Im Auswärtigen Amt herrscht Nervosität. Seine Leute hat Joschka Fischer zum Schweigen verdonnert. Ein hoher Beamter beteuert, es werde „mit eisernen Besen gefegt“. Doch bis zu welcher Etage des Hauses der Frühjahrsputz gehen wird, werden erst die kommenden Monate zeigen.
Es geht um bestechliche Beamte, erschlichene Visa, um Schleuserkriminalität. Vor kurzem ist ein neuer Fall von Visumserschleichung und Korruption bekanntgeworden, in der Botschaft Tirana. Gegen zwei entsandte Beamte wird wegen Bestechlichkeit ermittelt, die albanischen Ortskräfte wurden entlassen, Hunderte Langzeitvisa wurden annulliert. Ein Beamter des Bundesgrenzschutzes fand im italienischen Bari Dutzende Albaner mit erschlichenen Visa. Zwischen 1.000 und 2.000 Euro wurden je Sichtvermerk gezahlt. Die Botschaft verzichte auf Überprüfungen, berichtete der Beamte.
Eine Flut von Illegalen
Tirana ist nur ein Fall „großzügiger“ Visavergabe. Die Union will im Bundestag durch einen Untersuchungsausschuß beweisen, daß die Politik des Fischer-Ministeriums den Nährboden für die Einschleusung Hunderttausender Osteuropäer nach Westeuropa geschaffen hat. So habe man kriminellen Banden die Chance eröffnet, in deutschen Botschaften ohne Mühe Hunderttausende Visa zu erschleichen.
Rot-Grün habe Deutschland zum Einfallstor für eine Flut von Illegalen in die Schengen-Staaten gemacht. Als Manifest der grünen Politik offener Grenzen gilt der Volmer-Erlaß vom 3. März 2000, benannt nach seinem Initiator, dem damaligen grünen Staatsminister Ludger Volmer. Laut Erlaß reichten einfache Zweifel an einer Rückkehrbereitschaft eines Reisewilligen nicht aus, ein Visum zu verweigern. Vielmehr gelte: „in dubio pro libertate, im Zweifel für die Reisefreiheit“.
„Ein ideologischer Erlaß“
Viele deutsche Diplomaten hielten den Erlaß für rechtswidrig, Fischers Haus revoltierte. Viele wollten sich nicht damit abfinden, daß hier einer seine Weltanschauung auf Kosten der Sicherheit verwirklichte. „Das war ein ideologischer Erlaß, fern der Praxis“, sagt einer. Doch Fischer machte klar: Widerstand wird nicht geduldet. Gegen die Gepflogenheiten des Hauses schrieb der Minister seinen Namen in den Erlaß, um Druck zu erzeugen: „Nach umfassender Überprüfung unserer Visumpraxis hat Bundesminister Fischer Weisung erteilt ...“
„Visaerschleichung in bislang ungekanntem Ausmaß“
Der Volmer-Erlaß brachte unmittelbar „Erfolg“. Schon in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 stellte das Bundeskriminalamt fest, daß immer mehr Reisegruppen aus der Ukraine mit fiktiven Einladungen nach Deutschland einreisten. Eine „Visaerschleichung in bislang ungekanntem Ausmaß“ zeichne sich ab. Zehntausende kamen zu Schwarzarbeit, (Zwangs-)Prostitution und manch dunklen Geschäften.
Auf den illegalen Drang aus dem Osten - in Kiew stieg die Zahl der vergebenen Visa im Jahr 2000 um mehr als 40 Prozent - reagierte man in Berlin nicht mit der Korrektur der Visapolitik. Im Gegenteil: Ende des Jahres verhandelten Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und ein hoher Beamter aus dem Innenministerium mit der Firma Reiseschutz AG des windigen Geschäftsmannes Heinz Kübler über einen Reiseschutzpaß, der eine Einladung und jedwede Überprüfung reisewilliger Osteuropäer überflüssig machte. Obwohl die Sicherheitsbehörden und die Botschaft Kiew davor warnten, gab das Auswärtige Amt Anfang Mai 2001 Weisung an alle Botschaften, gegen Vorlage des Reiseschutzpasses Visa auszugeben.
