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Terrorhelfer Motassadeq wieder vor Gericht

05.01.2007 ·  Gegen den marokkanischen Terrorhelfer Mounir el Motassadeq wird seit 2002 verhandelt. Vor dem Hamburger Oberlandesgericht beginnt nun die letzte Runde des Verfahrens. Die Richter müssen ein neues Strafmaß festlegen.

Von Frank Pergande
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Vor dem Hamburger Oberlandesgericht beginnt an diesem Freitag die letzte Runde im Verfahren gegen den Terrorhelfer Mounir El Motassadeq. Der Prozess wird zwar nicht noch einmal vollständig aufgerollt. Das Gericht unter dem Senatsvorsitzenden Carsten Beckmann muss aber ein neues Strafmaß festlegen. Vorerst sind fünf weitere Verhandlungstage anberaumt.

Gegen den inzwischen 32 Jahre alten Marokkaner Motassadeq wird seit 2002 verhandelt. In einem ersten Prozess war er Anfang 2003 zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt worden - wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Motassadeq hatte in Hamburg zum Kreis jener Studenten um Mohammed Atta gehört, aus dem gleich mehrere Attentäter vom 11. September 2001 in Amerika hervorgegangen waren.

Wichtige Zeugenaussagen zurückgehalten

Das Verfahren gegen Motassadeq war zwar der weltweit erste Prozess im Zusammenhang mit den Anschlägen in den Vereinigten Staaten. Es konnte aber nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der Marokkaner tatsächlich in die Anschlagpläne eingeweiht gewesen war, ja ob diese Anschläge überhaupt in Hamburg geplant worden waren.

Motassadeq wieder in Untersuchungshaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) jedenfalls kritisierte Verfahrensfehler und verwies das Verfahren nach Hamburg zurück. Der Haupteinwand lautete: Die Amerikaner hätten wichtige Zeugenaussagen aus ihren Ermittlungen für den Prozess zurückgehalten.

Dabei ging es vor allem um Aussagen von Ramzi Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed, die maßgeblich an der Vorbereitung der Terroranschläge beteiligt gewesen sein sollen und von den Amerikanern an unbekannten Orten festgehalten werden, sowie von Haydar Zammar, einem Deutsch-Syrer, der nach seiner Ausreise aus Deutschland festgenommen worden war und heute in einem syrischen Gefängnis sitzt.

Verkürzte Beweiswürdigung und Willkür

Der Vorsitzende Richter im zweiten Motassadeq-Prozess, Ernst-Rainer Schudt, sprach von einer Gratwanderung. Das Verfahren endete mit einem neuen Urteil: sieben Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Abermals wandten sich danach sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger Motassadeqs an den BGH in Leipzig. Der BGH akzeptierte das Urteil nur zum Teil und sah den Marokkaner auch der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen schuldig. Ein neues Strafmaß festzulegen, überließ der BGH den Hamburger Richtern.

Zu Prozessbeginn am heutigen Freitag wird die Verteidigung gleich mit mehreren Anträgen versuchen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Außerdem soll es eine persönliche Erklärung geben, in der Motassadeq abermals seine Unschuld beteuern will. Die Verteidigung Motassadeqs hatte schon vor Prozessbeginn den Richtern eine verkürzte Beweiswürdigung und Willkür vorgeworfen.

Auf jeden Fall ausgewiesen

Motassadeq ist gegen Auflagen derzeit auf freiem Fuß. Er darf aber in Hamburg nicht mehr studieren. Nach Verbüßung seiner Strafe - wie immer sie nun ausfällt - wird er in jedem Fall aus Deutschland ausgewiesen. Das hatte der Hamburger Innensenator schon nach Ende des zweiten Prozesses klargestellt.

Ein weiterer Hamburger Prozess gegen einen Mann aus der Gruppe um Atta, den Marokkaner Abdelghani Mzoudi, hatte im Juni 2005 mit einem Freispruch geendet. Mzoudi war ein Freund Motassadeqs. In seinem Fall konnte das Gericht nicht erkennen, dass er in die Anschlagspläne eingeweiht gewesen war. Mzoudi kam einer Ausweisung aus Deutschland zuvor, indem er unmittelbar nach Ende des Gerichtsverfahrens freiwillig in sein Heimatland zurückkehrte.

Quelle: F.A.Z., 05.01.2007, Nr. 4 / Seite 5
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Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.

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