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Studiengebühren Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

11.06.2008 ·  Wer in Deutschland derzeit ein Studium aufnehmen möchte, muss sich nicht nur den fachlichen Anforderungen der Hochschulausbildung stellen, sondern zunächst einmal einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen über die Studiengebühren. Ein Überblick.

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Wer in Deutschland derzeit ein Studium aufnehmen möchte, muss sich nicht nur den fachlichen Anforderungen der Hochschulausbildung stellen, sondern zunächst einmal einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen über die Studiengebühren.

Ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, wird nämlich nicht nur in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, sondern zum Teil auch in den verschiedenen Universitäten innerhalb eines Bundeslandes.

Im Osten Deutschlands ist die Lage gut überschaubar, denn keines der neuen Bundesländer verlangt bislang Studiengebühren.

Im Westen verlaufen die Gräben zunächst einmal entlang politischer Linien. Wo die SPD mitregiert (Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz), werden keine Abgaben erhoben. In allen anderen westdeutschen Ländern herrscht Gebührenpflicht. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben diese zuerst eingeführt (Wintersemester 2006/2007), ein Semester darauf zogen Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg nach.

Ein weiteres Semester später fielen in Hessen und dem Saarland erstmals Gebühren an. In Hessen möchte die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linkspartei diese derzeit allerdings wieder abschaffen. (Siehe auch: Nach Urteil: Linke Mehrheit beharrt auf Aus für Studiengebühren in Hessen)

Momentan müssen insgesamt noch etwa 70 Prozent der Studenten an deutschen Hochschulen zahlen. Den mehr als 160 betroffenen Hochschulen bringt das zusätzliche Einnahmen von insgesamt fast einer Milliarde Euro. Sie müssen die Erhebung der Gebühren allerdings sozialverträglich gestalten und mit dem Geld die Studien- und Lehrbedingungen verbessern.

In Nordrhein-Westfalen dürfen die Hochschulen die Gebührenhöhe selbst festlegen. 29 von 33 Einrichtungen erheben allerdings den Höchstsatz von 500 Euro. Auch Bayern lässt den Hochschulen Spielraum, solange sich die Gebühren zwischen 300 und 500 Euro bewegen. Alle anderen Länder haben den Betrag von 500 Euro festgelegt.

Wer die Gebühren nicht selbst aufbringen kann, dem wird mit Darlehen ausgeholfen. Vom ausgezahlten Geld müssen Bafög-Empfänger in Nordrhein-Westfalen nach ihrem Studium nicht mehr als 10.000 Euro zurückzahlen, in anderen Ländern liegt die Grenze bei 15.000 Euro.

Hamburg plant derzeit ein anderes Modell: Die Hansestadt will die Studiengebühren auf 375 Euro senken; diese müssen aber erst nach dem Abschluss gezahlt werden, und auch das nur, sofern der Absolvent mehr als 30.000 Euro im Jahr verdient.

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