Die geplanten Internet-Sperren gegen Kinderpornographie werfen für die Strafverfolger neue Fragen auf. Wenn künftig tatsächlich Hunderttausende Aufrufe kinderpornographischer Seiten unterbunden und auf eine Stoppschild-Seite umgeleitet werden, was geschieht dann mit den Datenspuren, die die Nutzer hinterlassen? Zu Tausenden Ermittlungsverfahren, vor denen Kritiker des Gesetzes immer wieder warnen, wird es aber kaum kommen. Strafverfolger befürchten vielmehr, dass sie am Ende auf einem Berg wertloser Daten sitzenbleiben, mit denen kein Verfahren zu führen ist.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatten durch Äußerungen über eine mögliche Strafverfolgung der Internetnutzer Verwirrung gestiftet. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung versicherte Frau von der Leyen Ende März: „Es interessiert überhaupt nicht, wer anwählt und was jemand anwählt. Das geht uns gar nichts an.“ Auf Nachfrage teilte das Ministerium mit, diese Äußerung sei nur auf Internetsperren bezogen gewesen, die unter der freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Zugangsprovidern zustande kommen sollen. Auf Grundlage des Gesetzes, das in etwa gleichzeitig in Kraft treten soll, könnten die Strafverfolger aber sehr wohl tätig werden.
Der Entwurf für das Stoppschild, den das Ministerium kürzlich vorstellte, soll nun überarbeitet werden. Darin war zu lesen: „Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint.“
In Dialektik übte sich auch Frau Zypries, die anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs Ende April einhellig mit den Worten zitiert wurde, die Zugriffsdaten würden nicht gespeichert, aber die Ermittler könnten „in Echtzeit“ verfolgen, wer auf kinderpornographische Seiten zugreifen wolle. Auf Nachfrage teilte ihr Ministerium mit, Frau Zypries’ Äußerungen seien „verkürzt wiedergegeben“ worden. Gemeint habe die Ministerin, dass nicht „qua Gesetz“ gespeichert werde, sondern im Rahmen eines Verfahrens mit richterlicher Anordnung aufgrund der Strafprozessordnung. Eine Speicherung bei den Strafverfolgungsbehörden sei zur Verfolgung der Täter natürlich notwendig.
Strafbar ist schon der bloße Versuch, sich Kinderpornographie zu beschaffen. Damit begründet jeder versuchte Aufruf einer einschlägigen Internetseite laut Justizministerium einen Anfangsverdacht, der weitere Ermittlungen nach sich ziehen kann. Wer auf den Stoppserver umgeleitet wird, den die Internetprovider betreiben, und das Stoppschild nur zu Gesicht bekommt, gilt als verdächtig. Er hinterlässt dort auch Datenspuren, die sich die Strafverfolger theoretisch zunutze machen könnten: Über die IP-Adresse, das Kennzeichen des Rechners, der die Seite anfordert, ließe sich zusammen mit Datum und Uhrzeit herausfinden, auf welchen Namen der Internetzugang angemeldet ist. Die Daten sollen im Moment des Zugriffs an die Strafverfolgungsbehörden übertragen werden, falls ein Gericht zuvor die Überwachung des Stoppservers genehmigt hat. Die Ermittler wiederum sind durch das Legalitätsprinzip dazu verpflichtet, jedem Hinweis auf eine Straftat nachzugehen. Doch Techniker und Staatsanwälte rätseln über den Gesetzentwurf. Er sieht nur vor, dass Daten „erhoben und verwendet“ werden dürfen, „soweit“ das für die technische Umsetzung der Sperren erforderlich sei.
Um die Stoppseite anzuzeigen, wäre nach Angaben von Fachleuten allerdings nur die IP-Adresse des Nutzers notwendig. „Aber die IP-Adresse allein nützt uns gar nichts“, sagte ein Oberstaatsanwalt der F.A.Z. „Wir brauchen viel mehr Daten, um zu sehen, ob weitere Ermittlungen überhaupt sinnvoll sind.“ Ein anderer Ermittler sagte: „Der Aufruf der Stoppseite allein begründet für mich noch keinen Anfangsverdacht.“ In jedem Fall müsste zusätzlich dokumentiert werden, auf welche Seite der Nutzer zugreifen wollte und was für kinderpornographische Inhalte dort zu dem Zeitpunkt sichtbar waren. Außerdem müsste belegbar sein, dass der Nutzer wusste, wohin er gelangen würde.
