Sigmar Gabriel ist schuld. Mit dessen Gezwitscher am 5. Juli ging der Schlamassel los für Hans-Peter Uhl. „Merkels neues Meldegesetz macht Staat zum Datendealer, sogar gegen den Widerspruch Betroffener“, ließ Gabriel über Twitter verlautbaren. Datendeal? Davon hatte keiner etwas mitgekriegt. Es ging um einen Vorgang im Bundestag, Ende Juni. Am Abend der deutschen Fußballniederlage gegen Italien war von den Abgeordneten ein neues Gesetz verabschiedet worden, das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“. Es war ziemlich still über die Bühne gegangen.
Erst nach Gabriels Nachricht begann das Gemurre. „Murks-Gesetz“, hieß es bald, es dauerte auch nicht lang, bis der Verantwortliche entdeckt war: Hans-Peter Uhl, CSU-Mann im Innenausschuss. Die Vorwürfe gegen ihn hatten es in sich. Er habe sich für die Wirtschaft starkgemacht statt für das Bürgerwohl. Uhl, der tatsächlich die Veränderungen im Gesetzentwurf vorangetrieben hatte, findet das „bizarr“.
Jeder Bürger muss sich melden
Das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ soll die Registrierung der Bürger bundesweit einheitlich regeln. Das ist eine Folge der 2006 beschlossenen Föderalismusreform. Bislang gibt es für das Meldewesen lediglich eine Rahmengesetzgebung des Bundes, die Details bleiben den Ländern überlassen. Ein Zweck der Ämter besteht in der sogenannten „einfachen Meldeauskunft“. Gegen eine Gebühr, im Durchschnitt acht Euro, erfährt man vom Amt Name und Adresse einer gesuchten Person, vorausgesetzt, sie lebt im Amtsgebiet. Es muss sich ja jeder Bürger melden.
Man kann sich darüber wundern, dass die Ämter einer Privatperson Auskunft erteilen über die Adresse einer anderen Privatperson. In den Vorwürfen gegen Uhl ging es aber nicht um das Meldewesen an sich. Sondern um die Frage, in welcher Weise die Daten der Ämter für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Denn bislang erhalten auch Werber und Adresshändler Auskunft bei den Meldeämtern. Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Weitergabe der eigenen Anschrift gibt es bislang nicht in allen Bundesländern, und zumeist auch nur gegen Anfragen von Parteien oder Religionsgesellschaften. Nicht gegen gewerbliche Anfragen.
Der erste, von allen für „gut“ befundene Entwurf für das neue Meldegesetz, den das Innenministerium im Sommer 2011 für das Kabinett ausarbeitete, ging nun deutlich weiter. Statt eines Widerspruchs, des „Opt-Out“, sah er eine Einwilligung vor, das „Opt-In“. Nur wenn der Bürger ausdrücklich einwilligt, dürfen Daten für gewerbliche Zwecke weitergegeben werden. So ging das Gesetz an den Bundestag - in der ersten Lesung in den Innenausschuss, in dem Uhl sitzt. Als es dort herauskam, war aus dem „Opt-In“ ein „Opt-Out“ geworden war. Dafür hatte Uhl gesorgt. Was hatte ihn geritten?
Der Verdacht, dass er den Werbern, Adresshändlern und Inkasso-Unternehmen einen Gefallen tun wollte, lag nahe. „Bei einer Widerspruchslösung werden vermutlich 95 Prozent der Daten herausgegeben“, sagt der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar. „Bei einer Einwilligungslösung ist es dagegen so, dass die allermeisten Bürger sich nicht einverstanden erklären würden - so dass 95 Prozent der Daten nicht übermittelt werden würden.“
Die Leitungen blieben still
Selbst nach Schaars Auffassung fallen allerdings Inkasso-Unternehmen nicht unter die Neuregelung. Sie vertreten einen rechtlichen Anspruch, keinen gewerblichen. Deshalb kommen sie so oder so an die Daten heran. Dass Adresshändler und Werber sich für 8 Euro pro Auskunft ihre Listen besorgen, ist unwahrscheinlich. Sie kommen auf andere Weisen zu besseren, günstigeren Daten, etwa durch Preisausschreiben und Payback-Karten. Um ihre Karteien auf dem neuesten Stand zu halten, nutzen sie Angebote wie „PostAdress“ von der Deutschen Post. Dabei wird über Nachsendeaufträge geprüft, ob und wohin jemand umgezogen ist. Das kostet 1,50 Euro pro neuem Treffer.
