02.11.2007 · Studenten und Professoren befürchteten, von den Studiengebühren würden nur die Heiz-und Stromkosten bezahlt. Nun hat Hessen - erstmals bundesweit - ein „Weißbuch“ über die tatsächlich geplante Verwendung vorgelegt. Es gibt gar eine „Geld-zurück-Garantie“.
Von Thomas HollFast eine Milliarde Euro an zusätzlichen Einnahmen spülen die inzwischen in sieben Bundesländern eingeführten allgemeinen Studiengebühren in die Kassen von mehr als 160 deutschen Hochschulen und Universitäten. Die in den von Union und FDP regierten Ländern Hamburg, Saarland, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen eingeführten Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester sollen die Lehr- und Studiensituation an den dortigen Hochschulen deutlich verbessern.
Die Verwendung der Gelder ist in den betreffenden Landesgesetzen festgelegt, doch gilt der Grundsatz, dass die Hochschulen die Mittel weder zur Grundausstattung, zum Schuldenabbau und für Forschungsinvestitionen verwenden dürfen. Die gegen den Widerstand und die Bedenken vieler Studenten erhobenen Gebühren sollen vielmehr direkt den Studierenden in Form besserer Studien- und Lehrbedingungen zugutekommen.
125 Millionen Euro Mehreinnahmen in Hessen
Bei vielen Studenten, aber auch Professoren herrscht jedoch die Befürchtung, dass die Gelder in ominösen Haushaltslöchern verschwinden oder etwa zur Deckung von Heiz- und Stromkosten verwendet werden. Mehrere Umfragen unter Studenten und Lehrkräften dokumentierten in den vergangenen Monaten dieses Misstrauen in die Versprechungen von Bildungspolitikern zur Einführung von Studiengebühren.
Nicht zuletzt, um die Akzeptanz der gerade hier besonders umstrittenen und zum Teil mit gewaltsamen Protesten bekämpften Studiengebühren zu erhöhen, hat Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) nun bundesweit zum ersten Mal ein „Weißbuch“ zur Verwendung der geschätzten 125 Millionen Euro Mehreinnahmen an den zwölf staatlichen Hochschulen des Landes vorgelegt. „Minutiös ist dort nachgewiesen, dass die Beiträge zweckgebunden verwendet werden“, sagt Corts, der stets von „Studienbeiträgen“ statt von Gebühren spricht.
Neue Hörsäle und Kinderbetreuung
Im juristischen Sinne handele es sich bei der Abgabe nämlich nicht um eine Gebühr, da die 500 Euro pro Semester die Kosten eines Studiums nicht annähernd deckten, argumentiert Corts, der nach der Landtagswahl am 27. Januar der Politik den Rücken kehren und in die Wirtschaft wechseln wird. In der in einer Auflage von zunächst 3000 Exemplaren gedruckten ersten Auflage des Weißbuchs haben die hessischen Hochschulen aufgelistet, für was sie die Zusatzeinnahmen von ungefähr 130.000 gebühren- oder beitragspflichtigen Studenten in den nächsten drei Semestern bis zum Frühjahr 2009 ausgeben wollen.
An der Technischen Universität Darmstadt etwa bestehen die „nachhaltigen Investitionen in die Qualität von Studium und Lehre“ unter anderem im Bau von zwei zusätzlichen Hörsälen im Audimax-Gebäude. Für die fast fünf Millionen Euro zusätzlicher Gelder soll auch die Betreuung von Kindern studierender Eltern ausgeweitet und die Universitätsbibliothek 18 Stunden lang geöffnet sein. Hinzu kommen der Kauf neuer Bücher und mehr Deutschkurse für ausländische Studenten.
110.000 Euro für studentische Hilfskräfte
Auch interdisziplinäre Lehrveranstaltungen, wie „Philosophie für Maschinenbauer“, sollen auf diese Weise finanziert werden. Auch die Serviceleistungen bei Prüfungen sollen in Darmstadt mit den Geldern verbessert werden. So ist die Schaffung zusätzlicher Tutorenstellen im Fachbereich Mathematik geplant.
