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Streit um Überhangmandate Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlrecht

 ·  Die Opposition kritisiert das von der Koalition durchgesetzte Gesetz zur Wahlrechtsreform. Der Grünen-Politiker Volker Beck nennt es einen „Anschlag auf die repräsentative Demokratie“.

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© dpa Verfassungswidriges Wahlrecht: 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit eines negativen Stimmgewichtes gerügt

Vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes an diesem Dienstag zur Wahlrechtsreform haben SPD und Grüne der Koalition vorgeworfen, mit dem von ihr durchgesetzten Gesetz nur auf den eigenen Machterhalt zu zielen. Politiker von Union und FDP zeigten sich dagegen zuversichtlich, dass das Gesetz verfassungskonform sei. Die Reform war notwendig geworden, weil das Karlsruher Gericht im Jahr 2008 das bestehende Wahlrecht wegen des sogenannten negativen Stimmgewichtes für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Effekt kann durch die Kombination von Überhangmandaten und Verrechnung von Stimmanteilen zwischen den Landeslisten einer Partei entstehen.

SPD und Grüne wollten das negative Stimmgewicht in unterschiedlichen Modellen beseitigen, indem sie die Überhangmandate durch Ausgleich neutralisierten, von denen in der letzten Wahl überwiegend die Union profitiert hat. Union und FDP haben dagegen die Verrechnung zwischen den Landeslisten abgeschafft und die Überhangmandate erhalten, allerdings verbunden mit einer komplizierten Nachverrechnung, um Nachteile für kleine Parteien in kleinen Bundesländern auszugleichen.

SPD und Grüne hätten rechnerisch 2009 besser abgeschnitten

„Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform hat ein Überhangmandatssicherungsgesetz hervorgebracht, mit dem der mehrheitliche Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt werden kann“, kritisierte der Grünen-Politiker Volker Beck. „Damit ist er ein Anschlag auf die repräsentative Demokratie.“ Der SPD-Politiker Thomas Oppermann bezeichnete „das Problem der Überhangmandate“ als immer dringlicher. Sei ihre Zahl früher gering gewesen, habe die CDU/CSU zuletzt 24 Überhangmandate gewonnen. Das sei der Gegenwert für 1,6 Millionen Stimmen, „wie eine sechste Fraktion im Bundestag“.

Die Koalitionsfachleute Günter Krings (CDU) und Stefan Ruppert (FDP) bekundeten dagegen Zuversicht, dass die Beschwerden erfolglos sein würden. Ruppert sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, das negative Stimmgewicht sei bis auf eine „Restwahrscheinlichkeit im Promillebereich“ zurückgedrängt worden. Andere Effekte zu beseitigen, wie Überhangmandate, habe das Gericht nicht aufgegeben. Es handle sich auch nicht um ein „Pro-Domo-Gesetz“. Schließlich hätten SPD und Grüne rechnerisch mit dem neuen Wahlrecht 2009 besser abgeschnitten, die Koalition dagegen schlechter. Krings sagte der „Süddeutschen Zeitung“, Überhangmandate verzerrten den Wählerwillen nicht, da sie auf dem Wählerwillen in der Erststimme basierten. „Beide Stimmen zusammen drücken den Wählerwillen aus, nicht nur die Zweitstimme.“

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent für Österreich und Ungarn mit Sitz in Wien.

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