05.11.2003 · Als Konsequenz auf den 11. September hat die Bundesregierung ein Luftsicherheitsgesetz beschlossen. Demnach kann ein von Terroristen als Waffe eingesetztes Flugzeug künftig abgeschossen werden.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach das Verteidigungsministerium künftig in Notfällen über den Abschuß entführter Flugzeuge entscheiden soll.
Innenminister Otto Schily (SPD) sagte am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit Verteidigungsminister Peter Struck in Berlin: „Es ist unsere Auffassung, daß die letzte Entscheidung dann im Bereich der Bundeswehr gefällt werden muß, also im Ultima-Ratio-Fall, der ja eintreten kann, auch von der Waffe Gebrauch gemacht werden muß. Dann wird der Verteidigungsminister da eine Aufgabe haben.“ Der Abschuß eines Flugzeugs, daß entführt oder als Waffe eingesetzt wurde, dürfe aber nur das letzte Mittel sein. „Ich hoffe, daß mein Kollege Struck nie in die Lage kommt, diese Entscheidung fällen zu müssen.“
Struck will nachbessern
Struck sagte, die Luftwaffe sei darauf vorbereitet, in acht Minuten Flugzeuge in der Luft zu haben und in spätestens 15 Minuten jeden Ort über Deutschland zu erreichen, um auf einen gefährlichen Fall zu reagieren. Vor einem Abschuß gebe es noch andere Optionen, etwa ein Flugzeug mit Kampfflugzeugen zur Landung zu zwingen. Struck sagte, er wisse, daß er sich der Entscheidung in dem Fall nicht entziehen könne. Wenn er nicht erreichbar sei, fiele die Entscheidung gemäß den Vertretungsregeln der Regierung dem Außenminister zu.
Durch die Neuregelung sollen auch die Informationswege im Fall eines solchen gefährlichen Flugzeugs verbessert. Hier will Struck nach eigenen Angaben im parlamentarischen Verfahren noch Verbesserungen erreichen. Schily betonte, mit der Neuregelung würden die bisherigen Grenzen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren und die Zuständigkeiten der Polizei nicht verwischt. Der dafür relevante Artikel des Grundgesetzes müsse nicht geändert werden. Das Gesetz faßt laut Schily die Sicherheitsvorschriften von Fluglinien, Flugplatzbetreibern und die Regeln der Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern zusammen. Anlaß für die Regelung war der Irrflug eines offenbar verwirrten Mannes im Januar über Frankfurt, der mit einem Angriff auf Bürotürme der Stadt drohte. Gegen den Mann beginnt am Freitag der Prozeß.
Neues Bundesamt für Katastrophenhilfe
Das Bundeskabinett hat zudem die Einrichtung eines neuen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beschlossen. „Die Erfahrungen aus den Ereignissen vom 11. September 2001 und der Hochwasserkatastrophe an der Elbe und ihren Nebenflüssen haben gezeigt: für den effektiven und zeitgemäßen Schutz der Bevölkerung vor großflächigen und national bedeutsamen Gefahrenlagen benötigen wir eine kompetente Koordinierungsstelle“, sagte Schily. Die Mittel für den Zivilschutz sollen im nächsten Jahr um rund 16,5 Millionen auf 75 Millionen Euro angehoben werden.
Das neue Bundesamt mit Dienstsitz in Bonn wird weiterhin die traditionellen Zivilschutzaufgaben wahrnehmen. Es ist ferner zuständig für die planerische Vorsorge zum Schutz kritischer Infrastruktureinrichtungen, die Katastrophenschutzforschung vor allem im Bereich biologischer und chemischer Gefahren sowie für Ausbildung und Training von Katastrophenschützern.