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Streit über Spätabtreibung Beratungspflicht, Mindestbedenkzeit oder geänderte Mutterschaftsrichtlinien?

18.12.2008 ·  Um das Thema Spätabtreibungen hat die Politik lange einen Bogen gemacht: Nun debattiert der Bundestag, wie Frauen geholfen werden kann, die vor der Frage einer Abtreibung eines möglicherweise schwer behinderten Kindes stehen. Drei Gesetzentwürfe und zwei Anträge liegen vor.

Von Stephan Löwenstein, Berlin
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Drei Jahre nachdem Union und SPD sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, die Problematik von Spätabtreibungen zu überprüfen, werden an diesem Donnerstag verschiedene Gesetzentwürfe dazu im Bundestag eingebracht. War die Sache lange Zeit sehr zäh vorangegangen, so hat es in den letzten Wochen geradezu eine Blüte an gesetzlichen Initiativen gegeben, die teilweise sehr nah beieinander liegen: Drei Gesetzentwürfe liegen inzwischen vor und zwei Anträge. Die Initiativen sind überwiegend fraktionsübergreifend, wie auch die Fraktionsführungen üblicherweise in solchen politisch-ethischen Fragen auf die Durchsetzung von Fraktionsdisziplin verzichten. Dennoch lassen sich die Papiere politisch zuordnen - was auch die Problematik illustriert. Denn frei von parteipolitischer Auseinandersetzung ist die Sache nicht.

Treibende Kraft ist in diesem Fall die Union. Auf ihr Betreiben war der Passus in den Koalitionsvertrag gekommen. Allerdings hatte auch der damalige SPD-Vorsitzende Beck erkennen lassen, dass er Handlungsbedarf sehe. Dass die Koalition dennoch keinen gemeinsamen Gesetzentwurf hinbekommen hat, liegt am Widerstand in Teilen der SPD, auch nur in die Nähe einer Änderung des Abtreibungsrechts zu kommen. Auch dass die Union schließlich als Entgegenkommen signalisierte, dass der Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs nicht angetastet werden müsse, blieb es dabei.

Ärztliche Beratungspflicht

Die Bedenken dieser Strömung in der SPD illustriert ein Brief, den die Abgeordneten Christel Humme, Elke Ferner, Carola Reimann und Caren Marks im November an ihre Fraktionskollegen verbreitet haben. Darin heißt es zur Begründung, warum ein gemeinsames Vorgehen mit der Union, „das einige von euch . . . für wünschenswert halten“, politisch falsch wäre: „In Sachen Schwangerschaftsabbrüche sind wir seit mindestens zehn Jahren klar positioniert. . . . Kommen wir jetzt der Union entgegen, steht die Union als die Gewinnerin dar - wir als Umfaller.“

Der erste Gesetzentwurf, der im Herbst vorgelegt wurde, ist zuvorderst vom CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder unterzeichnet und wird von seiner Fraktion praktisch geschlossen unterstützt. Vereinzelt finden sich dort auch Abgeordnete anderer Fraktionen wie Renate Schmidt (SPD), Norbert Königshofen (FDP) und Markus Meckel (SPD). Er sieht vor, im Schwangerschaftskonfliktgesetz eine ärztliche Beratungspflicht festzuschreiben, wenn bei der Untersuchung einer Frau in einem späten Stadium der Schwangerschaft eine Behinderung beim Ungeborenen festgestellt wird. Bei Verstoß gegen die Pflicht soll eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Der Arzt soll ferner auf Beratungsangebote hinweisen müssen, außerdem will die Union eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen zwischen ärztlicher Beratung und schriftlicher Feststellung der medizinischen Indikation sowie Dokumentationspflichten und statistische Erfassung.

Linksfraktion gegen jede Gesetzesänderung

Die von Frau Humme angeführte SPD-Position will hingegen keine eigene Gesetzesänderung. Eine (nicht geldbußenbewehrte) Beratungspflicht des Arztes wollen die Unterzeichner des entsprechenden Antrags, darunter der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck, aber auch einige Grünen-Abgeordnete, mit dem geplanten Gendiagnostikgesetz sowie den Mutterschaftsrichtlinien abdecken. Wichtig ist Frau Humme, dass auf psychosoziale Beratungsangebote hingewiesen werden muss, wenn eine Behinderung festgestellt wird. Zwischen diese beiden Positionen haben sich zwei weitere Gesetzentwürfe gesellt, ein rot-grüner, angeführt von Kerstin Griese (SPD), und einer der FDP mit Ina Lenke an der Spitze. Sie ähneln dem der Union, sind aber gegen oder nur eingeschränkt für Dokumentation und statistische Erfassung.

Zuletzt hat auch die Linksfraktion einen Antrag beigesteuert, der gegen jede Gesetzesänderung oder -verschärfung ist und von dem Satz geprägt ist: „Eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen ist zu jedem Zeitpunkt eine Entscheidung der Frau.“ Auf der anderen Seite gibt es von überraschender Seite die Initiative, die Gesetzentwürfe noch konsequenter zu gestalten, indem nicht nur eine Pflicht des Arztes zur Beratung festgeschrieben wird, sondern auch eine Pflicht der Mutter oder der Eltern, sich beraten zu lassen; der Grünen-Abgeordnete Thilo Hoppe sucht hierfür Unterstützer.

Ob und wie sich das Antragsdickicht lichtet, wird sich erst im weiteren parlamentarischen Verfahren zeigen. Vorgesehen ist nach den Beratungen der Ausschüsse noch eine Fachanhörung. Doch drängt die Zeit, das nächste parlamentarische Jahr wird wahlkampfbedingt kurz. Die Union dringt auf abschließende Beratung und Entscheidung noch vor dem Mai.

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