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Terrorabwehr Jung: Entführtes Flugzeug notfalls ohne Gesetz abschießen

16.09.2007 ·  Das „Luftsicherheitsgesetz“ ist vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Verteidigungsminister Jung würde dennoch ein entführtes Passagierflugzeug, das zur Terrorwaffe werden soll, abschießen lassen - auf Grundlage des Rechtes des übergesetzlichen Notstands.

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Bei einem Terrorangriff würde Verteidigungsminister Franz Josef Jung ein entführtes Passagierflugzeug notfalls ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen. „Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen“, sagte der CDU-Politiker dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Es gebe das Recht des übergesetzlichen Notstandes.

Der Minister erklärte, er wünsche sich eine verfassungsrechtliche Klarstellung. „Aber da gibt es noch keinen Konsens in der Koalition.“ Jung räumte zwar ein, dass das Bundesverfassungsgericht den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeuges auf die Fälle beschränkt habe, in denen nur Terroristen und keine Unschuldigen an Bord seien. „Aber wenn es eine gemeine Gefahr ist oder die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dann gelten andere Regeln.“

Piloten müssen hinter dem Befehl stehen

Jung sagte, dass in Abstimmung mit der Luftwaffe für einen möglichen Abschuss nur Piloten fliegen sollten, die auch vor dem Hintergrund der schwierigen rechtlichen Frage dazu bereit wären, den Befehl auszuführen. Er müsse sich im Ernstfall auf die Soldaten verlassen können: „Ich kann in einer solchen Situation nicht lange diskutieren.“

Video: Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz

Das Luftsicherheitsgesetz scheiterte im Jahr 2006 in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verbot damals die Abwägung „Leben gegen Leben“ als Verstoß gegen das Grundgesetz. Aus Sicht der Richter ist die Menschenwürde und das Recht auf Leben verletzt, wenn von dem Abschuss auch Passagiere und Besatzungsmitglieder betroffen wären. Das gelte selbst dann, wenn ein Flugzeug wie am 11. September 2001 in New York als Terrorwaffe eingesetzt werden soll. Das Gericht befasste sich bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage, wie die rechtliche Situation im Verteidigungsfall zu bewerten ist.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP
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