Nach Auffassung der baden-württembergischen Landesregierung ist eine Volksabstimmung über einen Ausstieg aus dem Verkehrsinfrastrukturprojekt „Stuttgart 21“ weder mit der Landesverfassung noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Das haben der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof und der Rechtsanwalt Klaus-Peter Dolde am Dienstag mitgeteilt. Beide Juristen waren von Ministerpräsident Mappus (CDU) beauftragt worden, den Vorschlag der Landes-SPD zu prüfen. Dieser Vorschlag sieht vor, über den Artikel 60, Absatz 3 der Landesverfassung noch in diesem Jahr eine Volksabstimmung herbeizuführen. Weil das Quorum für eine Volksabstimmung mit etwa 1,25 Millionen Wählerstimmen in der aus dem Jahr 1953 stammenden Landesverfassung sehr hoch ist und es deshalb auch noch nie eine Volksabstimmung gegeben hat, hatte die SPD einen anderen Weg vorgeschlagen: Sie wollte, dass die Regierung ein Ausstiegsgesetz einbringt; dieses Gesetz müsste dann nach den Vorstellung der SPD von den Regierungsfraktionen und der SPD-Landtagsfraktion abgelehnt werden, um dann eine Volksabstimmung abzuhalten.
Die Landesverfassung sieht vor, Volksabstimmungen abzuhalten, wenn die Regierung im Landtag mit einem Gesetzesvorhaben gescheitert ist, sie aber daran festhalten will. Die Frage der SPD für eine Volksabstimmung würde etwa lauten: „Sind Sie dafür, dass die Landesregierung ein Gesetz zum Ausstieg aus den Finanzierungsverträgen für Stuttgart 21 vorlegt und das Land für die hierdurch entstehenden Ausstiegskosten aufkommt?“ Dazu sagte Mappus: „Von uns wurde ein Ausstiegsgesetz gefordert, das unseren Überzeugungen widerspricht.“ Im übrigen sei auch der Zeitpunkt verstrichen, an dem das Problem „rein juristisch“ gelöst werden könnte.
„Voraussetzung ist ein Konflikt, den es nicht gibt“
Kirchhof und Dolde nannten zur Begründung ihres ablehnenden Votums drei wesentliche Argumente: Der Bau von Bahnhöfen und Bahnstrecken sei eindeutig eine Bundesangelegenheit. Der Konflikt zwischen Landesregierung und Parlament werde künstlich herbeigeführt. Die abgeschlossenen Finanzierungsverträge könnten nicht gekündigt werden, das wäre nur möglich gewesen, wenn bis zum 31. Dezember 2009 die festgelegte Kostengrenze überschritten worden wäre. „Die Planung und der Bau von Eisenbahnstrecken liegt ausschließlich nach Artikel 73 in der Kompetenz des Bundes“, sagte Kirchhof. Ein Beschluss des Landes oder eine Volksabstimmung des baden-württembergischen Staatsvolkes habe keinen Einfluss auf diese Entscheidungen des Bundes. „Das kann nur in einer Enttäuschung enden, und die wird ja wohl niemand organisieren wollen“, sagte Kirchhof.
Der Verfassungsrechtler erinnerte an eine ähnliche Diskussion in den fünfziger Jahren, als die Bundesländer Hessen, Bremen und Hamburg über die Atombewaffnung eine Volksbefragung herbeiführen wollten. Das Bundesverfassungsgericht habe den Ländern damals eindeutig untersagt, über eine bundespolitische Frage in ihren Ländern einen Volksentscheid abzuhalten. Über das ungewöhnliche Verfahrensmodell der SPD, die Volksabstimmung herbeizuführen, sagte Kirchhof: „Tatbestandsvoraussetzung hierfür ist ein Konflikt zwischen Landesregierung und Landtag, den gibt es aber nicht.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Schmiedel hatte den von seiner Partei vorgeschlagenen Weg selbst als „verquer“ bezeichnet. Die Gutachter halten den SPD-Vorschlag auch für unzulässig, weil Volksabstimmungen über Haushaltsfragen unzulässig seien.
Verstoß gegen das Demokratieprinzip
So erwartbar wie die Absage der von der Regierung bezahlten Gutachter war auch die Reaktion der SPD, die den Vorschlag auch unter dem Eindruck einer innerparteilichen Diskussion gemacht hatte. Seit Beginn der neunziger Jahre hatte die Führung des Landesverbandes das mittlerweile mindestens sieben Milliarden Euro teure Infrastrukturprojekt unterstützt und entsprechende Beschlüsse im Landtag, im Stuttgarter Gemeinderat sowie im Parlament der Region Stuttgart mitgetragen. Nachdem der Protest in der Bevölkerung immer größer und Mitglieder sowie Funktionäre in der SPD immer skeptischer wurden, hatten der Landesvorsitzende Nils Schmid und sein Generalsekretär zwei Verfassungsrechtler gebeten, diesen Vorschlag zu machen.
Die Parteiführung geriet auch unter Druck, weil der Parteiintellektuelle Erhard Eppler und vor allem der Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer offen eine Volksabstimmung gefordert hatten. Im Stuttgarter Gemeinderat und im Regionalparlament lehnt die SPD einen Baustopp ab, Schmid und die Landesführung wollen ihn bis zur Volksabstimmung. Schmid sagte am Dienstag, ob es eine Volksabstimmung gebe oder nicht sei eindeutig „eine politische Frage“. „Politisch ist es der einzige Weg, um dieses Land wieder zu befrieden, juristisch gibt es einen Meinungsstreit.“ Nach Auffassung der SPD wäre weder das Baurecht des Bundes noch der Haushalt von ihrer Volksabstimmung tangiert. Es sei auch ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip, wenn Verträge als unkündbar bezeichnet würden. Wenn es im Parlament eine neue Mehrheit gebe, müsse diese auch Verträge kündigen können.
