Die Bahn AG hat angekündigt, mit den Projektpartnern über eine Beteiligung an den Mehrkosten des Infrastrukturprojekts Stuttgart 21 verhandeln zu wollen. Am Montagnachmittag hatten sich der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) mit dem Technikvorstand der Bahn AG, Volker Kefer, in Stuttgart getroffen. Das Land Baden-Württemberg, die Region Stuttgart, die Stadt Stuttgart und die dortige Flughafengesellschaft sollen sich nach Auffassung der Bahn an den weiteren Risiken des Projekts in Höhe von 1,2 Milliarden Euro beteiligen. „Ja, das ist so“, sagte ein Projektsprecher der Bahn dieser Zeitung und bestätigte, dass das Unternehmen von der „Sprechklausel“ Gebrauch macht.
Ein Sprecher der grün-roten Landesregierung sagte, dieser Schritt der Bahn sei vor der außerordentlichen Sitzung des Bahn-Aufsichtsrates am 5. März zu erwarten gewesen. Die Gespräche zwischen Hermann und Kefer sollten erst am frühen Abend abgeschlossen sein. In dem im Jahr 2009 geschlossenen Vertrag war für den Fall von Kostensteigerungen eine „ Sprechklausel“ vereinbart worden. „Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf“, lautet die entsprechende Vereinbarung.
Weiteres Gerichtsverfahren möglich
Da die grün-rote Landesregierung per Kabinettsbeschluss festgelegt hat, dass sie sich über die vereinbarten 900 Millionen Euro hinaus an dem Projekt nicht beteiligen will, muss diese Frage möglicherweise vor Gericht geklärt werden. Auch die Stadt Stuttgart hat eine weitere finanzielle Beteiligung schon unter der früherem Oberbürgermeister Schuster (CDU) abgelehnt, dessen grüner Nachfolger Fritz Kuhn (Grüne) teilt diese Auffassung.
Die Bahn hatte im Dezember bekannt gemacht, dass Stuttgart 21 statt 4,5 Milliarden Euro nunmehr auf 5,6 Milliarden Euro kosten werde. Diesen Betrag in Höhe von 1,1 Milliarden Euro will die Bahn selbst übernehmen, allerdings muss der Aufsichtsrat noch zustimmen. An den von der Bahn benannten Risiken in Höhe von 1,2 Milliarden Euro soll sich das Land beteiligen, dazu zählen auch die Kosten für eine Umplanung des ICE-Fernbahnhofs am Flughafen sowie die Kosten der Schlichtung.
Sie war immer wieder im Gespräch, die Sprechklausel zu Stuttgart 21. Nun hat sie mit der Bahn einer der S-21-Projektpartner wirklich gezogen. Die Voraussetzung dafür ist erfüllt. Denn der bisherige Finanzierungsrahmen von 4,5 Milliarden Euro wird auch nach Prognose des Konzerns überschritten.
Die Regelung im Finanzierungsvertrag für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zum Thema Kostenüberschreitung fällt knapp aus. Im Paragrafen acht, Absatz vier, des Vertrags steht: „Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die
Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf.“
Die unterschiedlichen Auffassungen zu Inhalt und Folgen der Sprechklausel könnten auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Dann müssten Richter entscheiden, wie der Passus im Vertrag zu verstehen ist. Bislang hatte die Bahn allerdings betont, den Konflikt nicht vor dem Kadi zu lösen.
(dpa)
Erst als die geradezu Verrückten Argumente Juchtekäfer
nicht mehr zogen.
Marie Gruber (mariluI)
- 19.02.2013, 11:56 Uhr
Na wunderbar :" Ein Ende ist möglich und geregelt: §2,2
" 60% Bund 40% Land
Marie Gruber (mariluI)
- 19.02.2013, 11:03 Uhr
Alles in allem
Günter Düsterhus (licht.der.aufrechten)
- 19.02.2013, 07:55 Uhr
Ein Ende ist möglich und geregelt: §2,2
Peter Meisel (peterwmeisel)
- 18.02.2013, 22:49 Uhr
Die Bahn hat keinen Anspruch auf mehr Geld
Boris Hollas (borish_faz)
- 18.02.2013, 22:47 Uhr