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Sonntag, 19. Februar 2012
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Umstrittenes Interview Kein Strafverfahren gegen Sarrazin

20.11.2009 ·  Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen wegen Volksverhetzung, Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin eingestellt. Gegen Sarrazin waren nach einem Interview in der Kulturzeitschrift „Lettre International“ mehrere Strafanzeigen eingegangen.

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Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin muss wegen seiner umstrittenen Äußerungen zur Integrationspolitik nicht mit Strafverfolgung rechnen. Das Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung sei eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Berlin am Freitag mit.

„Diese Vorwürfe haben sich nach der staatsanwaltlichen Auswertung des Interviews nicht bestätigt“, hieß es. In dem Gespräch mit der Kulturzeitschrift „Lettre International“ habe Sarrazin „weder zum Hass oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen“. Die Staatsanwaltschaft war diesen Vorwürfen wegen mehrerer Strafanzeigen gegen Sarrazin nachgegangen. Einzelne seiner Äußerungen hätten nicht die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Strafrecht überschritten, hieß es.

Sarrazin hatte unter anderem gesagt: „Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert“. Der ehemalige Berliner Finanzsenator hatte sich für seine Äußerungen später entschuldigt. Dennoch wurde ihm von seinen Vorstandskollegen in der Bundesbank die Zuständigkeit für den Bargeldumlauf entzogen.

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