30.03.2005 · Bundesjustizministerin Zypries freut sich über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Demnach müssen enteignete Alteigentümer nicht weiter entschädigt werden. Deutschland bleiben Milliarden-Forderungen erspart.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch die Entschädigungsklagen von 71 Alteigentümern aus der ehemaligen DDR abgewiesen.
Damit muß die Bundesregierung den Betroffenen, die in der sowjetischen Besatzungszone oder nach der Gründung der DDR enteignet wurden, keine zusätzliche Entschädigung für die verlorenen Ländereien oder Fabriken zahlen.
BRD nicht verantwortlich
Die Bundesrepublik Deutschland sei nach der Wiedervereinigung nicht verpflichtet gewesen, für die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone nach 1945 und nach 1949 in der DDR einen Ausgleich in Höhe des heutigen Verkehrswertes der Ländereien zu leisten, urteilte das Straßburger Gericht.
Nach seiner Auffassung kann die Bundesrepublik weder für die Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht noch für jene der DDR verantwortlich gemacht werden. Daher besitze der Gerichtshof keine Zuständigkeit, um die Umstände der Enteignungen oder ihre Folgen zu untersuchen. Auch nach der Wiedervereinigung hätten die Kläger keine berechtigte Erwartung auf Rückgabe ihrer Güter oder auf Ausgleichsleistungen gehabt. Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich.
„So können wir das nicht lassen“
In einer ersten Reaktion zeigte sich ein Vertreter der Kläger unzufrieden mit dem Urteil. „Das können wir nicht so lassen“, erklärte der Koblenzer Rechtsanwalt Thomas Gertner. Er kündigte an, sich an die UN-Menschenrechtskommission zu wenden. Vor dem Bundesverfassungsgericht waren bereits mehrere Klagen erfolglos geblieben.
In den Pilotverfahren wollten rund 70 Alteigentümer oder ihre Erben von der Bundesrepublik wenigstens eine Entschädigung zum heutigen Verkehrswert ihrer verlorenen Grundstücke erreichen. Nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 steht ihnen nur ein Bruchteil zu.
Bundesregierung begrüßt Urteil
Die Bundesregierung hatte sich in dem Verfahren auf den Einigungsvertrag berufen, nach dem „die Enteignungen nicht mehr rückgängig zu machen“ sind. Entschädigungszahlungen zum Verkehrswert lehnte sie mit Verweis auf die Höhe der Leistungen an andere Gruppen von Geschädigten und auf die finanzielle Belastung durch die Wiedervereinigung ab.
Die Bundesregierung hat die Abweisung der Entschädigungsklagen am Mittwoch begrüßt. Damit seien die streitigen Rechtsfragen abschließend geklärt, und es herrsche Rechtssicherheit für alle, erklärte Justizministerin Brigitte Zypries in Berlin. Wäre die Bundesrepublik vor dem Gerichtshof unterlegen, wäre sie mit Forderungen in Milliardenhöhe konfrontiert worden.
Die Vertreterin der Bundesregierung in Straßburg, Almut Wittling-Vogel, sagte nach der Urteilsverkündung: „Unsere Rechtsauffassung wurde voll und ganz bestätigt.“
„Keine Diskriminierung“
Der Gerichtshof habe klar festgestellt, daß die Bundesregierung nicht für Enteignungen zur Rechenschaft gezogen werden könne, die noch in der früheren Sowjetischen Besatzungszone - nach 1949 in der damaligen DDR - vorgenommen wurden, sagte die Ministerialrätin im Bundesjustizministerium. Auch der Vorwurf der Kläger, sie seien gegenüber anderen Personengruppen „diskriminiert“ worden, sei zurückgewiesen worden.
Unter den Klägern waren zahlreiche Vertreter des Preußischen Landadels und die Hamburger Töpfer-Stiftung, die durch die Bodenreform auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteignet worden waren.
Rückschlüsse auf die Aussichten von ebenfalls in Straßburg anhängigen Klagen sogenannter Neubauern aus der ehemaligen DDR lassen sich nach Ansicht von Wittling-Vogel aus dem Urteil jedoch nicht ziehen. Dieser Fall sei völlig anders geartet. In diesem Verfahren klagen Erben von Neubauern, die im Zuge der DDR-Bodenreform Land erhalten hatten. Nach der Wiedervereinigung wurden sie enteignet, sofern sie das Land nicht bewirtschafteten. Das Urteil in diesem Fall wird noch vor Mitte des Jahres erwartet.