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Überfall von Potsdam Nehm übernimmt

25.04.2006 ·  Das Eingreifen Kay Nehms in den Potsdamer Überfall löste heftigen Streit aus. Dabei hat der Generalbundesanwalt in der Verfolgung solcher Gewalttaten Routine. Er hat diese Praxis in gewissem Umfang sogar selbst begründet.

Von Reinhard Müller, Karlsruhe
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Wer so lange im Amt ist wie Kay Nehm, der hat fast alles, was heute neu erscheint, schon einmal erlebt: Islamistenprozesse, Atomschmuggel, Verfahren gegen ausländische Regierungsmitglieder. Auch in der Verfolgung mutmaßlich rechtsextremistischer Gewalttaten, über die nun kurz vor dem Ende seiner Amtszeit heftig gestritten wird, hat Nehm Routine. Er hat diese Praxis in gewissem Umfang sogar selbst begründet.

Zwar hatte schon Nehms Vorgänger Alexander von Stahl die Strafverfolgung wegen der Brandanschläge auf Asylbewerberheime 1992 in Mölln und 1993 in Solingen übernommen. Doch gab es damals insgesamt acht Tote. Nehm betrat mit dem Fall Eggesin 1999 Neuland - es handelt sich um den Präzedenzfall, auf den sich Nehm heute beruft, um seine Übernahme des Potsdamer Falls zu rechtfertigen. Es war damals das erste Mal, daß die Bundesanwaltschaft wegen einer rechtsextremen Tat die innere Sicherheit bedroht sah, bei der niemand zu Tode kam. Und es war der erste Fall dieser Art in den neuen Bundesländern.

Möglichst früh einschreiten, um zu entscheiden

Am 22. August 1999 jagten vier junge Männer im Alter von 16 bis 20 Jahren zwei Vietnamesen auf dem Nachhauseweg von einem Fest. Sie bewarfen sie mit Steinen, holten sie schließlich ein, schlugen und traten auf sie mit Springerstiefeln ein. Einige kehrten noch einmal zurück, beschimpften die Opfer und traten weiter zu. Einer der Vietnamesen konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden, lag anschließend tagelang im Koma und ist seitdem behindert, der andere erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde.

Der Hergang der Tat und die Motive der Täter mußten freilich erst geklärt werden. Generalbundesanwalt Nehm sagt nun zum Potsdamer Fall, er müsse möglichst früh einschreiten, um dann zu entscheiden, ob es sich um einen Staatsschutzfall handelt. Denn gerade die Antwort auf die Frage zu finden, ob eine Tat geeignet sei, die innere Sicherheit Deutschlands zu beeinträchtigen, sei Aufgabe der Bundesanwaltschaft. Im Fall Eggesin ließ sich Nehm allerdings bedeutend länger Zeit, als nun im Potsdamer Fall. Damals übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen erst am 23. September, also gut vier Wochen nach der Tat.

„Dem Fall besondere Bedeutung verleihen“

Der Bundesgerichtshof gab Nehm im Fall Eggesin in der Sache recht: Zwar sei die Justiz des Bundes nicht für jedes rechtsextremistische Tötungsdelikt, sondern „ausnahmsweise nur dann zuständig, wenn die Tat darauf gerichtet ist, das innere Gefüge des Gesamtstaates oder dessen Verfassungsgrundsätze zu beeinträchtigen.“ Dazu zähle der Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft gegenüber Minderheiten.

Zudem müssen die „die Tat prägenden Umstände und ihre Auswirkungen dem Fall besondere Bedeutung verleihen“. Bei dieser „Gesamtwürdigung“ muß nach Ansicht der Karlsruher Richter sowohl die Signalwirkung auf mögliche Nachahmer als auch das äußere Erscheinungsbild Deutschlands berücksichtigt werden. Denn die Tat berühre außenpolitische Belange und könne Nachteile für Deutschland nach sich ziehen, „wenn sie zu dem Eindruck beiträgt, daß Ausländern ein sicherer Aufenthalt in der Bundesrepublik nicht mehr möglich ist“.

Ein „Klima der Angst“ geschürt

Doch was ist hier Ursache und was Wirkung? In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof hatte die Bundesanwaltschaft argumentiert, die Tat von Eggesin habe ein „Klima der Angst“ geschürt, die Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten im Osten sei gestiegen. Und schließlich - in diesem Punkt widersprach die Verteidigung heftig - sei bei der Gesamtschau auch das Medieninteresse zu berücksichtigen.

Hier zeigt sich das Dilemma: Der Generalbundesanwalt muß die Umstände der Tat und ihre Außenwirkung und damit die öffentliche Reaktion berücksichtigen, aber auch sein Handeln macht eine Einzeltat erst zum nationalen Akt - wie auch den Überfall auf den aus Äthiopien stammenden Wissenschaftler in Potsdam, und den symbolträchtigen Hubschrauberflug der Verdächtigen zum Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs nach Karlsruhe.

