Home
http://www.faz.net/-gpg-sg9b
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Freitag, 17. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Terrorprozeß in Düsseldorf „Speerspitze des globalen Dschihad“

09.05.2006 ·  Vor dem Düsseldorf Oberlandesgericht hat der Prozeß gegen zwei mutmaßliche Al-Qaida-Terroristen begonnen. Der Haupverdächtige Mohamed K. soll - nach Kontakt mit Usama Bin Ladin - unter anderem Selbstmordattentäter für Anschläge im Irak rekrutiert haben.

Artikel Video Lesermeinungen (0)

Zum ersten Mal stehen in Deutschland mutmaßliche Al-Qaida-Terroristen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe vor Gericht. Der Prozeß gegen drei Angeklagte im Alter von 29 bis 32 Jahren hat am Dienstag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts begonnen. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Generalbundesanwalt Kay Nehm wirft dem Hauptangeklagten Ibrahim Mohamed K. vor, sich über Mittelsmänner bemüht zu haben, an atomwaffenfähiges Nuklearmaterial zu gelangen. Zudem habe der 30jährige in Deutschland Selbstmordattentäter für Anschläge im Irak rekrutiert.

Betrügereien für den „Heiligen Krieg“

Gemeinsam habe das Trio versucht, durch Versicherungsbetrügereien mehrere Millionen Euro für den „Heiligen Krieg“ zu sammeln. Anschläge in Deutschland seien aber nicht geplant gewesen.

Die Angeklagten hätten neun Lebensversicherungen über eine Gesamtsumme von 1,3 Millionen Euro abgeschlossen und weitere Verträge über drei Millionen Euro Gesamtsumme beantragt. Der Versicherungsnehmer sollte dann seinen Unfalltod in Ägypten mit Hilfe gefälschter Dokumente vortäuschen.

„Nicht nur Ruhe- und Rückzugsraum“

Al Qaida sei die „Speerspitze des globalen Dschihad“, sagte Bundesanwalt Horst Salzmann. Deutschland habe für das Terrornetz Usama bin Ladins „nicht nur als Ruhe- und Rückzugsraum gedient, sondern auch als Basis zur Beschaffung von Geld, logistisch wichtigem Material und zur Rekrutierung von Mitgliedern und Unterstützern“.

Die Ermittler gehen davon aus, daß der Hauptangeklagte Syrer ist; er selbst bezeichnet sich als Iraker. Er soll in die Kommandostruktur Al Qaidaa eingebunden gewesen sein und Kontakt zu Terrorführer Usama Bin Ladin unterhalten haben. Zuvor sei er in Al-Qaida-Trainingslagern ausgebildet worden und habe nach dem 11. September 2001 in Afghanistan mit den Taliban gegen die amerikanischen Truppen gekämpft.

Präzedenzverfahren

Der Bundestag hatte einige Monate nach den Terrorakten vom 11. September auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe unter Strafe gestellt. Danach müssen Terroristen nun nicht mehr in Deutschland eine eigene Zelle bilden, um bestraft werden zu können.

Die Verteidiger beantragten am Dienstag, das Verfahren einzustellen. Die Erkenntnisse der Ermittler stammten aus einem verfassungswidrigen „Lauschangriff“ auf ihre Mandanten und dürften damit nicht verwertet werden. Eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung könne ihnen schon deswegen nicht vorgeworfen werden, weil Al Qaida nicht mehr existiere. Die Kommandostrukturen seien zerstört, das Terronetz zerschlagen.

Außerdem habe der Hauptangeklagte in den abgehörten Gesprächen übertrieben und Geschichten erfunden, um seine Bekannten zu beeindrucken. Zudem seien die Angeklagten durch die Anti-Terror- Vorschriften ihrer Grundrechte beraubt worden. So habe zwischen Angeklagten und Rechtsanwalt eine „Kontaktsperre“ bestanden, weil dem Untersuchungsgefangenen nicht einmal eine Briefmarke ausgehändigt worden sei.

Richter droht mit scharfen Strafen

Der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling machte dagegen deutlich, daß die Angeklagten mit einer Verurteilung auch über die Vorwürfe der Anklage hinaus rechnen müßten. So könnte der versuchte Handel mit Uran als Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz gewertet werden. Die Versicherungsbetrügereien könnten auch als schärfer bestrafter banden- und gewerbsmäßiger Betrug geahndet werden und im Fall des dritten Angeklagten komme nicht nur Unterstützung, sondern ebenfalls auch Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Betracht.

Mit einer milderen Strafe könnten die drei Muslime dagegen wegen der Geldbeschaffung für Al Qaida rechnen. Nach einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes gelte dies nur noch als Vergehen und nicht mehr als Verbrechen.

Der Hauptangeklagte Mohamed K. kam als Asylbewerber nach Deutschland und schlug sich mit Gelegenheitsjobs als Wachmann und Gebäudereiniger durch. Er soll die beiden anderen Angeklagten angeworben haben, zwei in Libyen geborene Palästinenser. Die beiden Brüder lebten in Marburg und Bonn als Medizinstudenten. Dre 32jährige Yasser Abu S. aus Bonn soll sich für einen Selbstmordanschlag im Irak bereit erklärt haben, der 29 Jahre alte Ismail Abu S. aus Marburg ist lediglich wegen der Unterstützung Al Qaidas angeklagt.

Richter Breidling ist erfahren in Prozessen mit islamistischem Hintergrund. Er hat bereits den „Kalifen von Köln“, Metin Kaplan, sowie mehrere Mitglieder der Terrorgruppe Al Tawhid verurteilt. Der Staatsschutzsenat hat für den Prozeß im Hochsicherheitstrakt des Gerichts bis Oktober 52 Verhandlungstage angesetzt.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen