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Streit um Überhangmandate Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlrecht

 ·  Die Opposition kritisiert das von der Koalition durchgesetzte Gesetz zur Wahlrechtsreform. Der Grünen-Politiker Volker Beck nennt es einen „Anschlag auf die repräsentative Demokratie“.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (10)

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Otto Meier

Ein/e Wähler/in - Eine Stimme

Wozu mehr als eine Stimme, wenn die Zweitstimme doch nur ein Abnicken bedeutet? Was hat das mit Demokratie zu tun? Alles, was über eine Stimme hinausgeht, dient so letztlich doch nur den Machtspielchen der Parteien. Die Beschränkung auf eine Stimme würde die Parteien dazu zwingen, sich mehr um ihre WählerInnen zu bemühen.

Darüberhinaus wäre aber sinnvoll, die WählerInnen gleichzeitig auch über die gegebenenfalls gewünschte Koalition abstimmen zu lassen. Das würde dem politischen Geschacher um die Macht endgültig den Garaus machen.

Solange die Wahlen letztlich nicht über das Ergebnis entscheiden, kann von Demokratie doch nicht die Rede sein. So manche Koalition hätte sonst ganz sicher anders ausgesehen. So aber ist und bleibt der Wähler pures Stimmvieh, seine Bedeutung erschöpft sich in der Wahlkampfkostenerstattung.

Überhaupt, zu echter Demokratie gehört mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung, ein imperatives Mandat wäre auch nicht schlecht. Das würde Politiker zur Räson bringen.

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Tautz von Tronje

Vorschlag für das Verfassungsgericht

Unterstellt, dass für das Errreichen eines Direktmandats nicht nur die Partei, sondern vor allem die Person ausschlaggebend ist und, dass damit auch ein basisdemokratischer Teil unserer Demokratie gespiegelt wird, möchte ich der Politik und gleichermaßen dem Verfassungsgericht einen Vorschlag unterbreiten:
50% der Abgeordneten werden per Direktmandat gewählt und 50% per Listenwahl. Damit gibt es keine Problematik der Überhangmandate mehr und es werden auch die "berechtigten" Belange der kleinen Parteien gewürdigt. Es wäre eine Mischung zwischen unserem jetzigen Wahlrecht der Verhältniswahl und dem Mehrheitswahlrecht. Es würden die positiven Elemente beider Wahlsysteme beibehalten und die negativen vermieden. Es würden vermutlich klarere Mehrheiten entstehen und womöglich die Politikverdrossenheit etwas zurück geführt. Ungeachtet dessen glaube ich nicht, dass es dazu kommen wird.

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Benedikt Franz Neueder

Unfassbar!

3 Jahre Zeit gehabt, und die politischen Parteien können sich nicht gemeinsam auf eines der Fundamente der deutschen Demokratie einigen. Welch ein Trauerzeugnis.

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Josef Bujtor
Josef Bujtor (Mramorak) - 05.06.2012 12:36 Uhr

Ein anderes Wahlrecht kann auch keien 100%ige Wahrheit finden, aber ein besseres

Aber dennoch koennte man unser Wahlrecht aendern. Unser Wahlrecht wird, soweit ich weis, nur noch in Neu Zeeland angewendet. Das englische wird in mehreren Laendern angewendet. Nach dem englischen bekommt der Gewinner alles. Und ich glaube das ist demokratisch. Allerdings kann man auch hier einen Sicheren Wahlsitz suchen fuer die, die man sicher drin haben will. Aber mit 14% kaeme keiner in den Bundestag! Und im Stuttgarter Landtag wuerde die CDU regieren und kaum ein Gruener waere dort im Landtag! Unser Wahlrecht ist typisch deutsch, man wil dem "Benachteiligten: helfen. Und ich befuerchte, dass das BVG auch so urteilen wird. Unser wahlrecht hat unsere Demokratie nicht gestaerkt, im Gegenteil! Wir haetten keine Gruenen, Links Partei, keine FDP und auch keine Piraten. Die SPD sollte selber ein grosses Intaeresse daran haben. Das Beschimpfen der Parteien und ihrer demokratisch gewaehlten Politiker hat NICHTS mit Demokratie zu tun, ich finde es Unsinn. Kritisieren ist was anderes.

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Helmut Schallock

Neues Wahlrecht wendet sich gegen CDU/CSU als Bumerang seit der NRW Wahl!

