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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Strompreis Der Anstieg nach dem Umstieg

 ·  An diesem Dienstag beraten Umweltminister Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Rösler (FDP) in Berlin darüber, wie die Erhöhung der Strompreise verhindert werden kann. Denn die hohen Kosten der Energiewende trägt vor allem der gemeine Stromverbraucher.

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Im Bundeskanzleramt wollen Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU), Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) an diesem Dienstag mit Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften darüber reden, wie der Strompreis im Zaum gehalten werden kann. Dieser kennt seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die Faktoren, die den Preis bestimmen. Im Kern setzt sich er sich aus drei Teilen zusammen: den Kosten für die Erzeugung, für den Transport über die Netze und die staatlichen Abgaben.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 541 Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht. Ein Viertel davon konsumierten nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die privaten Haushalte, knapp die Hälfte nahm die Industrie ab, ein Viertel wurde vom Gewerbe und anderen Dienstleistern verbraucht. Diese unterschiedlichen Gruppen von Stromkunden zahlen aber nicht alle den gleichen Strompreis, was zum Teil an technischen Unterschieden liegt. So bezieht eine Aluminiumhütte Strom aus dem Hochspannungsnetz, für die Haushaltskunden muss der Strom hingegen transformiert und in das weitverzweigte Niederspannungsnetz geleitet werden. Ein weiterer Grund sind Nachlässe, welche der Staat der Wirtschaft einräumt, damit die Betriebe im Wettbewerb mit ausländischen Herstellern bestehen können.

Die energieintensive Wirtschaft mit nach eigenen Angaben 840.000 Beschäftigten beklagt, dass Deutschland die zweithöchsten Strompreise in Europa habe. Während die Kilowattstunde hier 10 Cent koste, zahle man in Frankreich nur 6 Cent. Durch die Befreiung der Wirtschaft von Umlagen und Steuern erhöht sich der Strompreis zum Teil für Haushaltskunden und Betriebe, die keine Vergünstigung erhalten.

Nur ein Drittel der Stromrechnung muss ein Haushaltskunde aufwenden, um die Erzeugungskosten des von ihm verbrauchten Stroms zu finanzieren. Diese Kosten werden am Markt durch Angebot und Nachfrage festgelegt. Trotz der Stilllegung mehrerer Kernkraftwerke im vergangenen Jahr ist der Großhandelspreis für Strom nicht gestiegen, sondern gesunken. Ein Grund dafür ist der starke Ausbau erneuerbarer Energien. Der Ökostrom muss laut Gesetz ins Netz eingespeist und an der Strombörse verkauft werden.

Der in großen Mengen tagsüber erzeugte Strom aus Solarzellen verdrängt damit Strom aus anderen Kraftwerken und dämpft Preisspitzen in der Mittagszeit, wenn die Nachfrage hoch ist. Kohle- und vor allem Gaskraftwerke, die zu solchen Marktpreisen nicht mehr wirtschaftlich produzieren können, werden abgeschaltet, neue Kohle- und Gaskraftwerke wegen sinkender Renditeerwartungen gar nicht erst gebaut. Um solche Kraftwerke dennoch in Reserve halten zu können, wird darüber nachgedacht, Investoren künftig mit einer Prämie zum Bau zu bewegen. Auch diese Prämie müssten die Verbraucher zahlen.

Vertriebskosten sind staatlich reguliert

Die Kosten für den Stromtransport durch die unterschiedlichen Netze sowie das Messen und Ablesen des Verbrauchs machen rund ein Fünftel der Stromrechnung eines Haushaltskunden aus. Diese Kosten sind staatlich reguliert. Die Bundesnetzagentur prüft die Vertriebskosten, genehmigt den Neubau von Leitungen und legt die Rendite fest, die Investoren dafür erzielen. Sie hat auch darüber zu wachen, dass das Netz sicher betrieben wird. Wenn nun etwa durch das Abschalten der Kernkraftwerke in bestimmten Regionen Engpässe oder Überschüsse in der Versorgung auftreten, kann die Netzagentur die Betreiber der Kraftwerke anweisen, ihre Anlagen hochzufahren oder abzuschalten. Die Kosten dafür werden auf den Netzbetrieb umgelegt und von allen Stromerzeugern bezahlt. Auf diese Art sollen die Erzeuger künftig auch gemeinschaftlich dafür haften, wenn der Ausbau der Stromnetze auf hoher See nicht schnell genug vorankommt und Windparkbetreiber ihren Strom deshalb nicht absetzen können. Das Bundeskabinett will einen entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch verabschieden.

