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Streit über die Wehrpflicht Auf Distanz zu Guttenberg

12.06.2010 ·  Bei der Wehrpflicht gibt es für Verteidigungsminister Guttenberg „keine Tabus und keine Denkverbote“ mehr. Sein grundsätzlicher Schwenk führt zu Streit mit der Unionsfraktion. Es wird gebrüllt - und geschwiegen.

Von Stephan Löwenstein, Berlin
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Ernst-Reinhard Beck hat den Verteidigungsminister nicht angebrüllt wie ein Ochse. Jedenfalls nicht am Freitag früh im Bundestag. Ob aber letzte Woche der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU den Minister Karl-Theodor zu Guttenberg wie ein Ochse angebrüllt hat, ist eine Wahrnehmungsfrage. In einem Zeitungsbericht wurde ein Telefongespräch zwischen den beiden genau so wiedergegeben. Der Minister ging in der Fraktionssitzung der CDU/CSU diese Woche darauf ein: Er wisse wohl, dass er mit seinen neuen Vorstellungen manchen erschreckt habe; man habe ihn dafür angebrüllt wie ein Ochse. Beck sagt dazu, ein kontroverses Telefonat bestätige er, den Ochsen dementiere er. Es gibt so einige unterschiedliche Wahrnehmungen zur Zeit zwischen Guttenberg auf der einen Seite und den Fraktions- und Kabinettfreunden auf der anderen.

Grund für die Meinungsverschiedenheit zwischen Beck und Guttenberg ist der Schwenk des Ministers in grundsätzlichen Strukturfragen. Noch Ende März hatte er in einem Interview alle Vorstellungen des Koalitionspartners FDP, die Wehrdienstverkürzung sei ein Schritt auf dem Weg zu einer Berufsarmee, rundweg abgewiesen: „Mit mir ist eine Abschaffung der Wehrpflicht nicht zu machen.“ Die Unionsfraktion handelte mühsam – sogar das Kanzleramt als Schlichtungsinstanz musste bemüht werden – mit der FDP einen Kompromiss aus, wie die Verkürzung in die Tat umgesetzt werden soll. Ergebnis ist jenes Gesetz, das jetzt eingebracht wurde.

Schweigend in der ersten Reihe

Mitten in diesen Prozess hinein warf Guttenberg in einer Rede vor Generalen und Admiralen die Frage der Wehrpflicht als „Gretchenfrage“ der Strukturreform aufs neue auf. Beck erfuhr davon durch Tickermeldungen und besorgte Anrufe während einer Chinareise. Eine Woche später steuerte der Minister schon auf die Kabinettsklausur mit dem Ansinnen zu, die gesamte Regierung solle eine Aussetzung der Wehrpflicht als Konsequenz des Spardrucks mittragen.

Am Freitag hat Beck überhaupt nichts gesagt, sondern ist schweigend in der ersten Reihe gesessen. Das Reden und Verteidigen des Gesetzes hat er anderen überlassen. Um den parlamentarischen Prozess zu beschleunigen, ist der Entwurf zwar von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden. Das spart eine „Schleife“ über den Bundesrat. Aber für die Abgeordneten – die FDP-Verteidigungspolitikerin Elke Hoff formulierte das so – ist es ein Gesetz der Regierung.

Es redeten für die Union zunächst die beiden betroffenen Minister, also neben Guttenberg auch die Familienministerin Kristina Schröder (CDU), wegen des Zivildienstes. Dann redete die CSU-Politikerin Dorothee Bär über den Zivildienst. Ganz am Ende der Debatte redete der CDU-Mann Markus Grübel, der immerhin dem Verteidigungsausschuss angehört, wenn auch sozusagen auf einer der hinteren Bänke. Grübel redete nicht über fallende Tabus oder fehlende Denkverbote, sondern darüber, wie sehr sich die Wehrpflicht bewährt habe. Das Datum 1813 kam vor, auch das Jahr 1978, als Grübel seinen eigenen Wehrdienst angetreten hat.

