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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Stuttgart 21 Eindeutiges Gutachten

 ·  Haushaltsbeschlüsse eines Parlaments können nicht per Volksentscheid ausgehebelt werden. Die Deeskalation der Landesregierung aber wird die fanatischen „Parkschützer“nicht zufriedenstellen, kommentiert Günther Nonnenmacher.

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Die Gutachten über die Rechtmäßigkeit einer Volksabstimmung über Stuttgart 21 sind eindeutig: Sie wäre unzulässig, weil für Bahnstrecken der Bund zuständig ist und nicht das Land. Außerdem obliegen Haushaltsbeschlüsse dem Parlament; sie können nicht per Volksentscheid ausgehebelt werden. Damit sollte auch der Schlaumeier-Vorschlag vom Tisch sein, eine „Volksbefragung“ zu veranstalten, die zwar rechtlich nicht bindend wäre, aber dennoch politische Bindungswirkung entfalten würde.

Dass die SPD dennoch Ende Oktober eine Volksabstimmung beantragen will, zeigt, wohin der Weg führt: Die Landtagswahl im Blick, wird sie umfallen und gegen ein Projekt agitieren, dass sie mitbeschlossen und bis vor kurzem mitgetragen hat. Man wird sehen, ob die Wähler solchen Wankelmut honorieren. Die Landesregierung setzt auf Deeskalation. Sie hat einen Teil-Baustopp bis zur Landtagswahl angekündigt und wirbt für einen Dialog. Das wird fanatische Gegner von Stuttgart 21 wie die „Parkschützer“ nicht zufriedenstellen. Denen geht es nicht um Bäume, sondern um eine andere Republik.

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