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Streit über Wahlrecht Opposition befürchtet Staatskrise

04.06.2011 ·  Falls die Koalition nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, bis Ende Juni ein neues Wahlgesetz vorlegt, droht eine Staatskrise. Das befürchten Abgeordnete von SPD und Grünen. Auch die FDP bezeichnet die 24 Überhangmandate der Union für „verfassungsrechtlich grenzwertig.“.

Von Markus Wehner, Berlin
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Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit streitet die Politik in Berlin über ein neues Wahlgesetz. Es geht dabei um die Macht, auch darum, wer ab 2013 regieren wird. Die Koalition von Union und FDP hat sich in eine schwierige Lage manövriert, weil sie eine Frist des Bundesverfassungsgerichts, ein neues Wahlgesetz bis zum 30. Juni zu verabschieden, nicht einhält. Das wird in der Koalition als peinlich empfunden, da das Gericht drei Jahre Zeit für eine Neuregelung gegeben hatte.

Diese Woche findet eine Krisensitzung der Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Rainer Brüderle (FDP) statt, um wenigstens einen Gesetzentwurf vor der Sommerpause ins Parlament einzubringen. Die Koalition will so ein Signal des guten Willens nach Karlsruhe senden, um das Verfassungsgericht zu besänftigen. Allerdings gilt es als ungewiss, ob sich CDU und FDP einigen können werden.

„Schon eine vorgezogene Bundestagswahl stünde in Frage“

Politiker der Opposition warnen vor einer Staatskrise. „Wenn das Wahlrecht nicht rechtzeitig reformiert wird, laufen wir auf eine Staatskrise zu. Denn die Bundesrepublik hat dann kein verfassungsgemäßes Wahlrecht mehr. Schon eine vorgezogene Bundestagswahl stünde in Frage“, so der Grünen-Politiker Volker Beck der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.).

Der Wahlforscher Joachim Behnke hält dann sogar ein Eingreifen des Verfassungsgerichts für möglich. „Kommt es nicht rechtzeitig zu einer Einigung, könnte das Verfassungsgericht selbst eine Übergangsregelung festsetzen. Das wäre eine heftige Ohrfeige für die Politik.“

Entscheidender Streitpunkt zwischen Union und SPD/Grünen ist die Frage nach den Überhangmandaten. Solche besitzt im Bundestag derzeit nur die Union - ganze 24. Sie will deshalb nicht an den Überhangmandaten rühren, da jene einen Wahlsieg von Rot-Grün selbst bei absoluter Stimmenmehrheit verhindern könnten. Das belegen Modellrechnungen der

FDP: „Ein ernstes verfassungsrechtliches Problem“

Kritik an der Haltung der Union kommt selbst aus der FDP. „Überhangmandate sind ein ernstes verfassungsrechtliches Problem, wenn sie dazu führen, dass andere Mehrheiten entstehen, als sie eigentlich gewählt wurden“, sagt deren Parlamentarischer Geschäftsführer Jörg van Essen der F.A.S. Die 24 Überhangmandate der Union hält der FDP-Politiker „verfassungsrechtlich schon für grenzwertig.“

Der FDP-Politiker fügte hinzu: „Die Bereitschaft der Union, das Problem der Überhangmandate anzugehen, ist relativ gering.“

Die SPD, deren Kanzler Gerhard Schröder am Wahlabend 2005 für einige Stunden auf eine Mehrheit dank Überhangmandaten hoffte, ist nun deren Gegner geworden. „Angesichts schrumpfender Umfrageergebnisse versucht die Koalition, die eigene Macht mit Hilfe von Überhangmandaten zu sichern“, wirft Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, den Regierungsparteien vor.

„Wenn nach einer Bundestagswahl einer Mehrheit nach Zweitstimmen eine andere Mehrheit nach Mandaten gegenüber steht, dann droht Deutschland eine Verfassungskrise“, warnte SPD-Politiker Oppermann.

SPD und Grüne schließen es nicht aus, sich zu verabreden, welcher Kandidat 2013 in den Wahlkreisen unterstützt werden soll.

Nach einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kann die Zahl der Überhangmandate bei der Wahl 2013 auf 30 bis 50 steigen. Sollten Grüne und SPD Wahlkreisabsprachen treffen, so wäre „mit mehr als 60 Überhangmandaten zu rechnen“, heißt es darin.

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Jahrgang 1963, politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

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