kleinen und mittleren Unternehmen werden in Deutschland typischerweise als Personengesellschaften geführt und unterliegen damit nicht der Körperschaft-, sondern der Einkommensteuer. Damit auch sie entlastet werden, dürfen sie einen Teil des Gewinns steuersparend ansammeln.

Hoffnung nach der Steuererhöhungsorgie

Unabhängig von der Rechtsform gilt für Klein und Groß: Der deutsche Fiskus schont Gewinne auch weiterhin nur, solange sie im Unternehmen bleiben. Werden sie ausgeschüttet, kann die Last beim Anteilseigner in der Spitze 48 Prozent erreichen. Der Staat lenkt also auch künftig mit der Steuer die Finanzierungsströme und die Verwendung der Gewinne. Privilegiert werden Eigenkapital gegenüber Fremdkapital, einbehaltene gegenüber ausgeschütteten Gewinnen. Das verhindert, dass das Kapital dorthin fließt, wo es volkswirtschaftlich den größten Nutzen stiftet.

Die Kriterien guter Steuerpolitik erfüllt diese Reform sicherlich nicht. Doch Deutschlands Steuerzahler sind diesbezüglich nicht verwöhnt. Und so wird man nach der zweijährigen großkoalitionären Steuererhöhungsorgie schon froh sein, dass diesmal eine Entlastung auf dem Programm steht. Bleibt zu hoffen, dass sie Investoren hinreichend verlockend erscheint.

Quelle: F.A.Z., 25.05.2007, Nr. 120 / Seite 1
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Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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