27.10.2006 · Die Koalition droht ein weiteres Mal am Einspruch des Bundespräsidenten zu scheitern. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz überschreitet der Bund möglicherweise seine Kompetenzen, die durch die Föderalismusreform beschnitten wurden.
Von Reinhard MüllerNach dem Scheitern des Gesetzes zur Privatisierung der Flugsicherung, das Bundespräsident Köhler nicht unterzeichnet hat, droht einem weiteren Vorhaben der großen Koalition Ungemach. Denn auch gegen das Verbraucherinformationsgesetz, das derzeit im Bundespräsidialamt geprüft wird, gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Es handelt sich zugleich um den ersten Testfall der unlängst in Kraft getretenen Föderalismusreform - und um einen weiteren für den Präsidenten in Zeiten einer kleinen Opposition.
Das Gesetz, das vor Lebensmittelskandalen schützen soll, hat schon am 22. September den Bundesrat passiert. Danach erhalten Verbraucher Zugang zu Informationen der Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden. Gerade die Informationspflicht der Kommunen hat jedoch schon im Gesetzgebungsverfahren Zweifel hervorgerufen. Denn nach der Föderalismusreform darf der Bund den Gemeinden keine Aufgaben übertragen.
Eine Übertragung auf die Kommunen kann nur noch durch Landesrecht erfolgen. Doch sind die Adressaten der Informationspflicht nach dem neuen Gesetz ausdrücklich auch die öffentlichen Stellen einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes. Nicht verschwiegen wird auch, daß den Kommunen dadurch Kosten entstehen. Köhler wird zu entscheiden haben, ob der Gesetzgeber dadurch in verfassungswidriger Weise auf die Gemeinden durchgegriffen hat.
Köhlers Wächteramt nicht geringschätzen
Sollte der Präsident zu diesem Schluß kommen, steht er vor der heiklen Frage, ob er gleich noch einmal ein Gesetz der großen Koalition stoppt. Er könnte es freilich auch unterzeichnen und zugleich seine Bedenken öffentlich machen - so wie er es etwa beim Luftsicherheitsgesetz tat.
Da forderte Köhler unverblümt zum Gang vor das Verfassungsgericht auf. In diesem Fall ist das nicht so einfach. Denn der Bürger wird durch das Verbraucherinformationsgesetz nicht belastet, sondern begünstigt. Allenfalls Gemeinden, die sich in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzt sehen, könnten eine kommunale Verfassungsbeschwerde erheben.
Eine Überprüfung des Gesetzes durch die Opposition im Bundestag scheidet aus, weil sie nicht über die notwendige Mehrheit für eine Normenkontrolle in Karlsruhe verfügt, und die klageberechtigten Landesregierungen setzen sich aus den Parteien der großen Koalition zusammen - ein Hinweis darauf, daß Köhlers Wächteramt in dieser Zeit nicht geringzuschätzen ist.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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