Andrang bei der Botschaft
In den Ministerien machte man sich nicht einmal die Mühe, die Reiseschutz AG (Motto: „Sorglos reisen“) zu überprüfen. Man hätte leicht feststellen können, daß Mitarbeiter Küblers der Kriminalpolizei wegen Verdachts auf Schleusung, Betrug und Geldwäsche bekannt waren. Doch die „Klitsche“ in Weinsberg bei Heilbronn galt den Ministerien als „vertrauenswürdiges Unternehmen“. Gegen den ehemaligen Allianz-Mitarbeiter Kübler ist in Köln wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern Anklage erhoben worden. Gegen den Regierungsdirektor im Innenministerium, der sich für den Reiseschutzpaß einsetzte, wird wegen Verdachts auf Korruption ermittelt.
Die ohnehin überlastete Botschaft Kiew stürzte die Berliner Politik endgültig ins Chaos. Die Mitarbeiter mußten sich morgens den Weg zu ihrem Arbeitsplatz durch eine Menge von 2.500 Menschen bahnen, von denen zahlreiche nachts vor der Visa-Stelle campiert hatten. Die Mafia herrschte vor dem Gebäude, wer 50 Dollar zahlte, kam in der Schlange weiter. Reiseschutzpässe wurden für das Zwanzigfache eines durchschnittlichen Monatsverdiensts verhökert. Immer wieder sandte die Botschaft Hilferufe nach Berlin.
Nur mit verstärktem ukrainischen Polizeiaufgebot könne man „eine bescheidene Ordnung“ halten, Prügeleien seien an der Tagesordnung. Wenn Berlin nichts unternehme, „kann ich auch nicht mehr für die Sicherheit des Personals der Botschaft Verantwortung übernehmen“, warnte Botschafter Stüdemann. Es sei klar, daß der „ganz überwiegende Teil“ der Antragsteller „keine legalen Reisezwecke verfolgt, sondern illegale Arbeitsaufnahme im Schengen-Raum beabsichtigt“.
Zwei Minuten für Visumsprüfung
Doch Berlin stellte sich taub. Zweitausend Visa pro Tag mußte Kiew für die Massenflucht ausstellen, für die „Visumsprüfung“ genannte Abfertigung hatte ein Mitarbeiter ganze zwei Minuten. Dank des Reiseschutzpasses bekamen 2001 fast 300.000 Ukrainer deutsche Visa - sie fuhren damit zur Olivenernte nach Spanien, zur Bauarbeit nach Portugal, auf den Arbeitsstrich nach Deutschland oder zur Prostitution nach Paris oder Berlin.
Etwa 25.000 Ukrainer siedelten mit deutschen Sichtvermerken nach Portugal über. Die Mitarbeiter der Botschaft durften nicht wissen, was sie täglich sahen: Hunderte Einladungen für „touristische Reisegruppen“ unterschieden sich nur durch den Kopf des fiktiven Reisebüros. In „Reiseprogrammen“ gab es Hunderte Male identische Rechtschreibfehler - eine Burgenrundfahrt am Rhein wurde immer wieder „Die Bürge von Rhein“ genannt. Man schrieb nach Berlin, daß Zehntausende verarmter Ukrainer kein Geld haben konnten für zweiwöchige Reisen „nach Köln und 4 Länder“ mit Besuchen in Amsterdam und Antwerpen, im „Phantasialand“ und am Hermannsdenkmal.
Beihilfe zur Schleusung
Daß die Kiewer Hilferufe die Spitze des Auswärtigen Amtes nicht erreichten, ist nicht vorstellbar. Mittlerweile wird gegen einen Legationsrat, damals stellvertretender Abteilungsleiter, wegen Beihilfe zur erwerbsmäßigen Schleusung durch Unterlassung ermittelt. Doch die wahren Verantwortlichen sitzen höher. Die Führung des Amtes schaffte den Reisepaß für Kiew erst ab, als man im Juni 2002 von den Ermittlungen gegen den Kopf einer Schleuserbande in Köln erfuhr, der Geschäftspartner Küblers war.