Prävention und Strafverfolgung im Widerspruch
In der Regel fallen bei den Internetprovidern noch viel mehr Verkehrsdaten an. Sie können zum Beispiel sehen, von welcher Seite der Nutzer zu ihnen kommt. Hat der Surfer zuvor die Suchmaschine Google benutzt, ist außerdem ersichtlich, welche Suchbegriffe er dort eingegeben hat. Diese und weitere Informationen ließen sich in sogenannten Logfiles protokollieren, was Provider oft tun, obwohl die Praxis rechtlich umstritten ist. Wenn Strafverfolger eine Durchsuchung bei einem Provider erwirken, lesen sie auch die Logfiles der Server aus. So können sie sehen, ob sich jemand nur wenige Sekunden auf einer Seite aufgehalten hat – dann könnte man von einem Versehen ausgehen – oder ob er dort lange verweilt – dann lohnten sich möglicherweise aufwendige Ermittlungen mit Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme des Computers. Diese Informationen werden aber fehlen, wenn der Stoppserver den Aufruf der Seite abfängt. Prävention und Strafverfolgung stehen dann im Widerspruch.
Es liegt im Wesen des Internets, dass auch unschuldige Nutzer auf den Stoppserver geraten können. Jeder Internetseitenbetreiber kann Anfragen unbemerkt auf eine andere Seite umleiten. Links geben dem, der sie anklickt, das Ziel oftmals nicht preis. Spam-Mails, die in der Sprache HTML verfasst sind, können schon beim Klick auf die Mail selbst einen Seitenaufruf erzeugen. Schließlich wirkt das geplante Sperrverfahren ungenau, weil es immer gleich die ganze Domain und damit möglicherweise viele andere Seiten erfasst. Auch Zugriffe auf die harmlosen Seiten würden dann auf den Stoppserver umgeleitet. Wie die Strafverfolger all diese Daten auswerten sollen, wenn es tatsächlich zu den erwarteten 300.000 bis 400.000 Zugriffen am Tag kommt, bleibt unklar. „Wie sich das in der Praxis einspielt, muss man sehen“, sagt ein Sprecher des Justizministeriums vage. Von einer „Frage des Einzelfalls“ spricht das Familienministerium. Das BKA will dazu gar keine Auskunft geben.
Dynamische IP-Adressen erschweren die Verfolgung
Vor allem Justizministerin Zypries hatte immer wieder betont, wie wichtig es ihr gewesen sei, mit dem Gesetz die Strafverfolgung zu ermöglichen. Dafür müsste nach Ansicht von Ermittlern aber viel umfangreicher gespeichert werden als bislang geplant. „Ich brauche auch keine Echtzeitüberwachung, wenn ich die Butter nicht aufs Brot bringe“, sagte ein Ermittler der F.A.Z. So könnten etwa alle gewonnenen IP-Adressen in Klarnamen aufgelöst werden. In einer Datenbank gespeichert, ergäben sich aufschlussreiche Nutzerprofile. Da die meisten Nutzer mit dynamischen IP-Adressen im Netz surfen, die sich bei jeder Einwahl ändern, könnte man sonst überhaupt nicht feststellen, wer zwei Tage später schon wieder auf einer Stoppseite landet.
Den Kampf gegen die Kinderpornographie im Netz beschreiben Ermittler als sehr schwierig und bisweilen frustrierend. Im Rahmen der „Operation Himmel“ hatten einige Staatsanwaltschaften hunderte Verfahren einstellen müssen, weil zu schwer nachzuweisen gewesen war, dass es die Nutzer wirklich auf kinderpornographische Inhalte, nicht aber auf legale Pornographie abgesehen hatten, die sich auf denselben Seiten fand. Man ist sich auch über die Folgen von Ermittlungen gegen Unschuldige bewusst. „Sie machen da ein ganzes Familienleben kaputt“, sagt ein Ermittler. „Denn so ein Verfahren kann sich über Jahre hinziehen. Da bin ich vorsichtig geworden.“
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