Die Überhangmandate der Bundestagswahl 2013 werden der SPD zum Sieg über die Union verhelfen. Das Wahlergebnis vom 13.05.2012 in NRW beweist dies, wo die SPD mit 99 gewonnenen Direktmandaten gegen nur 29 der CDU insgesamt 24 Überhangmandate erzielt hat. In NRW wurden diese Überhangmandate durch Ausgleichsmandate an die anderen Parteien "neutralisiert", bei der Bundestagswahl findet dieser Ausgleich nicht statt! Das BVerfG wird voraussichtlich die Zusatzmandate für die "Reststimmenverwertung" als verfassungswidrig erklären, weil dort das negative Stimmengewicht durch die "Hintertür" wieder eingeführt wurde. Wer wie die Union und die FDP mit "Wahltricks" die Wahl gewinnen will, wird von den aufmerksamen Bürgern abgestraft werden.

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Walter Gerhartz

Keine wirkliche Demokratie

Wer hat schon einmal in Deutschland feststellen koennen, dass der Volkeswille siegt !!??

So gut wie keiner!!!

Also es gibt in Deutschland keine HERRSCHAFT DES VOLKES, was ja Demokratie eigentlich heisst.

Wir haben eine Parteien=Diktatur, die auch noch moeglichst unter sich bleiben moechte um sich gegenseitig ihre Interessen zuzuschanzen.

Es wird hoechste Zeit alle diese Einheitparteien, die den Staat in ihren Besitz genommen haben zu entmachten !!!

SCHNELLSTENS

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.06.2012 11:50 Uhr
Josef Bujtor
Josef Bujtor (Mramorak) - 05.06.2012 11:50 Uhr

Aber Herr Gerharts

Sie haben wohl nie etwas von S21 gehoert.

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Günter Jäger

Wahlrecht

Die Trennung zwischen Direktmandaten und Listenwahl muss immer ungerecht sein. Wenn eine Partei viele Direktmandate gewinnt, aber als Partei weniger geachtet wird als andere Parteien müsste sie weniger Abgeordnete bekommen als Parteien, deren Programm oder deren Reden mehr überzeugen. Umgekehrt würde durch eine gewonnene Listenwahl der Anteil direkt gewonnener Abgeordneten überholt. Solange es also eine Erststimme von Direktmandaten und eine Zweitstimme von Listen der Parteien gibt, wird das Ergebnis immer irgendwo ungerecht sein. Kann das Verfassungsgericht den gordischen Knoten lösen? Alexander der Grosse hat ihn gelöst, indem er ihn zerschnitt. Wird es die Erst- von der Zweitwahl zerschneiden? Wenn dieses Prinzip beibehalten wird, dürften Bewerber nur entweder direkt wählbar oder in einer Parteienliste erfasst werden. Würde damit nicht die interne Macht der Parteien gesteigert werden? Aber Überhangmandate oder Streichkandidaten entfielen.

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Peter Friedrich

Volker Beck Kraftmeier

Es ist schade, dass die Zeitungen immer wieder auf den verbalen Kraftmeier Volker Beck hereinfallen. Seine Masche ist es a. immer rhetorisch überhitzte Stellungnahmen abzugeben und b. immer als Erster Stellung zu nehmen. So kommt heiße Luft in die Presse.

Wichtig ist vielmehr eine rationale Diskussion zu diesem Thema:

Die Überhangmandate sind ein Problem, wenn man auf die Zweitstimme allein abstellt. Andererseits ist es genauso ungerecht, wenn man mit Erststimme gewählte Politiker nicht berücksichtigen würde. Es gibt hier einfach rein mathematisch keine ideale Lösung, damit verbietet es sich auch bei einer Lösung, die man wählt, um das Problem zu lösen, von einem "Anschlag" auf die repräsentative Demokratie zu sprechen.

Man könnte allerdings darüber nachdenken, ob es nicht einen Anschlag auf den Wählerwillen darstellt, dass Volker Beck, der in seinem Wahlkreis, wo man ihn am besten kennt, nie mehr als 14 % erzielt, immer wieder in den Bundestag einzieht.

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Paul Banaschak

eine Gefahr für die Demokratie ist, dass Rot/Grün keine Oppositon darstellen,

wenn es um ganz wichtige Fragen wie den ESM geht. Eine Schande ist das für die Demokratie und für Deutschland.

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent für Österreich und Ungarn mit Sitz in Wien.

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