21.03.2007 · Hinter dem Koalitionsstreit über das Unterhaltsrecht stehen auch unterschiedliche Vorstellungen vom rechten Leben. Ein neues Kapitel der Familiendebatte bahnt sich an. Sicher ist: Die Rechte des Kindes sollen gestärkt werden.
Von Peter Carstens, BerlinAls Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor zweieinhalb Jahren einen Gesetzentwurf zum Unterhaltsrecht präsentierte, reagierte die damalige CDU/CSU-Opposition darauf ohne große Aufregung, allerdings sah der damalige Rechtspolitiker Röttgen (CDU), heute Parlamentarischer Geschäftsführer, schon seinerzeit „die Ehe als lebenslange Gemeinschaft ausgehöhlt“.
Nach der Bundestagswahl von 2005 tauchte das Vorhaben im Koalitionsvertrag von Union und SPD wieder auf. Am 5. April 2006 ging der Zypries-Entwurf einstimmig durch das Kabinett. Auch der Bundesrat begrüßte ihn im Mai 2006, verbunden mit der Bitte um geringfügige Klarstellung. Der Bundestag verwies das Gesetz nach erster Lesung an die Ausschüsse. Eine Expertenanhörung im Oktober 2006 ergab überwiegend positive Beurteilungen.
Eine neue Grundsatzdebatte bahnt sich an
Nun aber, nach drei Jahren in ruhigen Fahrwassern der Gesetzgebung, erregen sich Teile der Union über den Entwurf. In dieser Woche noch werden sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen und die Rechtspolitiker mit dem Thema Scheidung und Kindesunterhalt befassen. Die Materie bietet nach der Krippenkinder-Debatte neuen Anlass, das Verständnis von Ehe und Familie grundsätzlich zu hinterfragen, besonders innerhalb der konservativen Parteien.
Sie müssen wägen zwischen Wünschen und Wirklichkeiten. Denn Ehen, geschlossen als Bund fürs Leben, halten immer kürzer. Umso länger werden die Zeiten nachehelicher Sorgen um Kinder und ums Geld. In den letzten fünfzehn Jahren stieg die Zahl der Scheidungen um etwa 40 Prozent. 400.000 Eheleute trennen sich jedes Jahr voneinander, mehr als 150.000 Kinder sind davon betroffen. Ehepaare gehen heute oft schon im dritten oder vierten Jahr nach der Hochzeit zum Scheidungsanwalt. Zugleich sinkt die Zahl der Eheschließungen.
Schutz für den „gehörnten Ehemann“?
Das alles kann und will die Gesetzgebung nicht ignorieren. Wenn jede dritte Ehe irgendwann geschieden wird, erscheint eine Hochzeit als ziemlich riskante Wette mit hohem Einsatz - nämlich Dreisiebtel des Einkommens. Für diese Sicht scheint auch zu sprechen, dass überwiegend Frauen die Scheidung einreichen, bei welcher sie dann ihren Mann loswerden, nicht aber ihre Unterhaltsansprüche.
Die Verpflichtung, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, kennt das Bürgerliche Gesetzbuch längst. Familiengerichte haben aber selten danach geurteilt. Die Auffassung, nach der einem Gatten der ehelich gewohnte Lebensstandard auch als Geschiedenem zu sichern sei, verhinderte die Rückkehr in einst erlernte aber nicht mehr ehestandesgemäße Berufe. Etwa in diesem Geiste hatte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Gehb (CDU), bei der ersten Präsentation der Zypries-Vorschläge in der vergangenen Legislaturperiode angeregt, über den Schutz des „gehörnten Ehemanns“ nachzudenken.
Rechtsanwalt statt Klassenfahrt
Andererseits gibt es auch Männer, die sich jüngere Geliebte suchen und Frauen und Kinder sitzen lassen, nachdem sie sich jahrelange auf den häuslichen Rückhalt und gesicherte Kinderbetreuung gestützt haben. Viele drücken sich wo es nur geht vor dem Unterhalt, zahlen lieber Rechtsanwälte als den Kindern die Klassenfahrt oder gar der früheren Ehefrau einen Pfennig. Selbst wer den beispielsweise nach „Düsseldorfer Tabelle“ verlangten Kindesunterhalt zahlt, kommt für die wahren Kosten und den Aufwand von Kindererziehung und -ausbildung nur zum Teil auf.