„Flagge zeigen“

Im Fall Eggesin bemühte die Bundesanwaltschaft auch die deutsche Geschichte: Im Ausland werde sorgfältig beobachtet, wie Deutschland auf rechtsextreme Taten reagiere. Hätte nicht, so fragte die Anklage damals, die deutsche Geschichte womöglich einen anderen Verlauf genommen, wenn der Hochverratsprozeß gegen Hitler nicht vor der bayerischen Justiz, sondern vor dem Reichsgericht stattgefunden hätte? Der Generalbundesanwalt habe Flagge zeigen müssen, zumal Bundestagspräsident Thierse geäußert habe, daß eine ausländerfeindliche Gesinnung im Osten Deutschlands weitverbreitet gewesen sei. „Flagge zeigen“.

Diesen Ausdruck hat Nehm im Verfahren um die Leuna-Akten verwandt, aber er paßt auch zum Potsdamer Fall. Aber was hebt eine Tat aus dem Meer der sonstigen, auch zum Teil ausländerfeindlichen Kriminalität heraus? Was gab der Potsdamer Tat ihren besonderen Charakter? Nehm verweist auf die brutale Vorgehensweise der Täter und auf den Telefonmitschnitt. Doch der ist nur ein Anhaltspunkt. Nehm hatte es in der Vergangenheit abgelehnt, die Ermittlungen an sich zu ziehen, wenn etwa Rechtsextremisten Obdachlose umbrachten: Hier sei die Gesinnung der Täter „Ausdruck von Primitivität und Brutalität, nicht jedoch Beweggrund der Straftaten. Die Täter wollten keine politischen Signale setzen“.

Kein „Personenschaden“, kein Einschreiten

Ganz anders war es wiederum bei einem versuchten Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge am 20. April 2000. Außer einem Fleck an der Wand entstand kein Sachschaden. Doch war aus der Sicht Nehms das „Fanal, das aller Welt mit einem solchen Übergriff auf ein in Deutschland stehendes jüdisches Gotteshaus an Hitlers Geburtstag vor Augen geführt werden sollte“ prägend für die Tat. Er schrieb damals von einem „Gegenfanal“, das der Generalbundesanwalt in solchen Fällen extremistischer Gewalt setzen könne.

Nicht immer drang Nehm damit durch: Im Juni 2001 griffen fünf junge Männer ein vietnamesisches Textilgeschäft in Jessnitz an. Sie warfen Brandsätze durch die Fenster und nahmen den Tod der Bewohner in Kauf. Die Vietnamesen, unter ihnen zwei Kinder, konnten sich retten. Der Bundesgerichtshof gestand zwar zu, daß die Tat geeignet gewesen sei, die innere Sicherheit zu gefährden, er hielt jedoch ein Einschreiten des Generalbundesanwalts für nicht geboten: Es sei kein „Personenschaden“ entstanden, auch der Sachschaden (50.000 Mark) sei eher als gering zu bewerten.

„Ohne nachhaltiges Echo in den Medien“

Wieder war das Medienecho wichtig: Das öffentliche Aufsehen sei gering geblieben, „wie der Senat aus den Beobachtungen der überregionalen Presse weiß und das Oberlandesgericht aus eigener Kenntnis der regionalen Presse und Medien feststellen konnte“, hieß es. Daher seien konkrete Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands nicht feststellbar, und auch für mögliche Nachahmungstäter werde von einer Tat „ohne nachhaltiges Echo in den Medien allenfalls ein schwacher Anreiz für Folgetaten ausgehen.“

Hätte Nehm im Potsdamer Fall erst warten sollen? Dafür lassen sich Gründe finden. Doch wäre wohl sogleich - vielleicht auch aus der Bundesregierung - der alte Vorwurf wieder zu hören gewesen, der Nehm in den letzten Jahren seiner im Mai zu Ende gehenden Amtszeit begleitet, aber nicht erschüttert hat: Er sei ein Zauderer, ein im Grunde unpolitischer politischer Beamter.

„Vom Generalbundesanwalt erwartet man alles“

Nehms öffentliche Zurückhaltung, die er nun mit seiner Innenministerschelte in selten dagewesener Offenheit durchbrochen hat, liegt ebenfalls in der seinerzeitigen Übernahme der Strafverfolgung im Fall Eggesin begründet: Die forsche damalige Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin (SPD) hatte damals angedeutet, sie habe dafür gesorgt, daß Nehm die Ermittlungen übernehme. Der stellte jedoch wie in anderen Fällen trocken klar, daß er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen tätig geworden sei. Darüber war Frau Däubler-Gmelin so wenig amüsiert, daß sie fortan die Vorlage von Interviews des Generalbundesanwalts forderte - eine Praxis, die auch die umgängliche Bundesjustizministerin Zypries (SPD) weitgehend fortsetzte.

Das kam für den zurückhaltenden, aber selbstbewußten Behördenleiter nicht in Betracht. Er verzichtete eher auf solcherlei Öffentlichkeitsarbeit und äußerte sich auf seinen - selten abgehaltenen - Pressekonferenzen oder auf Tagungen. Daß Deutschlands dienstältester Staatsschützer gleichwohl laut und deutlich werden kann, hat er nun wieder gezeigt. Er hat gelernt: „Vom Generalbundesanwalt erwartet man alles“.

Quelle: F.A.Z., 25.04.2006, Nr. 96 / Seite 3
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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