19.09.2007 · Die Festnahme der Terrorverdächtigen im Sauerland hat die Politik aufgeschreckt. Schärfere Gesetze für die Sicherheit waren schon länger in Planung, jetzt drückt Justizministerin Zypries aufs Tempo.
Von Peter Carstens, BerlinMit zwei neuen Gesetzen will Justizministerin Zypries (SPD) einigen strafrechtlichen Problemen bei der Verfolgung mutmaßlicher Terroristen entgegentreten. Sie möchte einerseits den Begriff der „Vorbereitung einer Straftat“ auf Handlungen ausdehnen, die bislang keine juristischen Folgen hatten, und sie will die Nutzung des Internets zur Vorbereitung von Anschlägen unter Strafe stellen.
Zu diesem Zweck soll ein Paragraph 89a im Staatsschutzrecht eingeführt werden mit der Überschrift „Vorbereitung einer Gewalttat“. Darin wird als Erstes der Aufenthalt in einem Ausbildungslager unter Strafe gestellt, in dem man beispielsweise den Umgang mit Sprengstoffen erlernt. Wer sich also in Pakistan beim Bau von Bomben unterweisen lässt oder den Umgang mit Maschinengewehren erlernt, der soll künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden können.
Der bloße Besuch im Terrorlager bleibt straffrei
Anders als ein Entwurf aus dem Bundesland Hessen hat das Justizministerium diese Regelung nicht dem Paragraphen zugeordnet, der die Bildung einer terroristischen Vereinigung regelt (129a), sondern dem allgemeinen Staatsschutzrecht. Damit entgeht man der Notwendigkeit, im Zusammenhang mit einer Ermittlung nachzuweisen, dass ein Beschuldigter einer Vereinigung, also einer Gruppe von wenigstens drei Personen, angehört. Hierin ist eine Vereinfachung für die Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Vorschlag des CDU-Innenministers aus Hessen festzustellen.
Zugleich aber leidet die am Dienstag in Berlin vorgestellte Regelung nach Auffassung der Union an einem schweren Mangel. Nach Darstellung der Ministerin soll nämlich nicht die bloße Teilnahme an einer Ausbildung strafbar sein. Nachgewiesen werden müsse vielmehr, so Zypries, dass der Beschuldigte sich unterweisen lässt, „um eine terroristische Gewalttat zu begehen“. Wer sich einer solchen Unterweisung bloß aus Gründen der absonderlichen Freizeitgestaltung oder im Rahmen allgemeiner religiöser Ausbildung unterzöge, bliebe demnach straffrei.
Den Fall Kurnaz im Hinterkopf
Das führt, so der CDU-Innenpolitiker Bosbach, zu der Situation, dass ein Gericht die Planung eines Anschlages nachweisen müsste, um den Aufenthalt beispielsweise in einem pakistanischen Al-Qaida-Lager unter Strafe zu stellen. Das sei praxisfern. Denn wer nach Pakistan geht, um das Bombenbauen zu lernen, der will das auch anwenden. Die Ministerin hält dem entgegen, dass an Waffen auch in Schützenvereinen ausgebildet werde und damit eben keine Anschlagsplanung verbunden sei. Das mag für deutsche Schützenvereine zutreffen, wird aber in Richtung Nordpakistan immer unwahrscheinlicher.
Das Justizministerium, das sich lange Zeit um eine Gesetzesformulierung bemüht hat, wird in diesem Punkt sicherlich noch einige Korrekturvorschläge zur Kenntnis nehmen. Frau Zypries und die Beamten ihres Ministeriums wollten sich aber darum bemühen, dass nicht jede Reise nach Pakistan, und sei sie auch seltsam, eine Verurteilung nach sich ziehen kann. Diese Erwägung entstand wohl auch angesichts der Tatsache, dass eher vage Angaben und Gerüchte über die tatsächlichen Reiseabsichten von dort Festgenommenen hierzulande nicht zu Verurteilungen führen können. Hier scheint der Fall des Murat Kurnaz eine gewisse Rolle gespielt zu haben, über dessen Aufenthalt in Pakistan auch nach langjährigen Befragungen und Ermittlungen nur wenig ans Licht gekommen ist.