Es ist nicht leicht für Rechtspolitiker, zwischen diesen weit auseinander liegenden Ansichten zum Thema Ehe und Trennung für Rechtsfrieden und Gerechtigkeit zu sorgen. Hinzu kommen moralische Vorstellungen vom rechten Leben, von Ehe und Familie, an denen einerseits unter Berufung auf das Grundgesetz und christlichen Glauben festgehalten wird, die aber andererseits dem Wandel aller Dinge unterworfen sind.
Keine Gleichheit der Geschlechter
Das Wort „Hausfrauenehe“ klingt heute recht unfreundlich. Anderseits sind die Vorstellungen von „moderner Familie“ häufig mehr Vision als Wirklichkeit. Denn obgleich viele Frauen und Mütter inzwischen arbeiten (58 Prozent), kann von Gleichheit der Möglichkeiten in den meisten Familien keine Rede sein. Frauen sind oft Dazuverdiener und Erziehende. Männer sorgen für das Haupteinkommen, bleiben aber den Elternabenden in der Schule fern. Beim alltäglichen Irrlauf zwischen Berufsverpflichtung und den Schließzeiten der Kindergärten sind Väter selten dabei.
Das neue Unterhaltsrecht versucht all diese Aspekte von Tradition und Wandel, Vision und Wirklichkeit unter einen gesetzgeberischen Hut zu bringen. Drei Ziele will die Reform erreichen: Erstens sollen Kinder mehr Rechte bekommen. Zweitens sollen geschiedene Frauen mehr für sich selbst sorgen müssen, was im Justizministerium etwas euphemistisch als das „Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung“ umschrieben wird. Und drittens soll das Unterhaltsrecht vereinfacht werden. Mit dem letztgenannten Ziel ist das Ministerium ziemlich vollständig gescheitert. Der Gesetzentwurf, der auf 73 Seiten das Vorhaben umschreibt, ist ohne versierten juristischen Beistand nicht zu verstehen. Welcher Unterhalt wäre beispielsweise zu zahlen, wenn „87 Prozent beziehungsweise 117 Prozent des sächlichen Existenzminimums“ fällig werden?
Künftig gilt: Kinder zuerst
Unumstritten war und blieb zwischen den Rechts- und Familienpolitikern der großen Koalition die Absicht, das Kindeswohl zu stärken. Bei der Verteilung des verfügbaren Geldes eines Unterhaltspflichtigen gilt künftig eindeutig: Kinder zuerst. Kinder bekommen den ihnen zustehenden Unterhalt ohne Ansehen der familienrechtlichen Umstände ihrer Zeugung. Auf diese Weise sollen eheliche und nichteheliche Kinder gleich behandelt werden, wenigstens in den ersten drei Jahren nach ihrer Geburt.
Damit einher geht eine Herabstufung der kinderlosen Ehegatten, meist der ehemaligen Ehefrauen. Sie kommen auf den bestenfalls zweiten Rang, wobei diese Abstufung immer dann relevant wird, wenn das Geld nicht ausreicht, alle Ansprüche zu befriedigen. Sofern das Einkommen der Unterhaltspflichtigen bloß ausreicht, die Kinder aus einer Beziehung zu versorgen, gehen die Partner leer aus.
Doch darüber herrscht kein Streit. Ebenso wenig hat die Union Kritik daran geübt, dass Ehegatten künftig etwas nachdrücklicher an ihre Pflicht zur Selbstversorgung erinnert werden können. Der gelernte Krankenpfleger muss also wieder Kranke pflegen, selbst wenn seine gut verdienende Frau zuletzt als Chefärztin gearbeitet hat. Nicht akzeptiert wird von einigen in der Union die Gleichsetzung von Erziehenden ohne Ansehen des Familienstandes. Hier geraten der Union alleinerziehende Seitensprungpartnerin und langjährige Ehefrau rechtlich zu nahe aneinander. Dass diese Debatte erst jetzt geführt wird, hängt auch mit unionsinternen Auseinandersetzungen zusammen.