Durch die Energiewende werden die Kosten für den Betrieb der Stromnetze weiter steigen. In Zukunft wird viel Windenergie im Norden produziert und viel Energie aus Solarzellen und Biomassekraftwerken in den ländlichen Gebieten. Das macht den Neubau und die Modernisierung von Tausenden Kilometern Stromleitungen auf allen Spannungsebenen notwendig. Ein Kostentreiber ist auch die Befreiung von den Netzkosten für sehr große Energieverbraucher. Nach Branchenschätzungen sind das in diesem Jahr 440 Millionen Euro, die von anderen Netzkunden, etwa den Haushalten, bezahlt werden müssen.

Der größte und am schnellsten wachsende Kostenfaktor in der Stromrechnung eines Haushalts sind mit einem Anteil von 45 Prozent staatlich veranlasste Gebühren, Abgaben und Steuern. In der Industrie machen diese nur 39 Prozent des Endpreises aus. Diese Kosten haben sich laut BDEW gegenüber dem Jahr 1998, also seit Beginn der Strommarktliberalisierung, verzehnfacht, von 2,3 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro. Ursache dieser Steigerung ist vor allem die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage). Sie schlägt mittlerweile mit 14,1 Milliarden Euro (2011: 13,5) zu Buche und beträgt in diesem Jahr knapp 3,6 Cent je Kilowattstunde. Im kommenden Jahr könnte sie auf 5 Cent je Kilowattstunde oder höher steigen.

Die genaue Höhe der Umlage soll am 15. Oktober bekannt gegeben werden. Sie errechnet sich aus der Differenz zwischen den erwartbaren Erlösen der Ökostromerzeuger an der Börse und den Erlösen, die ihnen nach der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung zustehen. Momentan wird mit Ökostrom auf dem freien Markt nur ein Bruchteil dessen erlöst, was die Netzbetreiber den Erzeugern laut EEG für ihren Strom bezahlen müssen – auch zu Tageszeiten, in denen dieser Strom im Netz gar nicht benötigt wird. Die Differenz, in diesem Jahr sind das mindestens 14 Milliarden Euro, wird auf die Stromverbraucher umgelegt. Wenn der Börsenpreis für Strom steigt und die Erzeuger deshalb höhere Erlöse erzielen könnten, müsste die Umlage eigentlich geringer ausfallen. Weil der Börsenpreis aber durch das starke Wachstum des Ökostrom-Sektors gedämpft wird, fällt die Umlage immer höher aus.

Teile der Industrie sind von der Umlage befreit

Die EEG-Umlage ist für die Haushalte etwa ein Fünftel höher als sie es wäre, wenn alle Stromkunden sie bezahlen würden. Weite Teile der Industrie sind aber zum Schutz vor den Konkurrent im Ausland von der Umlage befreit. Ähnlich verhält es sich mit der Umlage zur Förderung besonders effizienter Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Koppelung. Auch hier werden Großverbraucher weniger stark belastet, die Zeche zahlt der gemeine Stromverbraucher. Neben diesen Umlagen müssen die Verbraucher weitere Steuern und Abgaben zahlen, etwa die Konzessionsabgabe an die Gemeinde, für Benutzung von Wegen und Straßen für den Leitungsbau. Der Bund nimmt in diesem Jahr außerdem knapp 7 Milliarden Euro aus der Stromsteuer ein. Auch von der auf den Stromverkauf erhobenen Mehrwertsteuer profitiert der Staatshaushalt. Alleine in diesem Jahr werden das 937 Millionen Euro sein, wie der FDP-Abgeordnete Klaus Breil ausgerechnet hat. 2013 könnte die Summe der Mehrwertsteuereinnahmen sogar auf 1,5 Milliarden Euro steigen. Diese Summe müssen die Stromverbraucher dann zusätzlich zur ohnehin steigenden EEG-Umlage bezahlen.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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