Bombenbauen schwergemacht
Im zweiten und dritten Teil des geplanten Paragraphen 89a soll künftig bestraft werden, wer sich bestimmte Stoffe beschafft, zum Beispiel Viren, Gifte oder radioaktives Material sowie Zünder oder ähnliche Vorrichtungen. Auch die Beschaffung von wesentlichen Grundstoffen für eine Bombe soll bestraft werden können. Darunter wäre beispielsweise zu verstehen, wenn Beschuldigte sich Chemikalien wie Wasserstoffperoxid beschaffen, das gemeinsam mit anderen chemischen Stoffen zu Sprengstoff gemischt werden kann.
Schließlich soll bestraft werden können, wer eine Terrorzelle finanziell unterstützt, sei es durch sogenannte Spenden, sei es durch den Kauf von Flugtickets oder das Mieten von Wohnungen. Auch diese Regelung scheint wie gemacht für das Umfeld der Sauerland-Gruppe. Und weil das so genau passt, wird nun in Berlin schon die Frage gestellt, ob das Justizministerium nicht etwas zeitiger hätte fertig werden können mit der monatelangen Prüfung der Sachverhalte, die bereits im Koalitionsvertrag vom November 2005 zugesagt worden war. Urlaub und Krankheit hätten dazu geführt, so die Justizministerin am Dienstag in Berlin, dass es mit dem Gesetzentwurf nicht so rasch gegangen sei, wie eigentlich gedacht. Nun könne er aber rasch umgesetzt werden. Für die Sauerland-Gruppe jedenfalls käme das Gesetz zu spät.
Chemie- und Physiklehrer bleiben unbescholten
Dem Thema der Anschlagsvorbereitung mit Hilfe des Internets widmet sich der Entwurf für einen neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch (Paragraph 91) mit der Überschrift „Anleitung zu einer Gewalttat“. Demnach soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können, wer im Internet Anleitungen für terroristische Straftaten verbreitet oder auch nur anpreist. Anders als bei anderen, ebenfalls in Erwägung zu ziehenden Regelungen im Strafgesetzbuch muss im neuen Gesetz mit der Tat kein konkreter Anschlagsplan verbunden sein. Allerdings sollten die Umstände der Tat, etwa die konspirative Verbreitung der Anleitung, dazu geeignet sein, wie es in der Sprachregelung des Ministeriums heißt, einen Anschlag vorzubereiten. Auf diese Weise sollen beispielsweise im Internet surfende Schüler vor Strafverfolgung bewahrt werden.
Als Anwendungsbeispiel nennt das Justizministerium den Fall der Kölner Kofferbomber, die ihren beinahe funktionstüchtigen Sprengsatz vermutlich nach einer Anleitung aus dem Internet konstruiert hatten. Ausdrücklich ausgenommen von dem Tatbestand werden, so Zypries, „beispielsweise Anleitungen in Chemiebaukästen und Lehrbüchern“. Chemielehrer und Physikprofessoren müssten nicht mit Strafverfolgung rechnen.
Regelung zum Aufenthaltsrecht erwartet
Als Ergänzung zu ihren Vorschlägen erwartet Justizministerin Zypries vom Innenministerium alsbald eine Regelung zum Aufenthaltsrecht im Ausländergesetz, welche es ermöglichen soll, die Absolventen von Ausbildungskursen in Terroristen-Camps auszuweisen oder gar nicht erst wieder einreisen zu lassen. Dieser Vorschlag wird vermutlich im Hause des Innenministers Schäuble recht schnell erarbeitet werden können.
So zieht die große Koalition zwei Wochen nach der Verhaftung von drei Mitgliedern der Sauerland-Gruppe strafrechtliche Konsequenzen aus dem Geschehen. Möglicherweise hätte frühere Gesetzgebung die Strafverfolgung erleichtert, denn allem Anschein nach kann nach derzeitigem Recht nur ein kleiner Teil der mutmaßlichen Terrorzelle belangt werden.
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