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Streit über Mautvertrag Schaar rügt Tiefensee

26.04.2007 ·  Im Streit über die Veröffentlichung des Mautvertrags hat der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Schaar, die Regierung kritisiert: Zu unrecht weigere sich Verkehrsminister Tiefensee, den Vertrag mit Toll Collect offenzulegen.

Von Stefan Tomik
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Die Entscheidung des Verkehrsministeriums, die Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag zu verweigern, ist nicht haltbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, in einer Stellungnahme, die der F.A.Z. vorliegt. Demnach hätte zumindest der Kernvertrag mit Ergänzungen - im Gegensatz zu den umfangreichen technischen Anlagen im Umfang von etwa 17.000 Seiten - der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, den das Ministerium unter Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) als Begründung anführt, um den Vertrag unter Verschluss zu halten, hätte allenfalls zur Schwärzung konkret bezifferter Angaben etwa über Entgelthöhe oder Vertragsstrafen führen dürfen. Wie die Behörde weiter schreibt, dürften jene Vertragsklauseln, die für das laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Regierung und dem Toll-Collect-Konsortium entscheidend sind, lediglich für die Dauer dieses Verfahrens zurückgehalten werden. Dabei geht es darum, wer für die Maut-Ausfälle in Milliardenhöhe aufkommen muss, die dadurch entstanden waren, dass sich die Einführung der Mauterhebung mehrmals verzögerte.

„Kein unverhältnismäßiger Aufwand“

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Regierung und dem Konsortium, das in deren Auftrag die Lkw-Maut auf Autobahnen eintreibt, kann den Informationsanspruch der Öffentlichkeit laut der Stellungnahme nicht ausschließen; entsprechende Abreden wären nichtig.

Im Streit über die Veröffentlichung des Vertrags sind die Befürworter der Transparenz damit einen Schritt weiter. Das Verkehrsministerium weigert sich seit Anfang vergangenen Jahres, den Toll-Collect-Vertrag offenzulegen. Mehrere Antragsteller hatten sich auf das damals neu in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Ministerium stellte sich aber auf die Seite des Mautsystem-Betreibers und sah für den Fall der Veröffentlichung dessen Position im Wettbewerb gefährdet. Sensible Vertragsinhalte zu schwärzen und die übrigen zu veröffentlichen, sei dem Ministerium nicht möglich, da es „nicht über die hierfür erforderlichen Kenntnisse betrieblicher und geschäftlicher Abläufe der Toll Collect“ und ihrer Wettbewerber verfüge.

Schaar kommt dagegen zu dem Schluss, dass Toll Collect national in keinem Konkurrenzverhältnis steht, das diese Befürchtung rechtfertigen könnte. Die geheimhaltungsbedürftigen Angaben in dem Vertrag zu schwärzen, stelle auch „keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand“ dar.

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Jahrgang 1974, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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