Dass so etwas wie „PostAdress“ legal ist, hängt mit dem sogenannten „Listenprivileg“ zusammen, einem Element des Datenschutzrechts. Mitglieder des Innenausschusses erinnern sich, dass 2010, bei der letzten Novellierung, ihre Drähte heißliefen. Jeder Lobbyist wollte damals mit ihnen reden, um das Listenprivileg zu erhalten. Beim neuen Meldegesetz seien die Leitungen dagegen still geblieben. Wolfgang Bosbach von der CDU oder Wolfgang Wieland von den Grünen zum Beispiel können sich an keinen einzigen Kontaktversuch erinnern. Der Branche war „Opt-In“ oder „Opt-Out“ wohl ziemlich wurst.
Worum ging es Uhl dann also? Den Fraktionskollegen schrieb er, der erste Entwurf habe „in völliger Abkehr vom bisherigen Recht“ das „Opt-In“ vorgesehen. Hierzu gebe es jedoch „keinen zwingenden Grund“. Vor allem aber ging es ihm wohl um den bürokratischen Aufwand für die Ämter. Der Entwurf des Kabinetts sah vor, dass das „Opt-In“ für „jeweils diesen Zweck“ gilt, so dass die Zustimmung nach Uhls Deutung bei jeder Anfrage aufs Neue hätte eingeholt werden müssten. Nach Rücksprache mit Münchner Beamten, die von jährlich 100000 solchen Anfragen allein in ihrer Stadt sprachen, machte er sich in koalitionsinternen Besprechungen für das „Opt-Out“ stark. Und dafür, dass der Bürger an diese Möglichkeit regelmäßig erinnert wird, was bislang nicht der Fall ist. Gisela Piltz, die für die FDP an einigen dieser Gespräche teilnahm und die Änderungsvorschläge unterzeichnete, beteuert, sie hätte das „Opt-In“ lieber gehabt. Aber: „In den Besprechungsterminen ist klar geworden, dass der Koalitionspartner eine Einwilligungslösung nicht akzeptiert. Und man braucht schließlich mehrheitsfähige Entwürfe.“
Gabriel erkennt das Skandalpotential
So bat Uhl das Innenministerium, die Änderung zum „Opt-Out“ zu formulieren. Sie wurden dem Innenausschuss am 15. Juni vorgelegt, zwei Wochen vor der Sitzung. Dass davon kein Abgeordneter etwas mitgekriegt hätte, stimmt nicht. Diskutiert wurde an dem Tag im Parlament auch über das Betreuungsgeld und die Rechtsextremistendatei. Die Parlamentarier einigten sich darauf, Debattenbeiträge zu dem als weniger wichtig aufgefassten Meldegesetz nur zu Protokoll zu geben. Aus den dort einsehbaren Reden geht hervor, dass Uhls Änderungen sehr wohl bemerkt worden waren.
Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD, sagt, die SPD habe vor Uhls Änderungen noch vorgehabt, sich zu enthalten oder dem Gesetz zuzustimmen. Auch danach habe es einige Stimmen in der SPD gegeben, die „Verständnis“ für Uhls Position gehabt hätten. Am Ende habe man sich dann doch eindeutig gegen das Gesetz entschlossen. Wolfgang Wieland von den Grünen sagt, die Grünen hätten mit der SPD schon vor der Abstimmung entschieden, die Debatte erst im Bundesrat zu führen - sprich, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu reichen.
Das Skandalpotential von „Merkels Gesetz“ erkannte erst Gabriel. Uhl muss den Kopf hinhalten. Seither wird ihm immer wieder eine Aussage um die Ohren gehauen: Der Bürger habe kein Recht, sich zu verstecken. In Wahrheit zitiert er damit nur ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
de lege lata und de lege ferenda
Clem Carlos Schermann (studjurhanoi)
- 16.07.2012, 18:07 Uhr
Der Verfall geht weiter.
Closed via SSO (KarlMariaNapp)
- 16.07.2012, 14:19 Uhr
Ausgerechnet Lobbydiener Gabriel
Dietmar Fleischhauer (dfleischhauer)
- 16.07.2012, 11:44 Uhr
Uhls Scheinargument.
Michael Schellenberger (miscco)
- 16.07.2012, 11:18 Uhr
unglaublich
Peter Bienefeld (pbienefeld)
- 16.07.2012, 11:09 Uhr