Der Kölner Prozeß gegen diesen Schleuser, den eingebürgerten Kontingentflüchtling Anatolij Barg, brachte Licht in die Abgründe grüner Visumspolitik. Barg hatte bis zu 500 fiktive Einlader angeworben, Drogenabhängige und Obdachlose unterschrieben Bürgschaften für Einladungen gleich auf einer Autohaube vor der Kölner Ausländerbehörde. In Deutschland unterhielt der Schleuser 35 Scheinfirmen, in Kiew arbeiteten 14 „Reisebüros“ für ihn.
„Vertriebspartner für Reiseschutzpässe“
Für seine Schleusungen kaufte Barg Tausende Reiseschutzpässe auf. Infolge des Prozesses gegen ihn wurden 280 weitere Anklagen erhoben. Barg wurde in erster Instanz zu fünf Jahren verurteilt - Richter Ullrich Höppner gab dafür, daß die Berliner Politik es ihm besonders leichtgemacht hatte, drei Jahre „Rabatt“. Zusammen mit Kübler muß sich Barg im kommenden Jahr in einem weiteren Verfahren verantworten - im Keller der Botschaft in Kiew hat man Hinweise auf mehr als 1.700 weitere Fälle gefunden, die ihm nun zur Last gelegt werden.
Indes war Barg nur einer von vielen Komplizen Küblers. Das Bundeskriminalamt stellte 358 Vertriebspartner für den Reiseschutzpaß fest, davon allein 90 in Berlin, einem Schwerpunkt der Schleuserkriminalität. Mindestens 100.000 Reiseschutzpässe soll Kübler vertrieben haben. Der Sumpf der staatlich geförderten Visumserschleichung ist bei weitem nicht trockengelegt - gegen Dutzende Schleuserorganisationen, die sich der Berliner Visapolitik bedienten, ist keine Anklage erhoben.
Weltoffenes Deutschland
Doch Ludger Volmer ist stolz auf seinen Erlaß. „Ich habe ihn mitinitiiert und würde es jederzeit wieder so machen“, sagt er. Als er ins Auswärtige Amt gekommen sei, habe er Stapel von Beschwerden wegen verweigerter Visa vorgefunden. Volmer entschied, man müsse es anders machen als Fischers Vorgänger Kinkel, der sich „ohne Gegenwehr“ vom früheren Innenminister Kanther habe hineinregieren lassen. „Ich war doch der erste, der sich politisch mit der Visavergabe beschäftigt hat“, rühmt sich der Grüne. „Die Zustände in der Botschaft in Kiew und der Reiseschutzpaß haben mit dem Erlaß gar nichts zu tun“, behauptet Volmer.
So sieht auch die Verteidigungsstrategie des Auswärtigen Amtes aus. Im Kölner Schleuserprozeß ist die Kammer des Landgerichts zu einem anderen Urteil gekommen. Die Mitarbeiter der Visumsabteilung der Kiewer Botschaft „wurden faktisch durch Erlasse der politischen Führung des Auswärtigen Amtes angewiesen, Deutschland als weltoffenes Land erscheinen zu lassen und deswegen entgegen der Gesetzeslage selbst bei Zweifeln für eine Visumerteilung zu entscheiden“, so in der Urteilsbegründung.
Ludger Volmer freut sich auf den Untersuchungsausschuß. Da werde man genüßlich die Briefe von CDU-Abgeordneten zitieren, die sich über verweigerte Visa beschwerten, kündigt er an. Die grüne Staatsministerin Kerstin Müller hat das in diesem Jahr im Bundestag schon auf geschmacklose Weise getan. Zweifel läßt Volmer nicht erkennen: „Vor meinem Erlaß gab es Willkür und Schikane, danach Sicherheit und Freiheit.“