An der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt sollen für zirka 110.000 Euro ebenfalls zusätzliche studentische Hilfskräfte eingestellt werden. Für eine höhere Zahl an Tutorien sollen an der künftigen Stiftungsuniversität sogar 1,452 Millionen Euro bereitgestellt werden. Zudem ist die Verlängerung einer Professur bei paralleler Neubesetzung der Stelle für rund 49.000 Euro in Frankfurt vorgesehen, um die Lehrsituation zu verbessern. Während in Hamburg und Niedersachsen die Einstellung von zusätzlichem wissenschaftlichem Personal aus Studiengebühren untersagt bleibt, ist dies in Hessen ohne Restriktionen erlaubt.
Wohin mit dem vielen schönen Geld?
Die Justus-Liebig-Universität Gießen rechnet bis zum Wintersemester 2008/ 2009 mit einem zusätzlichen Geldsegen durch die Studienbeiträge von 21,3 Millionen Euro. Bis zum Redaktionsschluss des Weißbuchs Mitte September waren indessen nur 13,3 Millionen Euro verplant.
Der unverhoffte Geldsegen stellt viele vorher chronisch unterfinanzierte Hochschulen vor bis dahin nicht gekannte Luxusprobleme, die auch Lottomillionäre plagen: Wofür soll das viele schöne Geld sinnvoll ausgegeben werden? An der mit 22.000 Studenten zweitgrößten hessischen Universität in Gießen werden damit zunächst unter anderem zwei Professuren für Politikwissenschaft und Soziologie finanziert und die Zahl an Exkursionen und Projektpraktika deutlich erhöht. Auch in den Ausbau der Universitätsbibliotheken soll mit fast 1,3 Millionen Euro massiv investiert werden. In den Lesesälen sollen die Computerarbeitsplätze erneuert und elektronische Lehrbücher eingeführt werden.
Geld zurück, wenn die Hochschule patzt
An der Universität Kassel hat sich die Hochschulleitung angesichts der neuen kundenorientierten Mittelvergabe für eine womöglich besonders dringende Investition entschieden: Für etwa 260.000 Euro sollen eine „Externe Qualitätssicherung“ und ein „Zentrales Beschwerdemanagement“ eingerichtet werden, um die Verwendung der Studiengebühren wissenschaftlich zu überprüfen.
Eine „Geld-zurück-Garantie“ hat die Landesregierung den Studenten auch gesetzlich zugesichert. Die Beiträge müssen zurückgezahlt werden, wenn eine Hochschule eine „Verzögerung des Studienabschlusses zu vertreten hat“, wie es in Paragraph 1 Abs. 3 des Studienbeitragsgesetzes heißt. Aber auch das Landesverfassungsgericht könnte all die Vorhaben der Hochschulen zunichtemachen, wenn es im nächsten Jahr in seinem Urteil das Gesetz über die Einführung von Studiengebühren als verfassungswidrig kassieren sollte. Am Donnerstag äußerte das Verwaltungsgericht Gießen seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der hessischen Studiengebühren. In einem Eilbeschluss entschied es, dass ein Gießener Student die Gebühren vorerst nicht bezahlen muss.
Und für den Fall, dass die SPD nach der Landtagswahl zusammen mit den Grünen und womöglich auch der Linken die CDU-Landesregierung von Ministerpräsident Roland Koch ablöst, sollen die 500 Euro auf die Konten der Studenten zurücküberwiesen werden.
Zweifach abgestrafte Eltern
Gina Rehn (muresan99)
- 02.11.2007, 12:42 Uhr
@ Frau Rehn
Gerd Bungartz (gerdbungartz)
- 02.11.2007, 17:12 Uhr
@Frau Rehn
Ingo Knitto (krugo)
- 02.11.2007, 18:12 Uhr
Abgestraft? Geldsegen usw.
Ernst W. Thomas (EWT)
- 02.11.2007, 18:13 Uhr
Es ist sehr schön, dass Ihre Tochter in den Genuss eines Studiums kommt.
Ulrich Hinderer (eisbaer_78)
- 05.11.2007, 13:53 Uhr
Thomas Holl Jahrgang 1960, politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.
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