Projektabbruch würde 1,5 Milliarden Euro kosten
Mappus will an diesem Mittwoch eine Regierungserklärung zu „Stuttgart 21“ abgeben und mit einem „Maßnahmenbündel“ auf den Protest in Teilen der Bevölkerung reagieren. Erwartet wird, dass Mappus einerseits ein Verfahren und vielleicht auch einen Vermittler für einen dritten Anlauf für Verhandlungen mit den Projektgegnern vorschlägt. Andererseits will er sich offen für Nachbesserungen am Projekt zeigen, selbst wenn hierdurch zusätzliche Kosten entstehen könnten. Die Landesregierung bezeichnet auch den verspäteten Abriss des Südflügels als Zugeständnis an die Gegner, allerdings wären diese Arbeiten nach der Bauplanung frühestens Ende kommenden Jahres nötig.
Die Deutsche Bahn wollte am Dienstag nicht beziffern, was eine eventuelle Bauverzögerung kosten würde. Bahn-Infrastrukturvorstand Volker Kefer hatte schon zu einem früheren Zeitpunkt mögliche Schadensersatzansprüche der Bahn gegen das Land ins Gespräch gebracht. Die Durchsetzung solcher Ansprüche könnte sich indes als heikel erweisen, da die Bahn in vielerlei Hinsicht mit dem Land vertraglich verbunden ist - etwa über einen Verkehrsvertrag im Regionalverkehr. Ein Abbruch des Projekts würde nach Bahnangaben rund 1,5 Milliarden Euro kosten. Hinzu kämen (weil wegen Stuttgart 21 über Jahre Investitionen unterlassen wurden) notwendige Sanierungsarbeiten an Bahnhof und Fahrweg in etwa derselben Höhe. Nach Rechnung der Bahn würden also etwa drei Milliarden Euro fällig, ohne dass es einen vorzeigbaren Mehrwert gäbe. Gegner des Vorhabens zweifeln jedoch an, dass die Rückabwicklung so teuer wäre. Sie kommen nur auf 500 Millionen Euro. 760 Millionen Euro für Grundstücke müssten nur von der Bahn auf das Konto der Stadt zurückgebucht werden. Ausstiegskosten seien das nicht.
Bundestag schaltet sich ein
Bahn und Land beharren immer wieder darauf, dass Verträge einzuhalten seien. Nach Bahnangaben sind Bauaufträge im Volumen von 240 bis 250 Millionen Euro schon fest vergeben. Diese Verträge seien „rechtskräftig und unumkehrbar“, wird Kefer zitiert. Würde „Stuttgart 21“ gestoppt, müssten die Grundstückskäufe rückabgewickelt werden. Die Bahn hatte der Stadt schon 2001 Immobilien am Gleis für knapp 460 Millionen Euro verkauft, die durch den Tiefbahnhof zur Bebauung frei würden. Den Erlös sowie eine Verzinsung von 5,5 Prozent (285 Millionen Euro) müsste die Bahn der Stadt zurückzahlen. Für die Planung des Bahnhofs hat die Bahn nach eigenen Angaben bislang 260 Millionen Euro aufgewendet, für die Planung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm 170 Millionen Euro.
An diesem Mittwoch wird sich auch der Bundestag mit dem Bahnprojekt „Stuttgart 21“ in einer Aktuellen Stunde befassen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU, Altmaier, gab zu verstehen, die Debatte im Reichstag finde auch aus Respekt vor der Zuständigkeit des Landes erst nach derjenigen im Stuttgarter Landtag statt. Altmaier sowie der CSU-Landesgruppenvorsitzende Friedrich kritisierten die Grünen wegen ihrer schnellen und harten Vorwürfe nach dem Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlosspark. Die Grünen sollten sich weniger „ideologisch und emotional“ reagieren, forderte Altmaier. Die Stuttgarter Polizei zeigte am Dienstag Videos, mit denen sie nachweisen will, dass die Aggressionen während der Demonstration am vergangenen Donnerstag von den Demonstranten ausgegangen seien. Darauf war ein Schüler zu sehen, der seine Mitschüler aufforderte, sich an der Demonstration zu beteiligen. Auch berichtete die Polizei von einem Provokateur aus der Berliner „Antifa“-Szene. Der schwerverletzte Mann, der vielleicht durch den Wasserwerfer-Strahl sein Augenlicht verlieren wird, soll von den Polizisten mehrfach aufgefordert worden sein, zurückzuweichen.
Dann stimmt was nicht mit den Gesetzen!
Frank Hollenbach (zveti)
- 05.10.2010, 23:52 Uhr
Dieses Projekt muss jetzt
Kerzenmacher Boris (zombie1969)
- 05.10.2010, 23:55 Uhr
Volksabstimmung in einer Demokratie verfassungswidrig????
Klaus Nothhelfer (nothhelferklaus)
- 06.10.2010, 00:00 Uhr
Projekt gekapert
Stefanie R. (Merica)
- 06.10.2010, 00:00 Uhr
Demokratiedefizit der Verfassung
Michael Maier (Michael_Maier)
- 06.10.2010, 00:05 Uhr