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Terrorlager Wo die Unschuld endet

19.09.2007 ·  Justizministerin Zypries hat ihr Maßnahmenpaket in einen Vorbehalt eingewickelt, der das Gesetz unbrauchbar machen könnte, fürchtet Stefan Dietrich. Giftmischen und Bombenbasteln sollen nur strafbar sein, wenn zugleich die böse Absicht nachgewiesen werde.

Von Stefan Dietrich
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Nach der Ergreifung dreier Islamisten, die sich zu Terroristen hatten ausbilden lassen und dabei waren, das Erlernte in Deutschland anzuwenden, ist es unabweisbar geworden, eine bestimmte Art von Tourismus auch hierzulande nicht länger mit Unschuldsvermutungen zuzudecken.

Justizministerin Zypries hatte das zunächst abgelehnt. Doch ihre Begründung - bestrafen könne man nur eine Tat, nicht eine Absicht - klang reichlich fahrlässig. Welche harmlose Absicht sollte mit der Vorbereitung mörderischer Anschläge verbunden sein, wie sie in pakistanischen Terrorlagern eingeübt werden? Und zeigt jemand, der den weiten Weg in den Hindukusch auf sich nimmt, um dort das Handwerk des Tötens zu erlernen, nicht kriminelle Energie genug, um sich damit strafbar zu machen?

Ins Visier der Justiz

Nun hat sich Frau Zypries doch zu einem Gesetzesvorschlag bequemt, der den massiven Forderungen aus der Union entgegenkommen soll. Zunächst verwundert daran, dass es tatsächlich noch eines Gesetzes bedarf, um Leute zu belangen, die Gifte mischen, Sprengstoffe herstellen oder andere Bombenbauteile beschaffen, um damit Anschläge zu verüben. Schwer zu verstehen ist auch, dass Ausländer, die sich einschlägige Kenntnisse in Terrorlagern angeeignet haben, bei der Wiedereinreise allenfalls ins Visier der Geheimdienste, nicht aber in das der Justiz geraten. Dem will Frau Zypries nun abhelfen.

Doch wieder hat sie in ihr Maßnahmenpaket einen Vorbehalt eingewickelt, der ihr Gesetz weitgehend unbrauchbar machen könnte: Weder das Giftmischen noch das Bombenbasteln sollen strafbar sein, wenn nicht zugleich die Absicht nachgewiesen werde, damit auch Unheil anzurichten.

Die Straftat beginnt viel früher

Schon das Wort „Straftat“ legt nahe, dass man nur für Taten bestraft werden kann, nicht für An- oder Absichten. Das Grundgesetz stellt das ganz vorn, in der Aufzählung der Grundrechte, klar. Es verlangt freilich nicht, die Unschuldsvermutung so weit auf die Spitze zu treiben, dass Sicherheitsbehörden sich gegenüber offenkundigen Vorbereitungen auf Terroranschläge dumm stellen und so lange zuschauen müssten, bis sich die Täter den Sprengstoffgürtel umgeschnallt haben.

Die Straftat beginnt viel früher, und der Rechtsstaat muss zweifelsfrei definieren, worin sie besteht. Darin besteht eine Aufgabe der Justizministerin.

Quelle: F.A.Z., 19.09.2007, Nr. 218 / Seite 1
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