Der ehemalige Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz Helmut Roewer hat die an der Aufklärung der Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) beteiligten Sicherheitsbehörden kritisiert. „Ich kann Ihnen mit Gewissheit sagen, dass es mein Wille war, diese Leute abzuräumen“, sagte Roewer am Montag bei einer Befragung durch den mit der Aufklärung von Ermittlungsfehlern beauftragten Untersuchungsausschuss des thüringischen Landtages in Erfurt. „Ich kann Ihnen auch sagen, dass ich mich bei der Durchführung dieses Willens von anderen zuständigen Behörden nicht immer optimal unterstützt gefühlt habe.“
Weiter gab Roewer zu, dass während seiner Amtszeit keine Vorschriften zur Führung von Informanten (V-Leuten) existierten. Roewer gab an, er habe seinen Stellvertreter Peter Nocken beauftragt, entsprechende Richtlinien zu entwerfen. Dazu sei es aber bis zum Ende seiner Amtszeit im Jahr 2000 nicht mehr gekommen, als Roewer von Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) wegen einer fragwürdigen Amtsführung suspendiert wurde.
Die Frage, ob in diesem Fall nicht die Vorschriften des Bundesamtes für Verfassungsschutz hätten angewendet werden müssen, verneinte Roewer, denn „jedes Land macht eigene Vorschriften“. Welche Vorschriften seine Mitarbeiter bei der Führung von Akten über V-Leute zu beachten gehabt hätten, konnte Roewer nicht sagen: Es wäre „pure Phantasie, wenn ich dazu was sagte“.
Roewers Gedächtnislücken
In seiner weiteren Aussage berief sich Roewer wiederholt auf Gedächtnislücken. So wisse er nicht mehr, ob Informationen zur Werbung von V-Leuten und die Berichte über Treffen mit ihnen in einer gemeinsamen Akte oder mehreren getrennten Akten gesammelt worden seien. Roewer konnte auch nicht sagen, wer Zugriff auf Akten und Berichte von Treffen mit V-Leuten gehabt habe oder diese habe vernichten können. Hintergrund dieser Frage war das 2003 festgestellte Verschwinden einer Akte über den ehemaligen Sektionschef des verbotenen rechtsextremistischen Netzwerks „Blood and Honour“, Marcel Degener, der dem Verfassungsschutz als Informant diente. Mehrere Mitglieder des Netzwerks zählten zu den Unterstützern des NSU.
Die stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Martina Renner (Linkspartei), bezeichnete die fehlende Akte als „singulären Vorgang“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte das thüringische Landesamt wiederholt um Informationen über „Blood and Honour“ gebeten. Solche Anfragen werden typischerweise an den Behördenleiter oder dessen Stellvertreter adressiert. Die Abgeordnete Katharina König (Linkspartei) warf Roewer ein „selektives Erinnerungsvermögen“ vor. Er versuche, sich mittels Gedächtnislücken herauszureden.
Kritik an Ausschussmitgliedern
Zu Beginn der Sitzung übte Roewers Anwalt, Uwe Zeigerer, scharfe Kritik am Umgang der Ausschussmitglieder mit seinem Klienten bei einer Befragung im Juli. „Die Art und Weise, in der Herr Dr. Roewer durch Sie befragt wurde, erinnert mich an ein Tribunal“, sagte Zeigerer. „Für mich stellt sich die Frage: Ist Herr Dr. Roewer hier als Zeuge geladen oder als Betroffener?“ Er habe das Gefühl, Roewer sollte vor dem Untersuchungsausschuss zum Sündenbock gemacht werden.
Eigentlich frage ich mich.....
Antoine BERBEN (Unweit)
- 11.09.2012, 16:35 Uhr
Singulär
Andreas Noreikat (derherold)
- 11.09.2012, 09:41 Uhr
"jedes Land macht eigene Vorschriften", eine bald klassische
deutsche Antwort.
Peter Herbeck M.A. (peterherbeck)
- 11.09.2012, 05:52 Uhr
Das waren also die Blühende Landschaften
Klaus Letis (odysseus_8)
- 11.09.2012, 00:52 Uhr
Pathos und Verlogenheit
Michael Vorwerk (aureliano)
- 10.09.2012, 22:39 Uhr