25.01.2012 · Die Räumung des Zeltdorfs der „Stuttgart-21“-Gegner im Schlossgarten ist rechtens: Das Verwaltungsgericht lehnte am Mittwoch Eilanträge der Gegner ab.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Räumung des Schlossgartens gebilligt. Es habe die Eilanträge von Gegnern des Milliarden-Bahnprojekts Stuttgart 21 abgelehnt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Zeltlager darf den Angaben nach sofort geräumt werden. Mit den Eilanträgen wollten sich Gegner des geplanten Tiefbahnhofs gegen das Verbot der Stadt wehren, Teile des Stuttgarter Schlossgartens zu betreten.
Damit während der Räumung auch ein Betretungsverbot gültig wird, müssen einige Auflagen des Gerichts erfüllt werden. Die Polizei müsse einsatzbereit sein, die Stadt die Verfügung noch einmal bestätigen und das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde der Bahn den geplanten Baumfällarbeiten zustimmen, erklärte Gerichtssprecherin Kerstin Wilke. Das öffentliche Interesse daran, dass die Verfügung der Stadt sofort durchgesetzt werde, habe Vorrang vor dem privaten Interesse der Antragsteller.
Zur Begründung führte das Gericht unter anderem zu befürchtende Straftaten während der geplanten Baumfällarbeiten im Schlossgarten an. Deshalb sei das Aufenthalts- und Betretungsverbot gerechtfertigt. In der Vergangenheit habe es mehrere Taten der Projektgegner gegeben, die strafrechtlich relevant gewesen seien - zuletzt in der Nacht zum Sonntag, als am Wagenburgtunnel mehr als 30 Bäume gefällt wurden.
Zudem diene das Verbot dazu, Arbeiter und Parkbesucher zu schützen. Die Fläche soll deshalb gesperrt bleiben, bis die Baustelle eingerichtet und gesichert ist. In dem Park sollen mehr als 170 Bäume gefällt oder versetzt werden. Bei der Stadt Stuttgart ist noch unklar, wann und in welcher Form die Räumungsverfügung bestätigt werden soll. Das brauche noch etwas Zeit, weil das Urteil erst einmal gesichtet und von Juristen eingestuft werden müsse, sagte ein Sprecher der Stadt.
Beim Eisenbahn-Bundesamt ist noch keine Entscheidung gefallen, ob die Bauherrin Bahn alle natur- und artenschutzrechtlichen Auflagen erfüllt hat. Ein Sprecher der Bonner Behörde sagte, er rechne im Laufe dieser Woche damit. Der BUND kündigte unterdessen einen Eilantrag an, falls das Bundesamt das Fällen der Bäume genehmigt. Die Naturschützer sorgen sich vor allem um die gefährdeten Juchtenkäfer und Fledermäuse, die in den Bäumen leben sollen.
Nach dem Beschluss des Gerichts verlangte FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger schnelle Taten. „Jetzt ist die Bahn frei für den Weiterbau von Stuttgart 21. Wir fordern die Bahn auf, nun zügig mit den Bauarbeiten zu beginnen“, sagte sie am Mittwoch. Die FDP erwarte von der Landregierung, dass sie das Projekt unterstütze.
Die Lösung: Polizeistreik!
Mario Rutar (Rufaz)
- 25.01.2012, 17:39 Uhr
Was soll dieses Theater?
Frank Gajek (frgajek)
- 25.01.2012, 16:32 Uhr
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Mohammad Pahlavi (Pahlavi)
- 25.01.2012, 15:28 Uhr
Kosten den Geräumten bitte in Rechnung stellen
Walpurga Müller-Schmidt (MuellerSchmidt)
- 25.01.2012, 14:41 Uhr
Frühlingsputz steht in Stuttgart an
Stefan Baumann (naklarsowas)
- 25.01.2012, 14:22 Uhr