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„Tornado“-Einsätze Grüne drohen mit Verfassungsklage

 ·  Über einen möglichen Einsatz deutscher „Tornado“-Aufklärungsflugzeuge in Afghanistan muß der Bundestag entscheiden, meinen die Grünen. Andernfalls wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Regierung und Opposition streiten darüber, ob für einen möglichen Einsatz deutscher „Tornado“-Flugzeuge in Afghanistan ein neues Bundestagmandat nötig ist. Die Grünen verlangten am Freitag eine abermalige Entscheidung des Bundestages und drohen, andernfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Vertreter der großen Koalition sehen zumindest einen kurzfristigen „Tornado“-Einsatz durch eine Ausnahmeregelung des bisherigen Afghanistanmandats gedeckt. Die stellvertretende FDP-Bundestagsfraktionschefin Birgit Homburger forderte die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob die Nato-Anforderung nach Aufklärungsflugzeugen nicht auch von anderen Bündnispartnern erbracht werden könnten. Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben derzeit eine Anfrage der Nato nach deutschen „Tornado“-Aufklärungsflugzeugen für Afghanistan.

Grüne kritisieren Informationspolitik

Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Winfried Nachtwei, forderte, das Parlament müsse mit dem Einsatz befaßt werden. Es bestehe die Gefahr, daß die Bundeswehr auch in Kampfeinsätze im Süden Afghanistans verwickelt wird. Er kritisierte zudem die Informationspolitik der Bundesregierung. So habe die Anfrage der Nato schon am 11. Dezember vorgelegen, Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) jedoch erst am Mittwoch die Obleute der Fraktionen informiert. „Der Umgang mit dem Parlament läßt sehr zu wünschen übrig“, sagte Nachtwei.

Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele kündigte an, er werde eine Überprüfung durch die Karlsruher Richter anstreben, sollte die Bundesregierung den „Tornado“-Einsatz ohne neues Mandat anordnen.

Von Klaeden: Neues Bundestagsmandat ist unnötig

Der außenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Eckardt von Klaeden (CDU), hält dagegen ein neues Bundestagsmandat für unnötig. Der geltende Afghanistanbeschluß umfasse ausdrücklich auch die militärische Aufklärung und Überwachung. Die „Tornado“-Flugzeuge könnten dazu mit ihrer speziellen Technik einen wichtigen Beitrag leisten. Einsätze im Süden Afghanistans seien durch eine Ausnahmeklausel im Afghanistanmandat gedeckt.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Kolbow forderte die Bundesregierung auf, den Bundestag genau über Art und Umfang eines möglichen „Tornado“-Einsatzes zu informieren. Kolbow sprach sich dafür aus, „im Zweifelsfall“ einen Beschluß des Bundestages einzuholen. Der geltende Afghanistan-Beschluß erlaube den Einsatz im Süden des Landes, wenn die „Operationen zeitlich und im Umfang begrenzt“ stattfänden und vom „ISAF-Gesamtauftrag unabweisbar“ wären, sagte Kolbow.

Wenn ein lang andauernder Einsatz gefordert sei, müsse ein neues Mandat verabschiedet werden. Kolbow wies zugleich darauf hin, daß Sicherheit ohne Entwicklung auch im Süden nicht mehr möglich sei. Die Tornado-Aufklärungsflugzeuge dürften „nur Teil der Lösung und nicht Teil des Problems“ sein

.„Im Interesse der Soldaten muß Klarheit herrschen

SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold sagte, er sei für einen „Tornado“-Einsatz. Im Zweifelsfalle müsse der Bundestag dafür ein neues Mandat beschließen. „Im Interesse der Soldaten muß Klarheit herrschen“, mahnte er. Seiner Ansicht nach wäre ein kurzfristiger Aufklärungseinsatz durch das bereits vom Bundestag erteilte Isaf-Mandat gedeckt. Bei einem langfristigen Einsatz müsse das Mandat aber geändert werden.

Der verteidigungspolitischen Sprecher der Union, Bernd Siebert (CDU), sagte, er neige zu einem Bundestagsbeschluß in Ergänzung zum bisherigen Mandat.

„Begrenzte Unterstützungsleistungen“

Homburger sagte, ein „Tornado“-Einsatz in Afghanistan sei möglich. „Voraussetzung dafür ist allerdings, daß es um zeitlich und vom Umfang her begrenzte Unterstützungsleistungen geht, die für die Erfüllung des Isaf-Gesamtauftrages unabweisbar sind“, sagte sie.

Außerdem müsse die Obergrenze von 3.000 Soldaten eingehalten werden. „Sollte es nur die geringsten Zweifel daran geben, daß die Kriterien des bestehenden Mandats nicht eingehalten werden und eine Erweiterung erforderlich ist, muß dem Bundestag ein neues Mandat vorgelegt werden“, sagte sie.

Quelle: FAZ.NET mit Material von ddp
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