05.11.2007 · Vor allem durch geduldiges Warten hat Justizministerin Zypries (SPD) beim Unterhaltsrecht einen politischen Erfolg errungen. Die Union musste auf die zuvor mühsam ausgehandelte Besserstellung von Ehegatten beim Betreuungsunterhalt verzichten.
Von Peter CarstensJustizministerin Zypries (SPD) hat beim Unterhaltsrecht im Wesentlichen durch geduldiges Abwarten einen politischen Erfolg errungen. Denn nachdem das Verfassungsgericht im Mai dieses Jahres die fortdauernde Ungleichbehandlung von verheirateten und nicht verheirateten Elternteilen beim Betreuungsunterhalt verworfen hatte, war klar, dass die Neufassung des Unterhaltsrechts das noch berücksichtigen würde. Und klar war auch, dass die Union auf die zuvor mühsam ausgehandelte Besserstellung von Ehegatten zumindest beim Betreuungsunterhalt würde verzichten müssen.
Einige Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der Union haben ein halbes Jahr gebraucht, um einzusehen, dass sie nichts mehr daran ändern können, dass im Interesse der Kinder die betreuenden Elternteile finanziell gleich behandelt werden müssen, unabhängig vom rechtlichen Stand der Beziehung zwischen Mutter und Vater. Und so kann das mehrfach veränderte Unterhaltsrecht nun in den nächsten Tagen dem Bundestag vorgelegt werden.
Unterhaltsrang der Kinder steigt
Statt der bisherigen Aufteilung der Ansprüche auf wenigstens acht Jahre Betreuungsunterhalt für Verheiratete und Geschiedene einerseits, sowie drei Jahre für Ledige andererseits haben Elternteile künftig nunmehr drei Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt, egal ob verheiratet, geschieden oder nur kurz befreundet. Diese Zeit kann sich im Einzelfall verlängern. In der Regel soll aber künftig davon ausgegangen werden, dass Kinder nach Ablauf dieser Frist zumindest zeitweise betreut werden und die Eltern beide arbeiten gehen können (und müssen).
Einig waren sich die Koalitionspartner schon über die Heraufsetzung der Kinder im Unterhaltsrang. Sie kommen nun an erster Stelle, egal in welcher Art von Beziehung sie zur Welt kamen. Damit werden Kinder aus einer nichtehelichen Verbindung bei ihren Ansprüchen beispielsweise vor eine geschiedene Ehefrau gestellt. „Kinder zuerst“ lautet der Leitsatz der Reform.
Praktisch bedeutet das, dass eine berufstätige Frau, die sich von ihrem daheim der Kindererziehung sich widmenden Ehemann trennt und mit einem außerehelichen Partner ein Kind bekommt, zuerst den Unterhalt für alle ihre Kinder zu zahlen hat. Dann kommt, falls das Einkommen der Frau ausreicht, der Hausmann dran.
Nachehelichen Ansprüche befristet und beschränkt
Änderungen hat die Koalition auch zum „nachehelichen Unterhalt“ vereinbart. Hier werden unter dem etwas beschönigenden Stichwort „Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung“ die Möglichkeiten eingeschränkt, sich als nicht erwerbstätiger früherer Partner nach einer Ehe auf unbestimmte, jedenfalls sehr lange Zeit einen Unterhaltsanspruch zu sichern. Solche nachehelichen Ansprüche bleiben generell erhalten, können aber künftig befristet und in der Höhe beschränkt werden.
Auch hier spielt natürlich die Kinderbetreuung eine große Rolle. Nach Auskunft des Justizministeriums wird auch künftig eine Vollerwerbstätigkeit für Kinder betreuende Elternteile erst nach einer gewissen Zeit zu verlangen sein. Die heutige Altersgrenze von etwa sechzehn Jahren wird nach Auffassung der Justizministerin aber den heutigen Realitäten (Frauenerwerbsquote/Kinderbetreuungsangebote) nicht mehr gerecht.
„Eigenverantwortung etwas in Vergessenheit geraten“
Bei Scheidung von „Hausfrauenehen“ sei, so formuliert das Ministerium rücksichtsvoll, „der Grundsatz der Eigenverantwortung etwas in Vergessenheit geraten“. Gemeint sind damit Ansprüche, die inzwischen derart ausufernd gerichtliche Billigung fanden, dass daraus ernste Heiratshindernisse (in der Praxis insbesondere für Männer) erwuchsen.
Nach dem neuen Recht soll auch der zur Ehezeit bestehende Lebensstandard nicht mehr der alleinige Maßstab für die Höhe der Unterhaltszahlungen sein. Wer als Friseuse einen Fabrikanten geheiratet hat, wird künftig damit rechnen müssen, dass ihr nach einer Scheidung irgendwann die Rückkehr in den erlernten Beruf auferlegt wird. Das gleiche gilt natürlich umgekehrt für einen Tennislehrer, der eine Bankdirektorin geheiratet hat. Ob das neue Unterhaltsrecht Auswirkungen auf die Zahl der Eheschließungen (388.000 im Jahre 2005) und die Zahl der jährlichen Scheidungen (201.000 ebenfalls 2005) haben wird, bleibt abzuwarten.