Guttenberg gab das Bekenntnis zu Protokoll: „Ich war und bin ein grundsätzlicher Befürworter der allgemeinen Wehrpflicht.“ Aber dass eine Abschaffung mit ihm nicht zu machen sei, davon sprach er nicht mehr. Im Gegenteil will er in dieser Diskussion „keine Tabus und keine Denkverbote“ mehr. Die künftige Struktur der Bundeswehr könne „durchaus zur Folge haben, dass mit Blick auf das Gesamtpersonalgefüge sich der Grundwehrdienst nicht aufrechterhalten lässt – jedenfalls nicht mehr in der jetzt vorgesehenen Form“. Es gelte, diese Diskussion „gemeinsam mit dem Parlament“ zu führen. An dieser Stelle applaudierten sehr spontan die Koalitions-Abgeordneten.

So ist die Festlegung im Koalitionsvertrag, man werde für diese Legislaturperiode an der Wehrpflicht festhalten, faktisch außer Kraft gesetzt. Die Klausel, bis zum Jahresende solle die Dauer des Grundwehrdienstes (und mithin des Zivildienstes) von neun auf sechs Monate verkürzt werden, soll aber gleichwohl in die Tat umgesetzt werden. Nächsten Montag gibt es eine Expertenanhörung im Ausschuss, drei Tage später ist die Abstimmung im Plenum vorgesehen. Guttenberg warb für dieses Verfahren: So erhielten die jungen Männer Planungssicherheit. Es lasse sich aber „zum jetzigen Zeitpunkt nicht voraussehen, wie lange wir den heute vorliegenden Gesetzentwurf auch wirklich in der Praxis umsetzen“.

Ein Seitenhieb der Familienministerin

Dass auch Minister gerade aus CDU-geführten Häusern auf kühle Distanz zu Guttenberg gehen, das zeigte nicht nur ein Seitenhieb der Familienministerin an, die durch Guttenbergs Schwenk ebenso düpiert worden war wie die Fraktion. Frau Schröder sagte in der Debatte, sie stimme mit den Vorrednern unabhängig von der Partei darin überein, dass eine Änderung an der Wehrverfassung ausschließlich durch verteidigungspolitische Erwägungen begründet werden können – unausgesprochen blieb: Also nicht mit der momentanen Kassenlage.

Aber auch in ganz anderen Fragen gibt es unterschiedliche Wahrnehmungen zwischen Guttenbergs Ministerium und anderen Häusern. Da saß am Freitag in der Regierungs-Pressekonferenz der Sprecher des Verteidigungsminister und dementierte, was zuvor der Kollege aus dem Innenministerium, aber auch der stellvertretende Regierungssprecher Steegmanns für das Kanzleramt gesagt hatten.

Es ging um ein Gutachten über das Prozedere im Kundus-Untersuchungsausschuss. Die SPD will dort eine Gegenüberstellung von Zeugen veranstalten, Guttenberg soll gleichzeitig mit zwei von ihm in den Ruhestand geschickten Spitzenbeamten gehört werden. Die Union will eine solche Gegenüberstellung verhindern. Die Fraktion ließ eine juristische Begründung dafür anfertigen, wonach eine Gegenüberstellung in diesem Fall für die Sachaufklärung nicht notwendig und mithin nicht zulässig sei. Nun holte das Kanzleramt aber ebenfalls eine rechtliche Expertise ein – beim Innenministerium, in Abstimmung mit dem Justizressort. Demnach riskiere die Union eine Niederlage vor Gericht, wenn sie die Gegenüberstellung ablehne.

Warum aber ist dieses Papier überhaupt in Auftrag gegeben worden? Kanzleramt und Innenministerium sagen: Das sei in einer Beamtenrunde so beschlossen worden, und zwar in Anwesenheit und sogar unter Federführung eines Mannes aus dem Verteidigungsministerium. Dort wiederum haben die Beamten in Erinnerung – und dies inzwischen so notiert –, es sei geradezu davor gewarnt worden, im Vorgriff eine Expertise verfassen zu lassen. Der Auftrag, das dennoch zu tun, sei aber dann durch eine Mitarbeiterin des Kanzleramts ergangen, und zwar ohne den Bendlerblock auf den Verteiler zu setzen. Der Sprecher Guttenbergs drückte das so aus: „Da gibt es wohl unterschiedliche Wahrnehmungen.“

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent in Berlin.

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